Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2856 6. Wahlperiode 17.04.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung und illegale Ausländer - Monat Dezember 2013 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Auf die Vorbemerkung zu Drucksache 6/2180 wird verwiesen. Nachstehende Fragen schließen an die Landtagsdrucksache 6/2776 an. 1. Wie stellte sich in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Erstantrag- steller für den Monat Dezember 2013 dar (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern und der jeweiligen Zahl der Antragsteller; bitte ebenfalls darstellen, um den wievielten Antrag auf Asyl der jeweiligen Person es sich handelte)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Drucksache 6/2856 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Serbien 33 Russische Föderation 28 Eritrea 21 Syrien, Arabische Republik 17 Ghana 16 Staatenlos 15 Mauretanien 13 Afghanistan 12 Türkei 10 Iran, Islamische Republik 9 Armenien 7 Irak 6 Ägypten 4 Vietnam 4 Ungeklärt 4 Bosnien und Herzegowina 3 sonstige asiatische Staaten 2 Montenegro 1 Georgien 1 Insgesamt 206 Angaben zur Anzahl von Asylantragstellungen einzelner Personen liegen der Landes- regierung nicht vor. 2. Wie viele Ausländer, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten, wurden im Monat Dezember 2013 festgestellt (bitte auf- schlüsseln nach Nationalität, Anzahl der Personen, Alter, Ort des Auf- griffs und den speziellen polizeilichen Maßnahmen)? Im Dezember 2013 wurden durch die Landespolizei 30 Ausländerinnen beziehungsweise Ausländer festgestellt, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten. Zu allen diesen Personen wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aufge- nommen, eine Vernehmung durchgeführt und die zuständige Ausländerbehörde informiert oder die illegal eingereiste Person wurde an diese übergeben. Zu den durch die Bundespolizei erfolgten Aufgriffen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2856 3 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Arabische Republik 1 48 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Arabische Republik 1 16 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Russische Föderation 1 76 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Ägypten 1 22 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Mauretanien 1 25 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Syrien 1 18 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Arabische Republik 1 21 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Marokko 1 27 Wismar Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Vietnam 1 24 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Syrien 4 13, 26, 28, 40 Wismar Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Serbien 2 26, 26 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Drucksache 6/2856 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Ägypten 1 29 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Russische Föderation 1 36 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Serbien 1 57 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Serbien 1 57 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Syrien 1 57 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Irak 1 29 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffe- ne Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Kosovo 1 38 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Vietnam 1 28 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Bosnien- Herzegowina 1 51 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Russische Föderation 1 29 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2856 5 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Ägypten 1 47 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Mauretanien 1 34 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Georgien 1 18 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Armenien 1 22 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Iran 1 36 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz 3. Wie vielen Personen wurde im Monat Dezember 2013 in Mecklenburg-Vorpommern Asyl gewährt (bitte aufschlüsseln nach Asylgrund, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht)? Im Monat Dezember 2013 wurde keiner Person Asyl gewährt. 4. Wie viele Asylanträge wurden im Monat Dezember 2013 in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach den Herkunftsländern und der jeweiligen Anzahl der Ablehnungen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Drucksache 6/2856 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Herkunftsland Anzahl der Ablehnungen Mazedonien 12 Serbien 10 Bosnien und Herzegowina 4 Vietnam 3 Ghana 2 Afghanistan 2 Mauretanien 1 Armenien 1 Irak 1 Insgesamt 36 5. In wie vielen Fällen erfolgte hierbei die Einleitung aufenthaltsbeen- dender Maßnahmen (Abschiebung/bitte einzeln nach Staatsangehörig- keit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? a) Wie viele Personen wurden im Monat Dezember 2013 in Abschie- bungshaft genommen, weil sie ihrer Verpflichtung, die Bundes- republik Deutschland zu verlassen, nicht nachgekommen waren (bitte nach Staatsangehörigkeiten sortieren)? b) Wie stellte sich für den Monat Dezember 2013 die Situation im Hinblick auf Verhinderungsgründe für eine Abschiebung dar (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit, Begründung der Ablehnung, ausführlich dargestelltem Verhinde- rungsgrund der Abschiebung, Alter und Geschlecht)? Zu 5 Hinsichtlich der in der Antwort zu Frage 4 genannten Asylbewerberinnen und -bewerbern sind im Monat Dezember 2013 keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet worden. Zu a) Für männliche Abschiebungsgefangene erfolgte die Unterbringung in Amtshilfe durch das Justizressort des Landes in der Justizvollzugsanstalt Bützow. Im Monat Dezember 2013 wurden insgesamt 8 Personen in der