Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2857 6. Wahlperiode 17.04.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung und illegale Ausländer - Monat Januar 2014 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Auf die Vorbemerkung zu Drucksache 6/2180 wird verwiesen. Nachstehende Fragen schließen an die Landtagsdrucksache 6/2776 an. 1. Wie stellte sich in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Erstantrag- steller für den Monat Januar 2014 dar (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern und der jeweiligen Zahl der Antragsteller; bitte ebenfalls darstellen, um den wievielten Antrag auf Asyl der jeweiligen Person es sich handelte)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Drucksache 6/2857 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Eritrea 41 Russische Föderation 39 Serbien 27 Syrien, Arabische Republik 27 Mauretanien 23 Ghana 19 Afghanistan 14 Ägypten 11 Armenien 9 Mazedonien 5 Iran, Islamische Republik 3 Staatenlos 3 Türkei 2 Irak 2 Äthiopien 1 Kongo 1 Mexico 1 Aserbaidschan 1 Vietnam 1 Insgesamt 230 Angaben zur Anzahl von Asylantragstellungen einzelner Personen liegen der Landes- regierung nicht vor. 2. Wie viele Ausländer, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten, wurden im Monat Januar 2014 festgestellt (bitte auf- schlüsseln nach Nationalität, Anzahl der Personen, Alter, Ort des Aufgriffs und den speziellen polizeilichen Maßnahmen)? Im Januar 2014 wurden durch die Landespolizei 40 Ausländerinnen beziehungsweise Aus- länder festgestellt, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten. Zu allen diesen Personen wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen, eine Vernehmung durchgeführt und die zuständige Ausländerbehörde informiert oder die illegal eingereiste Person wurde an diese übergeben. Zu den durch die Bundespolizei erfolgten Aufgriffen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2857 3 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Brasilien 1 39 Raben Steinfeld Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Türkei 1 19 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Ägypten 1 26 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Niger 1 26 Pritzier Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Armenien 1 32 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Syrien 1 23 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Vietnam 1 36 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Russische Föderation 1 45 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Syrien 1 21 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Vietnam 1 53 Rostock Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Russische Föderation 1 37 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Drucksache 6/2857 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Russische Föderation 1 42 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Vietnam 1 20 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Mazedonien 1 52 Neubranden- burg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Vietnam 1 34 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Ukraine 1 46 Plau am See Anzeige wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes durch unerlaubte Arbeitsaufnahme gemäß § 95 Absatz 1 a) AufenthG Serbien 1 21 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Serbien 1 26 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Kasachstan 1 34 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Libanon 1 23 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Nigeria 1 37 Gägelow Anzeige wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes durch unerlaubte Arbeitsaufnahme gemäß § 95 Absatz 1 a) Aufenthaltsgesetz Syrien 1 42 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2857 5 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Togo 1 37 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Russische Föderation 1 32 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Indien 1 21 Anklam Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Satz 2 Auf- enthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaf- fene Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Indien 1 32 Anklam Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaf- fene Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Togo 1 34 Güstrow Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 20 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Guinea 1 25 Anklam Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaf- fene Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Drucksache 6/2857 