Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2846 6. Wahlperiode 14.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Beschwerden von Staatsanwaltschaften gegen strafrichterliche Entscheidungen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Zahl der Beschwerden von Staatsanwaltschaften gegen Entscheidungen und Verfügungen der Richterinnen und Richter beim Amtsgericht sowie der Schöffengerichte in den Jahren 2009 bis 2013 in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte in der Antwort auch unterteilen nach einfachen und sofortigen Beschwerden)? In wie vielen Fällen waren die Beschwerden der Staatsanwaltschaften im o. g. Zeitraum erfolgreich (bitte in der Antwort auch unterteilen nach einfachen und sofortigen Beschwerden)? 2. Wie hat sich die Zahl der Beschwerden von Staatsanwaltschaften gegen strafrichterliche Entscheidungen, soweit die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts begründet ist, im o. g. Zeitraum entwickelt (bitte in der Antwort auch unterteilen nach einfachen und sofortigen Beschwerden)? In wie vielen Fällen waren die Beschwerden der Staatsanwaltschaften im o. g. Zeitraum erfolgreich (bitte in der Antwort auch unterteilen nach einfachen und sofortigen Beschwerden)? Drucksache 6/2846 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie hat sich die Zahl der sofortigen Beschwerden der Staatsanwalt- schaften gegen Beschlüsse, durch die die Eröffnung des Haupt- verfahrens abgelehnt oder abweichend von dem Antrag der Staats- anwaltschaft die Verweisung an ein Gericht niederer Ordnung ausge- sprochen wurde, im o. g. Zeitraum entwickelt (bitte in der Antwort auch unterteilen nach Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens und Verweisung an ein Gericht niederer Ordnung)? In wie vielen Fällen waren die sofortigen Beschwerden der Staats- anwaltschaften im o. g. Zeitraum erfolgreich (bitte in der Antwort auch unterteilen nach Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens und Verweisung an ein Gericht niederer Ordnung)? Zu 1, 2 und 3 Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Beschwerden und Beschwerdeentscheidungen der hier in Rede stehenden Art werden statistisch nicht erfasst. Zur Beantwortung der Fragen wären Einzelrecherchen (Hand- auslesungen) in allen einschlägigen Vorgängen erforderlich. Eine Durchsicht und Auswertung aller Verfahrensakten aus dem nachgefragten Zeitraum wäre jedoch mit einem unverhältnis- mäßigen Aufwand verbunden. Dieser wäre schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren.