Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2868 6. Wahlperiode 17.04.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Winter-Abschiebestopp für Asylbewerber aus Balkanstaaten und ANTWORT der Landesregierung Unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen des vergangenen Jahres hat der Minister für Inneres und Sport des Landes einen Abschiebstopp für eine Reihe rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber aus Balkanstaaten verfügt . Die Personen, vorwiegend Roma aus Albanien, Mazedonien, Montenegro und Serbien, seien möglicherweise „humanitären Härten“ ausgesetzt, zumal niemand sagen könne, wie die Situation in den Herkunftsländern während der Wintermonate sei. Die Abschiebung wurde demnach zunächst für drei Monate ausgesetzt. 1. Wie viele Personen profitierten/profitieren von der Verfügung des Ministeriums für Inneres und Sport (bitte nach Staaten differenzieren )? Auf die nachfolgende Übersicht (nach Angaben des Ausländerzentralregisters) zu den an den jeweiligen Stichtagen in Mecklenburg-Vorpommern aufhältigen Ausreisepflichtigen wird verwiesen. Drucksache 6/2868 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Staatsangehörigkeit Stichtag 31.12.2013 Stichtag 31.01.2014 Stichtag 28.02.2014 Stichtag 31.03.2014 Albanien - - - - Bosnien und Herzegowina 42 49 51 49 Kosovo 25 26 23 24 Mazedonien 33 35 35 35 Montenegro 3 3 8 12 Serbien 99 107 121 145 Insgesamt 202 220 238 265 2. Welche konkreten Informationsquellen nutzte die Landesregierung im Hinblick auf die letztlich getroffene Entscheidung, die Abschiebung der abgelehnten Asylbewerber zunächst für drei Monate auszusetzen? Die Landesregierung nutzte allgemein zur Verfügung stehende Medien und berücksichtigte die typischerweise zu erwartende Wetterlage und die sich daraus ergebende humanitäre Verantwortung. 3. Inwieweit sind die Personen in ihren Ländern politischer Verfolgung ausgesetzt (bitte in der Antwort nach Staaten differenzieren)? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist für die inhaltliche Prüfung von Asylanträgen zuständig und bewertet in diesem Zusammenhang in jedem Einzelfall, ob die Ausländer in ihrem Herkunftsstaat politischer Verfolgung ausgesetzt sind. Nach Auswertung der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes der letzten fünf Jahre (2009 - 31.03.2014) kann mitgeteilt werden, dass lediglich 2014 in zwei Fällen Personen aus Bosnien und Herzegowina subsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz gewährt sowie in einem Fall einer Person aus Serbien die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz anerkannt wurde. Inwiefern dabei der Gesichtspunkt der politischen Verfolgung eine Rolle spielte, ist der Landesregierung nicht bekannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2868 3 4. Wurde eine Ausreise der Personen mittlerweile angeordnet? a) Wenn ja, für wie viele Personen wurde zu jeweils welchen Terminen die Ausreise angeordnet (bitte nach den Herkunftsstaaten differenzieren) und wie viele Personen sind zu welchen Zeitpunkten bzw. innerhalb welcher Zeitspannen bereits ausgereist (bitte nach den Herkunftsstaaten differenzieren)? b) Wenn nicht, welche Gründe stehen einer Ausreise entgegen? Zu 4 und a) Halbsatz 1 Nein. Die Ausreiseverpflichtung folgt aus der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den jeweiligen Asylantrag, sofern diese in Rechtskraft erwachsen ist. Statistische Angaben dazu liegen der Landesregierung nicht vor. Zu a) Halbsatz 2 Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Staatsangehörigkeit Anzahl ausgereister Personen Ausreisetermin Serbien 3 17.01.2014 2 24.01.2014 1 11.02.2014 4 11.03.2014 2 14.03.2014 4 04.04.2014 22 08.04.2014 Mazedonien 6 07.02.2014 6 11.02.2014 Zu b) Die Regelung des Ministeriums für Inneres und Sport, den Vollzug der Rückführung zur Vermeidung besonderer Härten im Einzelfall für ausreisepflichtige Staatsangehörige aus den Balkanstaaten auszusetzen, war eine bis zum 31.03.2014 begrenzte Maßnahme. Seit dem 01.04.2014 werden Rückführungen von Personen aus den Balkanstaaten, deren Ausreiseverpflichtung vollziehbar ist, wieder ohne vorherige Einzelfallprüfung im Rahmen vorhandener Beförderungskapazitäten - zum Beispiel der Fluggesellschaften - umgesetzt.