Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2873 6. Wahlperiode 24.04.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Mögliche Fälle von Drogenkonsum und/oder -handel bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Das ARD-Magazin „Report München“ berichtete kürzlich über Fälle, in denen Polizeibeamte Drogen konsumierten oder mit ihnen handelten (Beitrag vom 01.04.2014: „Drogen auf der Polizeiwache. Wer kontrolliert die Ordnungshüter?“). Erst im Februar 2014 waren demnach bei der Kripo in Kempten/Allgäu und dabei speziell im Büro des obersten Drogenfahnders 1,6 Kilogramm Kokain sichergestellt worden. Zudem hätten sich Medienberichte über die Verstrickung von Polizisten in Drogenkonsum bzw. -handel zuletzt gehäuft. Im Beitrag wird auf den einen oder anderen Fall eingegangen. Im Rahmen seiner Recherchen richtete der federführende Journalist mehrere Fragen an die Innenministerien sämtlicher Bundesländer. Unter anderem wollte er wissen, ob in den zurückliegenden fünf Jahren in dem jeweiligen Bundesland Polizisten mit Drogen aufgefallen seien. Neben Baden-Württemberg und Thüringen hat laut dem Beitrag auch Mecklenburg-Vorpommern nicht auf diese Frage geantwortet. Im Ergebnis wird in dem Beitrag festgestellt, dass eine Strategie zur Kontrolle und Betreuung von Beamten fehle, die in sensiblen Bereichen tätig sind. Ein früherer verdeckter Polizeiermittler erklärte in diesem Zusammenhang: „Es gibt keine Fehlerkultur, weil man davon ausgeht: Polizeibeamter ist einfach fehlerfrei und integer. Meistens ist das auch so, aber es gibt halt auch Ausnahmen und für die zu sorgen, da fehlt es hinten und vorne.“ Drucksache 6/2873 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Inwieweit sind in den Jahren von 2004 bis 2014 Polizeibeamte der zum Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg- Vorpommern gehörenden Strukturen durch den Konsum und/oder den Handel mit Drogen auffällig geworden (bitte in chronologischer Form mit Zeitpunkt und Ort der Feststellung, Dienstrang und Dienststellung, Diensteinheit/Polizei-Präsidium/(Kriminal-)Polizei- Inspektion/Komissariat/Dezernat und genauer Skizzierung des jeweiligen Vorkommnisses einschließlich Art und Menge der festge- stellten Drogen aufführen)? 2. Wie sind die Beamten an die Drogen gelangt (bitte einzelfallbezogen darstellen)? a) Wie wurden die Fälle jeweils aufgedeckt? b) In welchen konkreten Fällen wurden dabei gegen Zuwendungen in Form von Geld und/oder Drogen Informationen an Personen aus der „Szene“ (z. B. Glücksspiel, Drogenhandel) weitergegeben (bitte einzelfallbezogen darstellen)? Zu 1, 2, 2 a) und 2 b) Die Fragen 1, 2, 2 a) und 2 b) werden zusammenhängend beantwortet. Die angefragten Daten können nicht automatisiert erhoben werden, sodass es einer händischen Auswertung sämtlicher Drogendelikte und Darstellung des Ergebnisses nach den angefragten Parametern bedarf. Für den damit im Zusammenhang stehenden Aufwand wären circa 200 Arbeitsstunden erforderlich. Dies würde einen unvertretbaren Aufwand bedeuten und wäre mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren. 3. Finden innerhalb der Polizeistrukturen des Landes Mecklenburg- Vorpommern anlassunabhängige Kontrollen auf Drogenbesitz statt? Wenn ja, wer führt die Kontrollen durch? Nein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2873 3 4. Müssen Polizeibeamte in Mecklenburg-Vorpommern in gewissen Abständen einen Drogentest absolvieren? a) Wenn ja, in welchen Abständen müssen sie einen solchen Test absolvieren und wer führt diesen Test durch? b) Wenn nicht, warum werden keine entsprechenden Tests durchgeführt? Zu 4, 4 a) und 4 b) Die Fragen 4, 4 a) und 4 b) werden zusammenhängend beantwortet. Für einen verdachtsunabhängigen Test existiert keine Rechtsgrundlage. Die Polizeibeamtinnen und -beamten in Mecklenburg-Vorpommern sind daher nicht verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Drogentests zu absolvieren. 5. Sind entsprechende Tests vorgesehen? Wenn ja, ab wann und in welchen Abständen sollen sie durchgeführt werden? Nein. 6. Entspricht es den Tatsachen, dass es in Mecklenburg-Vorpommern keine vorgeschriebenen Zeiträume gibt, nach denen Beamte aus Ermittlungen bei Drogen- oder Organisierter Kriminalität abgezogen werden? a) Wenn ja, warum wird nicht wie im Freistaat Sachsen verfahren, wo laut dem Beitrag von „Report München“ ein Rotationsprinzip zumindest für Führungskräfte gilt? b) Wenn nicht, nach welchen Zeiträumen werden Beamte im Land Mecklenburg-Vorpommern aus Ermittlungen bei Drogen- oder Organisierter Kriminalität abgezogen? Zu 6, 6 a) und 6 b) Die Fragen 6, 6 a) und 6 b) werden zusammenhängend beantwortet. Beamtinnen und Beamte werden sowohl aufgrund dienstlicher Bedürfnisse als auch aus Gründen der Personalentwicklung mit anderen Aufgaben betraut. Darüber hinaus besteht kein Erfordernis für eine derartig starre Regelung und es gibt auch keine definierten Zeiträume für eine etwaige Umsetzung von Beamtinnen und Beamten. Drucksache 6/2873 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Ist eine entsprechende Regelung in Planung und wenn ja, ab wann soll sie greifen? Nein. 8. Inwieweit schließt sich die Landesregierung der im „Report“-Beitrag vertretenen Auffassung an, dass gerade im Hinblick auf Drogenkonsum und -handel eine Strategie zur Kontrolle und Betreuung von Beamten fehle, die in sensiblen Bereichen tätig sind? Die Landesregierung schließt sich der mit der Fragestellung formulierten Auffassung nicht an. Kontrolle und Betreuung auch gerade der in sensiblen Bereichen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht beziehungsweise der Mitarbeiterfürsorge in Mecklenburg-Vorpommern ausgeübt. 9. Inwieweit verfügt die Landesregierung über eine entsprechende Strategie? a) Welche Grundzüge hat die Strategie? b) Im Rahmen welcher Zeitfenster sollen die einzelnen Punkte der Strategie umgesetzt werden? c) Welche diesbezüglichen Vorstöße sind wann im Rahmen der Innenministerkonferenz geplant? Zu 9, 9 a), 9 b) und 9 c) Die Fragen 9, 9 a), 9 b) und 9 c) werden zusammenhängend beantwortet. Es besteht kein Bedarf für eine derartige Strategie in Mecklenburg-Vorpommern. Vorstöße im Rahmen der Innenministerkonferenz sind nicht geplant.