Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2848 6. Wahlperiode 25.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Budget für Schulen zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Budgets für Schulen zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte wurden mit dem Schuljahr 2010/2011 als unterstützende Maßnahme für die Entwicklung von Selbstständigen Schulen eingeführt. Es handelte sich dabei um eine Anschubunterstützung, um die Fort- und Weiterbildungsangebote vor Ort an den Schulen auf die spezifischen Bedarfe an den Einzelschulen abzustimmen. Jede Schule legt dazu dem Staatlichen Schulamt beziehungsweise der zuständigen Schulbehörde einen Fortbildungsplan zur Genehmigung vor, der mit Hilfe der Budgets umgesetzt werden kann. 1. Wie erklärt die Landesregierung den Haushaltsrest aus dem Jahr 2012 in Höhe von 2.303,3 TEUR in dem Titel 525.16 des Haushaltsplanes 2014/2015, Einzelplan 07? Der Rest in Höhe von 2.303,3 TEUR wurde im Jahr 2013 bei Titel 525.75 in der Maßnahmegruppe 74 gebildet. Mit dem Haushaltsplan 2014/2015 werden die Mittel im Titel 525.16 in der Maßnahmegruppe 72 ausgewiesen. Die Reste werden im Titel 525.16, Maßnahmegruppe 72 ausgewiesen, da der entsprechende Titel von der Maßnahmegruppe 74 in die MG 72 übertragen wurde. Die Reste für das Haushaltsjahr 2012 ergeben sich aus den Resten im Haushaltsjahr 2010 und den Resten im Haushaltsjahr 2011. Die Ansätze der Jahre 2010 in Höhe von 800 TEUR und 2011 in Höhe von 2.295 TEUR wurden durch die Schulen nicht komplett umgesetzt. Die übertragbaren Mittel sind im Jahr 2014 für Fortbildungsmaßnahmen an den Schulen eingeplant. Drucksache 6/2848 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Zu welchen Zeitpunkten erfolgen jährlich die Mittelzuweisungen der Haushaltsmittel für die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen? Die Mittelzuweisung erfolgt in zwei Schritten für das jeweilige Haushaltsjahr. Zu Beginn des Haushaltsjahres erfolgt die Zuweisung gemäß Haushaltsansatz. In einem zweiten Schritt erfolgt die Zuweisung der vom Finanzministerium bewilligten Reste. 3. Wie begründet die Landesregierung, dass die Mittelzuweisung des vorbenannten Budgets nicht als einmalige jährliche Zuweisung erfolgt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Eine Mittelzuweisung in einem Schritt hätte zur Folge, dass die Schulen erst nach Abschluss des Verfahrens der Restebewilligung über die Budgets verfügen könnten. 4. Plant die Landesregierung Änderungen in der Mittelzuweisung für das Budget für Schulen zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte zum Schuljahr 2014/2015? Nein, es sind keine Änderungen geplant. 5. Welche Haushaltsreste wurden jährlich seit Einführung des Budgets für Schulen zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte gebildet (bitte getrennt für jedes Haushaltsjahr angeben)? Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die bewilligten Reste bis zum Haushaltsjahr 2013. bewilligte Reste (in Euro) Reste aus dem Haushaltsjahr 2010 763.238,77 Reste aus dem Haushaltsjahr 2011 2.500.454,68 Reste aus dem Haushaltsjahr 2012 2.303.287,92 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2848 3 6. Für welche Maßnahmen wurden die Haushaltsreste des Budgets für Schulen zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte verwendet? Die Reste wurden für Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte im Rahmen der Budgets für Schulen verwendet. 7. Zu welchem Zeitpunkt müssen die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen ihren jeweiligen Fortbildungsplan zur Genehmigung an das zuständige Staatliche Schulamt einreichen? Für die Genehmigung der Fortbildungspläne haben die Staatlichen Schulämter unterschiedliche Termine festgesetzt. Dies ist möglich, da die Fortbildungspläne schul- und haushaltsjahresübergreifend planbar sind. Staatliches Schulamt Schwerin 31.03. Staatliches Schulamt Rostock 30.05. Staatliches Schulamt Neubrandenburg 15.06. Staatliches Schulamt Greifswald 30.11. Die vorgenannten Termine galten für das Haushaltsjahr 2013 sowohl für die allgemein bildenden wie auch die beruflichen Schulen. Durch die strukturellen Veränderungen im Bereich der Schulaufsicht für berufliche Schulen wird eine Festsetzung der Terminschiene für das Schuljahr 2014/2015 durch die zuständige Schulbehörde erfolgen. 8. Zu welchem Zeitpunkt wird den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen der entsprechende Fortbildungsplan genehmigt? Die Prüfung und Genehmigung der Fortbildungspläne erfolgt in der Regel zeitnah nach Eingang im Staatlichen Schulamt beziehungsweise der zuständigen Schulbehörde, abweichend davon genehmigt das Staatliche Schulamt Rostock die Fortbildungspläne zum Beginn des Schuljahres. Staatliches Schulamt Schwerin zeitnah nach Eingang Staatliches Schulamt Rostock Schuljahresbeginn Staatliches Schulamt Neubrandenburg zeitnah nach Eingang Staatliches Schulamt Greifswald zeitnah nach Eingang Die vorgenannten Termine galten für das Haushaltsjahr 2013 sowohl für die allgemein bildenden wie auch die beruflichen Schulen. Durch die strukturellen Veränderungen im Bereich der Schulaufsicht für berufliche Schulen wird eine Festsetzung der Terminschiene für das Schuljahr 2014/2015 durch die zuständige Schulbehörde erfolgen. Drucksache 6/2848 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 9. Für welche öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen lagen bis zum 01.03.2014 keine genehmigten Fortbildungspläne für das Schuljahr 2013/2014 vor (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schularten angeben)? Lediglich im Bereich des Staatlichen Schulamtes Greifswald gab es Schulen, die zum oben aufgeführten Termin keinen genehmigten Fortbildungsplan für das Schuljahr 2013/2014 vorgelegt haben: Grundschulen: Usedom, Bad Sülze, Barth, Dierhagen, Lüdershagen, Süderholz, Velgast, Gager, Garz, Sagard, Saßnitz, Mewegen, Jarmen. Regionale Schulen mit Grundschulen: Spantekow, Gingst. Regionale Schulen: „Diesterweg“ Stralsund, Göhren, Saßnitz, Ferdinandshof, Torgelow. Integrierte Gesamtschulen: Greifswald. Förderschulen: „Lindgren“ Stralsund, Behrenhoff, Wolgast, Zirchow. Gymnasien: Grimmen. 10. Welche Gründe führten zu der Versagung der Genehmigung von Fortbildungsplänen ? Bei der Erstellung der Fortbildungspläne werden die Schulen durch das jeweilige Staatliche Schulamt beziehungsweise die zuständige Schulbehörde und den Regionalbereiche des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Die Fortbildungspläne stehen in Affinität zum Schulprogramm. Der Fall des Versagens von Genehmigungen für einen Fortbildungsplan ist nicht bekannt.