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Ukraine 1 28 Wismar Anzeige wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes durch unerlaubte Arbeitsaufnahme gemäß § 95 Absatz 1 a) Aufenthaltsgesetz Syrien 1 34 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Vietnam 1 21 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Ukraine 1 33 Wismar Anzeige wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes durch unerlaubte Arbeitsaufnahme gemäß § 95 Absatz 1 a) Aufenthaltsgesetz Ghana 1 29 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 22, 26 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Afghanistan 1 20 Neubranden- burg Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaf- fene Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Montenegro 1 36 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Serbien 1 21 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Serbien 1 21 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2857 7 3. Wie vielen Personen wurde im Monat Januar 2014 in Mecklenburg- Vorpommern Asyl gewährt (bitte aufschlüsseln nach Asylgrund, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anerkennungen als Asylberechtigte Iran, Islamische Republik 2 Angaben zum Asylgrund, Alter und Geschlecht liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Wie viele Asylanträge wurden im Monat Januar 2014 in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach den Herkunftsländern und der jeweiligen Anzahl der Ablehnungen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anzahl der Ablehnungen Ghana 24 Serbien 8 Bosnien und Herzegowina 7 sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 5 Montenegro 2 Türkei 1 Guinea 1 Armenien 1 Afghanistan 1 Vietnam 1 Irak 1 Iran, Islamische Republik 1 Insgesamt 53 Drucksache 6/2857 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 5. In wie vielen Fällen erfolgte hierbei die Einleitung aufenthaltsbeen- dender Maßnahmen (Abschiebung/bitte einzeln nach Staatsangehörig- keit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? a) Wie viele Personen wurden im Monat Januar 2014 in Abschie- bungshaft genommen, weil sie ihrer Verpflichtung, die Bundes- republik Deutschland zu verlassen, nicht nachgekommen waren (bitte nach Staatsangehörigkeiten sortieren)? b) Wie stellte sich für den Monat Januar 2014 die Situation im Hinblick auf Verhinderungsgründe für eine Abschiebung dar (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit, Begründung der Ablehnung, ausführlich dargestelltem Verhinde- rungsgrund der Abschiebung, Alter und Geschlecht)? Zu 5 Hinsichtlich der in der Antwort zu Frage 4 genannten Asylbewerberinnen und -bewerbern sind im Monat Januar 2014 keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet worden. Zu a) Für männliche Abschiebungsgefangene erfolgte die Unterbringung in Amtshilfe durch das Justizressort des Landes in der Justizvollzugsanstalt Bützow. Im Monat Januar 2014 wurden insgesamt 8 Personen in der Justizvollzugsanstalt Bützow in Abschiebungshaft genommen. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Monat Staatsangehörigkeit Januar Nigeria Januar Tunesien Januar Vietnam Januar Syrien (Rücküberstellung nach Dublin-Verordnung) Januar Togo Januar Vietnam Januar Nigeria Januar Tunesien Weibliche Abschiebungsgefangene werden in Einrichtungen außerhalb des Landes, in der Regel in der brandenburgischen Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt unterge- bracht. In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt wurde im Monat Januar 2014 keine weibliche Person aus Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2857 9 Zu b) Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungsgrund der Abschiebung Alter (Jahre) Ge- schlecht Russische Föderation Aufgrund der Verord- nung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18.02.2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mit- gliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durch- führung eines Asyl- verfahrens nicht gegeben. Fristablauf 42 weiblich Russische Föderation „ “ 11 männlich Russische Föderation „ “ 8 weiblich Russische Föderation „ “ 18 männlich Russische Föderation „ untergetaucht 27 männlich Russische Föderation „ Das Verwaltungsgericht hat der aufschiebenden Wirkung des Antrages nach § 80 Absatz 7 Verwaltungs- gerichtsordnung (VwGO) stattgegeben. 29 männlich Russische Föderation „ “ 26 weiblich Russische Föderation „ “ 7 weiblich Russische Föderation „ “ 6 männlich Russische Föderation „ “ 5 weiblich Russische Föderation „ “ 1 männlich Drucksache 6/2857 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungsgrund der Abschiebung Alter (Jahre) Ge- schlecht Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Schwangerschaft der Frau. 32 männlich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Schwangerschaft. 