Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2870 6. Wahlperiode 25.04.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele ausländische Personen hielten sich in MecklenburgVorpommern sowie in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zum Stichtag 31.12.2013 auf? a) Wie viele von ihnen haben eine Duldung nach § 60 a des Aufent- haltsgesetzes? b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltsgestattung? c) Wie viele von ihnen haben einen Aufenthaltstitel? Zum Stichtag 31.12.2013 wird nach den Angaben des Ausländerzentralregisters auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt ausländische Personen insgesamt Hansestadt Rostock 8.484 Landeshauptstadt Schwerin 3.778 Landkreis Rostock 3.408 Ludwigslust-Parchim 4.494 Mecklenburgische Seenplatte 3.613 Nordwestmecklenburg 3.224 Vorpommern Greifswald 6.540 Vorpommern-Rügen 3.837 Gesamtergebnis 37.827 Drucksache 6/2870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a), b) und c) Zum Stichtag 31.12.2013 wird nach den Angaben des Ausländerzentralregisters auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Duldung § 60a Aufenthalts- gesetz Aufenthaltsgestattung Aufenthaltstitel Hansestadt Rostock 136 236 5.320 Landeshauptstadt Schwerin 66 47 2.738 Landkreis Rostock 215 246 1.322 Ludwigslust-Parchim 172 258 1.555 Mecklenburgische Seenplatte 324 336 1.745 Nordwestmecklenburg 107 136 1.745 Vorpommern Greifswald 176 393 2.478 Vorpommern-Rügen 123 340 1.314 Gesamtergebnis 1.353 2.279 18.223 2. Wie viele der Personen mit Duldung nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes a) leben länger als sechs Jahre in Deutschland und b) leben länger als acht Jahre in Deutschland (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Zu a) und b) Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Aufenthalt 6 Jahre und länger Aufenthalt 8 Jahre und länger Hansestadt Rostock 38 32 Landeshauptstadt Schwerin 37 34 Landkreis Rostock 109 90 Ludwigslust-Parchim 72 61 Mecklenburgische Seenplatte 138 104 Nordwestmecklenburg 39 32 Vorpommern-Greifswald 24 21 Vorpommern-Rügen 36 27 Gesamtergebnis 493 401 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2870 3 3. Wie viele der Personen mit Duldung nach § 60 a des Aufenthalts- gesetzes sind a) unter 18 Jahre alt, b) unter 21 Jahre alt sowie davon bereits länger als 4 Jahre in Deutschland (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Zu a) und b) Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt im Alter unter 18 Jahre im Alter unter 21 Jahre davon Aufenthalt 4 Jahre und länger Hansestadt Rostock 25 30 11 Landeshauptstadt Schwerin 13 16 9 Landkreis Rostock 67 74 47 Ludwigslust-Parchim 49 59 25 Mecklenburgische Seenplatte 84 98 47 Nordwestmecklenburg 35 39 17 Vorpommern-Greifswald 44 52 8 Vorpommern-Rügen 28 33 13 Gesamtergebnis 345 401 177 4. Wie viele der Personen mit Aufenthaltsgestattung leben a) länger als sechs Jahre in Deutschland und b) länger als acht Jahre in Deutschland (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Zu a) und b) Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Aufenthalt 6 Jahre und länger Aufenthalt 8 Jahre und länger Hansestadt Rostock 4 2 Landeshauptstadt Schwerin 4 3 Landkreis Rostock 3 2 Ludwigslust-Parchim 3 1 Mecklenburgische Seenplatte 6 1 Nordwestmecklenburg - - Vorpommern-Greifswald 2 2 Vorpommern-Rügen 1 1 Gesamtergebnis 23 12 Drucksache 6/2870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie viele ausländische Personen hielten sich auf Grundlage von § 25 des Aufenthaltsgesetzes (Aufenthalt aus humanitären Gründen) zum Stichtag 31.12.2013 in Mecklenburg-Vorpommern auf (bitte jeweils nach § 25 Absatz 1 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Zum Stichtag 31.12.2013 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.900 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Aufenthaltsgesetz auf. Im Übrigen wird die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt § 25 Absatz 1 AufenthG § 25 Absatz 2 AufenthG § 25 Absatz 3 AufenthG § 25 Absatz 4 AufenthG § 25 Absatz 5 AufenthG Hansestadt Rostock 2 60 272 185 50 Landeshauptstadt Schwerin - 33 72 75 15 Landkreis Rostock 1 5 37 55 42 Ludwigslust-Parchim 2 43 81 67 75 Mecklenburgische Seenplatte 5 30 81 30 99 Nordwestmecklenburg - 13 85 85 27 Vorpommern-Greifswald - 20 49 75 33 Vorpommern-Rügen 1 15 26 17 37 6. Wie viele ausländische Personen hielten sich auf Grundlage von § 25 a des Aufenthaltsgesetzes (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) zum Stichtag 31.12.2013 in Mecklenburg-Vorpommern auf (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Zum Stichtag 31.12.2013 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 42 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz auf. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2870 5 Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt § 25a Absatz 1 AufenthG Hansestadt Rostock 5 Landeshauptstadt Schwerin - Landkreis Rostock 4 Ludwigslust-Parchim 15 Mecklenburgische Seenplatte 14 Nordwestmecklenburg 2 Vorpommern-Greifswald 1 Vorpommern-Rügen 1 7. Wie viele ausländische Personen hielten sich auf Grundlage von § 23 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes (Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen) zum Stichtag 31.12.2013 in Mecklenburg -Vorpommern auf (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Zum Stichtag 31.12.2013 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 235 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes auf. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt § 23 Absatz 1 AufenthG § 23 Absatz 2 AufenthG Hansestadt Rostock 40 24 Landeshauptstadt Schwerin 7 47 Landkreis Rostock 3 - Ludwigslust-Parchim 22 - Mecklenburgische Seenplatte 40 4 Nordwestmecklenburg 3 10 Vorpommern-Greifswald 9 13 Vorpommern-Rügen 2 11 Drucksache 6/2870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Wie viele ausländische Personen hielten sich für welchen Zeitraum und mit welchem Anschlussbescheid mit einer Fiktionsbescheinigung in Mecklenburg-Vorpommern auf (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben mitgeteilt, dass diese Angaben statistisch nicht erhoben werden. Zudem erfolgt keine entsprechende Erfassung im Ausländerzentralregister. 9. Wie viele Personen haben zum Nachweis der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland zwischen 2011 und 2013 eine Grenzübertrittsbescheinigung bei welcher Stelle abgegeben? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben mitgeteilt, dass diese Angaben statistisch nicht erhoben werden. 10. Wie viele Menschen ohne gültige Papiere leben nach Schätzungen der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern? Sofern mit der Frage Menschen gemeint sind, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über deren Anzahl vor.