Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2843 6. Wahlperiode 03.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Helmut Holter und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Zahlen zu öffentlich vergebenen Aufträgen auf Landes- und kommunaler Ebene und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern werden keine Statistiken geführt. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden deshalb eigens umfänglich Daten erhoben. Berücksichtigt sind Aufträge, bei denen Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wurden. 1. Wie viele öffentliche Aufträge wurden seit Inkrafttreten des Vergabe- gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), welches einen Mindestlohn von 8,50 Euro festschreibt, durch das Land sowie durch sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, unter Beachtung der Vergabegesetzdurchführungslandesverordnung (VgGDLVO M-V) vom 22. Mai 2012 ausgeschrieben und welches Volumen hatten diese Aufträge (bitte in Jahrestranchen darstellen). Vom Inkrafttreten des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern am 16. Juli 2011 bis zum 31. März 2014 wurden vom Land und den sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten öffentlichen Aufträge mit jährlichen Auftragsvolumen wie folgt vergeben: Drucksache 6/2843 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Kalenderjahr Öffentliche Aufträge Auftragsvolumen in Euro (Netto) 2011 19.501 112.907.191 2012 34.525 291.374.878 2013 35.018 531.983.253 2014 8.848 67.949.406 Anmerkungen: Als ausgeschriebene öffentliche Aufträge wurden solche erfasst, deren Vergabeverfahren jeweils mit einem Zuschlag beendet wurden. Inbegriffen sind auch Aufträge, die noch nicht (vollständig) abgerechnet sind und deren Auftragsvolumen deshalb noch nicht endgültig fest steht. Hinsichtlich der durchgeführten Vergaben des Informationsbüros Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union in Brüssel wird darauf hingewiesen, dass in Belgien seit 1975 ein gesetzlicher Mindestlohn besteht (9,10 Euro/Stunde, Stand Oktober 2013). 2. Wie viele öffentliche Aufträge wurden in dem unter Ziffer 1 abgefrag- ten Zeitraum auf kommunaler Ebene ausgeschrieben und welches Volumen hatten diese Aufträge (bitte in Jahrestranchen und je Land- kreis bzw. kreisfreier Stadt darstellen)? Im abgefragten Zeitraum wurden auf kommunaler Ebene (kommunale Körperschaften unter Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres und Sport und unter Rechtsaufsicht der Landräte/-in) die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten öffentlichen Aufträge mit jährlichen Auftragsvolumen wie folgt vergeben: Kalenderjahr Region Öffentliche Aufträge Auftragsvolume n in Euro (Netto) 2011 Stadt Neubrandenburg Hansestadt Stralsund Hansestadt Wismar Landkreis Ludwigslust/Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Zweckverbände (unter Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres und Sport) 181 140 62 857 664 280 242 923 115 11 4.480.020 8.085.887 4.613.115 15.805.058 13.225.608 10.183.887 10.950.346 15.841.134 946.458 755.293 3.475 84.886.806 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2843 3 Kalenderjahr Region Öffentliche Aufträge Auftragsvolume n in Euro (Netto) 2012 Stadt Neubrandenburg Hansestadt Stralsund Hansestadt Wismar Landkreis Ludwigslust/Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Zweckverbände (unter Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres und Sport) 267 290 202 1.885 803 529 463 1.507 324 22 4.650.053 12.394.579 10.878.473 26.435.394 21.137.075 14.669.014 13.920.767 24.226.187 7.280.983 1.258.932 6.292 136.851.458 2013 Stadt Neubrandenburg Hansestadt Stralsund Hansestadt Wismar Landkreis Ludwigslust/Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Zweckverbände (unter Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres und Sport) 316 264 192 1.870 1.038 766 504 1.581 357 18 7.685.140 11.820.201 15.278.138 26.928.752 32.556.607 18.876.947 19.646.332 25.284.136 11.420.890 2.476.089 6.906 171.973.232 2014 Stadt Neubrandenburg Hansestadt Stralsund Hansestadt Wismar Landkreis Ludwigslust/Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Zweckverbände (unter Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres und Sport) 53 26 30 525 145 100 62 331 9 2 350.011 899.583 1.367.314 7.357.293 2.780.061 4.390.819 2.207.348 5.393.619 2.313.832 119.980 1.283 27.179.859 Anmerkungen: Die Angaben in der Tabelle beruhen zum Teil auf Schätzungen kommunaler Körperschaften und sind unvollständig. Von den der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres und Sport unterstehenden kommunalen Körperschaften haben der Landkreis Nordwestmecklenburg, die Landeshauptstadt Schwerin, die Hansestadt Rostock und die Hansestadt Greifswald sowie zwei Zweckverbände keine Daten zu den Auftragsvergaben abgegeben. Drucksache 6/2843 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Für