Justizvollzugsanstalt Bützow in Abschiebungshaft genommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2856 7 Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Monat Staatsangehörigkeit Dezember Afghanistan Dezember Russische Föderation Dezember Marokko Dezember Russische Föderation Dezember Russische Föderation Dezember Nigeria Dezember Afghanistan Dezember Russische Föderation Weibliche Abschiebungsgefangene werden in Einrichtungen außerhalb des Landes, in der Regel in der brandenburgischen Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt unterge- bracht. In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt wurde im Monat Dezember 2013 keine weibliche Person aus Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. Zu b) Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungsgrund der Abschiebung Alter (Jahre) Ge- schlecht Russische Föderation Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18.02.2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestim- mung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats- angehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durch- führung eines Asylver- fahrens nicht gegeben. keine Reisefähigkeit 48 männlich Russische Föderation „ „ 42 weiblich Russische Föderation „ untergetaucht 37 männlich Russische Föderation „ „ 36 weiblich Drucksache 6/2856 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungsgrund der Abschiebung Alter (Jahre) Ge- schlecht Russische Föderation „ „ 10 weiblich Russische Föderation „ „ 9 weiblich Russische Föderation „ „ 29 männlich Russische Föderation „ „ 26 weiblich Russische Föderation „ „ 7 weiblich Russische Föderation „ „ 6 männlich Russische Föderation „ „ 5 weiblich Russische Föderation „ „ 1 männlich Ghana „ „ 23 männlich Serbien Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flücht- lingseigenschaft liegen offensichtlich nicht vor. keine Reisefähigkeit 46 weiblich Serbien „ „ 17 männlich Serbien „ „ 16 männlich Serbien „ „ 50 männlich Serbien „ „ 20 weiblich Serbien „ „ 19 männlich Serbien „ untergetaucht 49 männlich Serbien „ „ 38 weiblich Serbien „ „ 15 weiblich Serbien „ „ 10 männlich Serbien „ „ 18 männlich Serbien „ „ 58 männlich Serbien „ „ 56 weiblich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2856 9 6. Wie viele Duldungen wurden im Monat Dezember 2013 nach Angaben des Ausländerzentralregisters an aufhältige Ausländer erteilt (bitte darstellen mit Staatsangehörigkeit, der jeweiligen Anzahl der Personen, Geschlecht, Altersgruppen und Gründen der Duldung)? Auf die nachfolgenden Übersichten wird verwiesen. Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Afghanistan 8 Algerien 3 Armenien 12 Aserbaidschan 8 Benin 1 Bosnien und Herzegowina 5 Eritrea 1 Ghana 17 Guinea 1 Indien 5 Irak 17 Iran, Islamische Republik 1 Jordanien 7 Jugoslawien (ehemals) 3 Kenia 1 Kosovo 6 Kroatien 2 Mauretanien 1 Nigeria 1 Ohne Angabe 1 Ruanda 1 Russische Föderation 34 Senegal 1 Serbien 10 Somalia 2 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 6 Syrien, Arabische Republik 2 Togo 1 Tunesien 1 Türkei 8 Ungeklärt 22 Vietnam 5 Gesamtergebnis 194 Drucksache 6/2856 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Geschlecht Anzahl Personen männlich 122 weiblich 72 Gesamtergebnis 194 Altersgruppe Anzahl Personen 0 - unter 16 Jahre 53 16 - unter 18 Jahre 5 18 - unter 25 Jahre 30 25 - unter 35 Jahre 43 35 - unter 45 Jahre 33 45 - unter 55 Jahre 20 55 - unter 65 Jahre 9 65 Jahre und älter 1 Gesamtergebnis 194 Grund der Duldung Anzahl § 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz 1 § 60a Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz wegen fehlender Reisedokumente 85 § 60a Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz aus sonstigen Gründen 98 § 60a Absatz 2b Aufenthaltsgesetz 3 § 60a Aufenthaltsgesetz 7 Gesamtergebnis 194 Die Daten spiegeln den Stand der Angaben nach dem Ausländerzentralregister zum 31.03.2014 wider. Dies hat zur Folge, dass gegebenenfalls bis zu diesem Zeitpunkt ausge- reiste Personen, die eine Duldung im Dezember 2013 erhalten haben, in der Übersicht nicht mehr enthalten sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2856 11 7. Wie stellte sich die Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern im Monat Dezember 2013 dar (bitte auf- schlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Standort der Gemein- schaftsunterkunft und der jeweiligen Zahl der monatsdurchschnittlich aufhältigen Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Standort der Gemeinschaftsunterkunft monats- durch- schnittlich aufhältige Personen Hansestadt Rostock Satower Straße 150 Landeshauptstadt Schwerin Hamburger Allee 43 Ludwigslust-Parchim Ludwigslust - Grabower Allee Parchim - Ludwigsluster Chaussee Parchim - Westring (Übergangswohnheim) 161 119 2 Landkreis Rostock Bad Doberan - Walkenhagen Bad Doberan - Stülower Weg Güstrow - Waldweg Güstrow - Demmlerstraße 106 38 93 33 Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Markscheiderweg 233 Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar - Haffburg 171 Vorpommern-Greifswald Anklam - Max-Planck-Straße Hansestadt Greifswald - Spiegelsdorfer Wende Torgelow Wolgast - Baustraße 82 86 91 221 Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund - Rudenstraße 67 8. Wie viele Personen waren im Monat Dezember 2013 in Mecklenburg- Vorpommern dezentral untergebracht (bitte aufschlüsseln nach Land- kreisen/kreisfreien Städten und der jeweiligen Zahl der zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt dezentral untergebrachten Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Drucksache 6/2856 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der am 31.12.2013 dezentral untergebrachten Personen Hansestadt Rostock 156 Landeshauptstadt Schwerin 140 Ludwigslust-Parchim 109 Landkreis Rostock 151 Mecklenburgische Seenplatte 347 Nordwestmecklenburg 41 Vorpommern-Greifswald 108 Vorpommern-Rügen 453