28 weiblich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Schwangerschaft der Mutter. 8 weiblich Russische Föderation „ „ 5 weiblich Russische Föderation „ „ 3 männlich Russische Föderation „ untergetaucht 23 männlich Rumänien Ausweisung nach § 6 Absatz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU (Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt) am 09.12.2013 Die Staatsanwaltschaft besteht auf einer Zeugen- aussage, sodass die Aus- reisepflicht nicht vollziehbar ist. 26 männlich 6. Wie viele Duldungen wurden im Monat Januar 2014 nach Angaben des Ausländerzentralregisters an aufhältige Ausländer erteilt (bitte darstellen mit Staatsangehörigkeit, der jeweiligen Anzahl der Personen, Geschlecht, Altersgruppen und Gründen der Duldung)? Auf die nachfolgenden Übersichten wird verwiesen. Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Afghanistan 9 Algerien 1 Armenien 35 Aserbaidschan 7 Benin 1 Bosnien und Herzegowina 3 Ghana 62 Indien 5 Irak 19 Iran, Islamische Republik 5 Jugoslawien (ehemals) 3 Kosovo 5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2857 11 Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Mauretanien 8 Russische Föderation 83 Senegal 2 Serbien 42 Somalia 1 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 5 Syrien, Arabische Republik 8 Togo 6 Türkei 18 Ungeklärt 17 Georgien 2 Jemen 1 Mazedonien 3 Ägypten 2 Libanon 1 Kasachstan 1 Ukraine 1 Gesamtergebnis 356 Geschlecht Anzahl Personen männlich 225 weiblich 131 Gesamtergebnis 356 Altersgruppe Anzahl Personen 0 - unter 16 Jahre 76 16 - unter 18 Jahre 4 18 - unter 25 Jahre 49 25 - unter 35 Jahre 100 35 - unter 45 Jahre 66 45 - unter 55 Jahre 47 55 - unter 65 Jahre 12 65 Jahre und älter 2 Gesamtergebnis 356 Drucksache 6/2857 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Sachverhalt Anzahl Personen § 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz 9 § 60a Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz wegen fehlender Reisedokumente 120 § 60a Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz familiäre Bindungen zu Duldungsinhaber wegen fehlender Reisedokumente 4 § 60a Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz aus sonstigen Gründen 209 § 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz 11 § 60a Aufenthaltsgesetz 3 Gesamtergebnis 356 Die Daten spiegeln den Stand der Angaben nach dem Ausländerzentralregister zum Stichtag 31.03.2014 wider. Dies hat zur Folge, dass gegebenenfalls bis zu diesem Zeitpunkt ausge- reiste Personen, die eine Duldung im Januar 2014 erhalten haben, in der Übersicht nicht mehr enthalten sind. 7. Wie stellte sich die Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern im Monat Januar 2014 dar (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Standort der Gemein- schaftsunterkunft und der jeweiligen Zahl der monatsdurchschnittlich aufhältigen Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Standort der Gemeinschaftsunterkunft monats- durch- schnittlich aufhältige Personen Hansestadt Rostock Satower Straße 154 Landeshauptstadt Schwerin Hamburger Allee 43 Ludwigslust-Parchim Ludwigslust - Grabower Allee Parchim - Ludwigsluster Chaussee Parchim - Westring (Übergangswohnheim) 161 130 5 Landkreis Rostock Bad Doberan - Walkenhagen Bad Doberan - Stülower Weg Güstrow - Waldweg Güstrow - Demmlerstraße 104 37 95 32 Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Markscheiderweg Friedland 244 18 Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar - Haffburg 180 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2857 13 Landkreis/kreisfreie Stadt Standort der Gemeinschaftsunterkunft monats- durch- schnittlich aufhältige Personen Vorpommern-Greifswald Anklam - Max-Planck-Straße Hansestadt Greifswald - Spiegelsdorfer Wende Torgelow Wolgast - Baustraße 88 84 127 226 Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund - Rudenstraße 79 8. Wie viele Personen waren im Monat Januar 2014 in Mecklenburg- Vorpommern dezentral untergebracht (bitte aufschlüsseln nach Land- kreisen/kreisfreien Städten und der jeweiligen Zahl der zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt dezentral untergebrachten Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der am 31.01.2014 dezentral untergebrachten Personen Hansestadt Rostock 121 Landeshauptstadt Schwerin 137 Ludwigslust-Parchim 104 Landkreis Rostock 181 Mecklenburgische Seenplatte 318 Nordwestmecklenburg 45 Vorpommern-Greifswald 143 Vorpommern-Rügen 467