Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Februar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/284 6. Wahlperiode 29.02.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erläuterung zur Kontrolldichte Pflanzenschutz und zur künftigen Organisation der Kontrollfähigkeit in den Bereichen Pflanzenschutz, Lebensmittelüberwachung , Verbraucherschutz und Tierseuchengesetz und ANTWORT der Landesregierung Um die Einhaltung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften beim Inverkehrbringen und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu gewährleisten, führt in Mecklenburg-Vorpommern das LALLF als zuständige Behörde Kontrollen durch. Laut Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 15.06. 2011 wurden dabei 2010 durch den Pflanzenschutzdienst 8.419 Kontrollen durchgeführt, bei denen 35.253 Proben gezogen und 1.664.356 Untersuchungen durchgeführt wurden. Bei 40 Mitarbeitern, die gegenwärtig im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm tätig sind, ergibt sich rechnerisch eine durchschnittliche Kontrolltätigkeit von 210 Kontrollen je Mitarbeiter. Setzt man die Kontrollperiode von Februar bis Oktober an, also rund 36 Wochen, müsste jeder Mitarbeiter 6 Kontrollen in der Woche durchgeführt haben. Bei rund 5.150 landwirtschaftlichen Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern wäre jeder Betrieb demnach 1,6-mal kontrolliert worden. 1. Wie erklären sich o. g. Zahlen? Im Rahmen der Betriebsüberwachung werden regelmäßig mehrere Einzelkontrollen in einem Termin gebündelt. Daraus ergibt sich die hohe Anzahl von Kontrollen. Eine Ableitung der Kontrollfrequenz der Betriebe ist daraus nicht möglich. Drucksache 6/284 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die im Jahr 2010 vom Pflanzenschutzdienst durchgeführten 8.419 Kontrollen teilen sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche auf: - Schaderregerüberwachung und EU-Monitoring, - Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzverfahren sowie - Saatgutverkehrskontrolle. Darin enthalten sind auch die Fachrechtskontrollen zur Pflanzenschutzmittelanwendung, die in Kombination mit den CC(Cross Compliance)-Kontrollen durchgeführt werden. Hierüber erreicht der Pflanzenschutzdienst jährlich 1 Prozent der Agrarförderung beantragenden Betriebe, die Pflanzenschutzmittel einsetzen. Ebenfalls enthalten sind Anlasskontrollen aufgrund eigener Ermittlungen und bei Anzeige. Weitere Kontrollen resultieren aus dem Sonderprogramm des Bundes. Im Jahr 2010 stand der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland (Wege, Plätze) und im Zierpflanzenbau im Fokus. In diesem Zusammenhang wurden im Berichtszeitraum 99 Betriebe auf den rechtskonformen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kontrolliert. Laut Personalkonzept sollen basierend auf den Zahlen aus dem Jahr 2004 bis zum Jahr 2020 bis zu 40 % des Personals in der Landesverwaltung und nachgeordneten Einrichtungen eingespart werden. Bisher seien, so Minister Dr. Backhaus, 31 % Einsparungen realisiert. 2. Ist trotz des wachsenden Aufgabenspektrums des LALLF eine Redu- zierung der Mitarbeiterzahl bis 2020 vorgesehen? Wenn ja, wie kann in Zukunft eine effektive Kontrolltätigkeit in den Bereichen Pflanzenschutz, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Tierseuchengesetz in Mecklenburg-Vorpommern organisiert werden? Die Reduzierung der Personalausgaben um weitere 9 Prozentpunkte nach dem von der Landesregierung beschlossenen und im Koalitionsvertrag nochmals bestätigten Personalkonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern bis 2020 gilt grundsätzlich auch für das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF). Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung für diese Aufgabenbereiche bewusst und hält es für erforderlich, durchgehend eine Kontrolltätigkeit sicherzustellen, die den Erfordernissen der Lebensmittelsicherheit, der Verbraucherinformation und -aufklärung, der Erhaltung eines hohen Tiergesundheitsstatus sowie einer Früherkennung von Tierseuchen und deren Bekämpfung gewachsen ist. Dies kann nicht allein durch die Anzahl der beschäftigten Personen, sondern auch durch die Ausstattung der Labore und des Kontrollpersonals mit modernen, effektiv arbeitenden Geräten und Einrichtungen sowie die weitere Qualifikation des Personals beeinflusst werden. Bereits jetzt arbeitet das LALLF im Laborbereich in der Norddeutschen Kooperation (Noko) mit den Ländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin zusammen, um den steigenden Anforderungen an Laboruntersuchungen ohne zusätzliche Personalstellen nachkommen zu können. Gerade der Zeitraum für das Personalkonzept bis 2020 ist so bemessen, dass weitere mögliche Synergieeffekte sowie die Kontrolleffizienz ausreichend geprüft und gegebenenfalls verbessert werden können. Dazu gehört auch die Prüfung einer länderübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der Noko in weiteren Aufgabengebieten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/284 3 Unabhängig von den Maßnahmen zur Effektivitätssteigerung wird auch im Bereich der Lebensmittelsicherheit, des Verbraucherschutzes und des Tierseuchenrechts im Rahmen einer internen Aufgabenkritik sowohl die Vereinfachung obligatorischer Aufgaben als auch die weitere Konzentration auf Schwerpunktbereiche geprüft. Für den Bereich des Pflanzenschutzdienstes liegt bereits ein Konzept vor, das eine weitere Einschränkung der Tätigkeiten in den Bereichen Schaderregerüberwachung sowie Beratung vorsieht. Die Fachrechtskontrollen sollen im gewohnten Umfang fortgeführt werden. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass nach den einschlägigen Zuständigkeitsverordnungen die Kontrolltätigkeiten im Lebensmittelbereich sowie nach dem Tierseuchenrecht den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen sind.