den kreisangehörigen Bereich lag die durchschnittliche Rücklaufquote der Datenerhebung bei 41 Prozent. Die der Rechtsaufsicht des Landrats des Landkreises Vorpommern-Rügen unterstehenden Körperschaften haben keine Daten geliefert. Kommunale Körperschaften, die die Anfrage nicht beantworteten, haben auf den Umfang und die kurzfristige Terminsetzung, aber auch auf die vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern unter Hinweis auf § 80 Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern ausgesprochene Empfehlung verwiesen, nicht auf die Anfrage zu reagieren. Darüber hinaus wurde auf die bereits stattgefundene umfangreiche Befragung im Rahmen der Evaluierung des Vergabegesetzes sowie die angekündigten Querschnittprüfungen des Landesrechnungshofes hingewiesen. 3. Wann und in welchen Kreistagen beziehungsweise Stadtvertretungen und Bürgerschaften oder ggf. auch Gemeindevertretungen des Landes wurden bisher Beschlüsse gefasst, nach denen ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro bei öffentlichen Aufträgen gezahlt werden soll und in welchen Fällen fanden die Beschlüsse bereits Anwendung? Im kommunalen Bereich wurden nach Kenntnis der Landesregierung bislang Beschlüsse zur Zahlung des Mindestlohnes von 8,50 Euro/Stunde bei öffentlichen Auftragsvergaben wie folgt gefasst und angewendet: Körperschaft Datum der Beschlussfassung Anwendung Hansestadt Rostock 05.09.2012 seit Beschlussfassung Hansestadt Stralsund 26.01.2012 seit Ende 2012 Hansestadt Wismar 28.03.2013 seit Januar 2014 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 19.03.2012 seit Juni 2013 Landkreis Ludwigslust- Parchim 31.01.2013 keine Angabe Landkreis Nordwestmecklenburg 08.05.2014 seit Beschlussfassung Landkreis Rostock 12.06.2013 keine Angabe Landkreis Vorpommern- Rügen 17.12.2012 seit 01.01.2013 Stadt Ludwigslust 07.11.2012 keine Angabe Stadt Boizenburg/Elbe 25.10.2012 seit 2013 Stadt Neustrelitz 16.08.2012 seit Beschlussfassung Gemeinde Kobrow (Landkreis Ludwigslust- Parchim) 03.12.2013 seit Beschlussfassung Amt Landhagen 18.04.2013 seit Beschlussfassung Gemeinde Hinrichshagen 07.08.2013 seit Beschlussfassung Gemeinde Weitenhagen 19.06.2013 seit Beschlussfassung Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2843 5 Körperschaft Datum der Beschlussfassung Anwendung Gemeinde Behrenhoff 03.06.2013 seit Beschlussfassung Gemeinde Dargelin 27.05.2013 seit Beschlussfassung Gemeinde Diedrichshagen 27.05.2013 seit Beschlussfassung Gemeinde Dersekow 22.05.2013 seit Beschlussfassung Gemeinde Wackerow 22.05.2013 seit Beschlussfassung Gemeinde Neuenkirchen 21.05.2013 seit Beschlussfassung Gemeinde Levenhagen 15.05.2013 seit Beschlussfassung Gemeinde Mesekenhagen 13.05.2013 seit Beschlussfassung 4. Wie viele Beschäftigte haben bis heute von dem eingeführten Mindestlohn von 8,50 Euro bei öffentlichen Aufträgen profitiert und wie viele Beschäftigte könnten nach Einschätzung der Landes- regierung vom Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen profitieren, wenn dieser in allen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern gelten würde? Zur Anzahl der Beschäftigten, die bis heute von dem eingeführten Mindestlohn profitiert haben, liegen keine Daten vor. Für eine Schätzung der Beschäftigten, die vom Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen profitieren könnten, gibt es keine Grundlage. 5. Wie viele konkrete Anhaltspunkte oder Hinweise auf Verstöße gegen das Landesvergabegesetz und dessen Umsetzung gab es bisher? Im Bereich der Landesverwaltung und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, gab es bisher lediglich sieben Hinweise auf Verstöße gegen das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern. Aus dem kommunalen Bereich gibt es bisher keine konkreten Hinweise auf Verstöße gegen das Vergabegesetz. 6. Wie viele Kontrollen auf Einhaltung des Gesetzes wurden bisher nach Auftragserteilung entweder nach Eingang von Hinweisen bzw. anlass- unabhängig durchgeführt? Es wurden 32 Kontrollen durchgeführt. Drucksache 6/2843 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 7. Wie viele Verstöße wurden durch die bisher durchgeführten Kon- trollen gegen die in § 9 festgelegten weiterführenden Anforderungen festgestellt und welche Folgen trug dies für den Auftragnehmer mit sich (bitte einzeln aufführen)? Es wurde ein Verstoß gegen die in § 9 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern festgelegten Anforderungen festgestellt. Der Verstoß führte zu einer Kündigung des Vertrages. 8. Wie viele Auftragssperren wurden der zentralen Informationsstelle nach § 10 Absatz 6 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern bisher mitgeteilt? Der zentralen Informationsstelle nach § 10 Absatz 6 des Vergabegesetzes Mecklenburg- Vorpommern wurden bisher keine Auftragssperren mitgeteilt. In dem Fall, der in der Antwort zu Frage 7 genannt ist, wird eine Auftragssperre derzeit geprüft.