Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2874 6. Wahlperiode 29.04.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Aufnahme syrischer Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Flüchtlinge aus Syrien sind bislang im Rahmen des Aufnah- mekontingents für syrische Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland gekommen? Im Rahmen der Aufnahmeanordnungen des Bundes vom 30. Mai 2013 und 23. Dezember 2013 sind bisher 85 Personen in Mecklenburg-Vorpommern eingereist. Zahlen zu den Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Aufnahmekontin- gente liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Wie hoch ist das Aufnahmekontingent für syrische Flüchtlinge derzeit in Mecklenburg-Vorpommern (bitte mit Verteilschlüssel angeben)? Mecklenburg-Vorpommern wird insgesamt 206 syrische Flüchtlinge aufnehmen. Im Rahmen der beiden Aufnahmekontingente in Höhe von je 5.000 Personen werden 2,06015 % der Personen (je 103 Personen) Mecklenburg-Vorpommern zugewiesen. Dies ergibt sich auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels für das Jahr 2012, der derzeit die Grundlage für die Verteilung der Flüchtlinge bildet. Drucksache 6/2874 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele der im Rahmen des Aufnahmekontingents eingereisten syri- schen Flüchtlinge sind zu welchem Zeitpunkt (Monat) nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen? 4. Auf welche Landkreise und kreisfreien Städte wurden wie viele syri- sche Flüchtlinge verteilt und an welchen Orten wurden sie zentral oder dezentral untergebracht? Zu 3 und 4 Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Monat Anzahl Personen Aufnehmender Landkreis/ kreisfreie Stadt Ort Unterbringung September 2013 3 8 Vorpommern - Greifswald Schwerin - Schwerin alle dezentral Oktober 2013 4 7 6 Nordwestmecklenburg Vorpommern - Greifswald Mecklenburgische Seenplatte Wismar - Neubrandenburg alle dezentral November 2013 1 Vorpommern - Greifswald - dezentral Dezember 2013 4 Hansestadt Rostock Rostock alle dezentral Januar 2014 4 3 Nordwestmecklenburg Vorpommern - Rügen Wismar Stralsund alle dezentral Februar 2014 5 Hansestadt Rostock Rostock dezentral März 2014 29 5 Ludwigslust - Parchim Hansestadt Rostock Parchim Rostock zentral dezentral April 2014 6 Ludwigslust - Parchim Parchim zentral Die zentrale Unterbringung im Landkreis Ludwigslust-Parchim erfolgt im Übergangs- wohnheim Westring in Parchim. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald konnte keine Zuarbeit abgeben, sodass die Orte der dezentralen Unterbringung nicht benannt werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2874 3 5. Wie und auf welcher Grundlage erfolgt die Beratung und Betreuung der syrischen Flüchtlinge in den Kommunen? Die Beratung und Betreuung der syrischen Flüchtlinge erfolgt auf der Grundlage der vorläufigen Arbeitshinweise des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg- Vorpommern vom 21.03.2013 zur sozialen Betreuung von Ausländern, die unmittelbar nach der Zuweisung durch das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landesamt für innere Verwaltung dezentral in Wohnungen untergebracht werden. 6. Wie viele bereits in Mecklenburg-Vorpommern lebende Syrerinnen und Syrer konnten im Rahmen der Aufnahmeanordnung zum Familiennachzug zu welchem Zeitpunkt wie viele Angehörige nach Mecklenburg-Vorpommern holen? Bisher wurde es vier Familien ermöglicht, insgesamt fünf Personen im Rahmen der Aufnahmeanordnung des Landes vom 26.09.2013 nach Deutschland zu holen. Drei Personen sind im Dezember 2013 eingereist, eine im Januar 2014 und eine weitere Person im April 2014. 7. Wie viele Anträge auf Familiennachzug wurden bislang in Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage der Aufnahmeanordnung für den Familiennachzug für Angehörige aus Syrien gestellt? a) Wie viele Anträge wurden positiv beschieden? b) Wie viele Anträge wurden negativ beschieden und warum? c) Wie lange dauert die Antragsbearbeitung im Durchschnitt? Es wurden bisher insgesamt zehn Anträge auf Familiennachzug auf Grundlage der Aufnahmeanordnung des Landes vom 26.09.2013 gestellt. Zu 7 a) Es wurden durch die Ausländerbehörden alle eingereichten Anträge positiv beschieden. Zu 7 b) Entfällt. Drucksache 6/2874 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu 7 c) Die Antragsbearbeitung dauert zwischen zwei und vier Monaten. Eine Zuarbeit vom Landkreis Vorpommern-Greifswald konnte nicht abgegeben werden. 8. Wie viele syrische Flüchtlinge wurden in den Jahren 2012 bis 2014 a) zu welchem Zeitpunkt, b) auf welcher gesetzlichen Grundlage und mit welcher Begründung, c) in welche Länder abgeschoben oder rücküberstellt? Zu 8, 8 a), 8 b) und 8 c) Die Fragen 8, 8 a), 8 b) und 8 c) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Anzahl Personen Zeitpunkt gesetzliche Grundlage/ Begründung Zielland 1 27.03.2012 Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18.02.2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsange- hörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durch- führung eines Asylverfahrens nicht gegeben. Die Überstellung erfolgt in den zuständigen Mitgliedsstaat. Schweden 1 14.02.2013 „ Dänemark 1 07.03.2013 „ Dänemark 1 28.03.2013 „ Schweden 1 30.05.2013 „ Rumänien 1 11.02.2014 Eine Asylantragstellung ist nicht erfolgt. Die Person wollte aus eigenem Antrieb nach Syrien zurück. Der Flug in die Türkei wurde vom Amt für Migration und Flüchtlings- angelegenheiten beim Landesamt für innere Verwaltung gebucht. Die Weiterreise nach Syrien erfolgte selbständig. Türkei Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2874 5 9. Für wie viele syrische Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit eine Abschiebung bzw. Rücküberstellung in welche Länder vorgesehen? a) Wie viele von ihnen befinden sich derzeit in Abschiebehaft? b) Wie lange dauert die Inhaftierung durchschnittlich und wie lange dauerte sie in der Vergangenheit maximal? Derzeit ist für vier Personen eine Rücküberstellung nach Polen für den 21.05.2014 vorgesehen. Zu 9 a) Keine. Zu 9 b) Der Abschiebungsgewahrsam dauerte im Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 26.02.2014 durchschnittlich 38,3 Tage. Die maximale Gewahrsamsdauer betrug 101 Tage (im Jahr 2013). Der Tag der Zuführung ist dabei jeweils mit eingerechnet. 10. Wie viele syrische Staatsangehörige leben derzeit mit welchem Aufenthaltsstatus in Mecklenburg-Vorpommern? Zum Stichtag 31.03.2014 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 694 syrische Staatsangehörige auf. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Aufenthaltsstatus Anzahl der Personen Niederlassungserlaubnis 16 Aufenthaltserlaubnis 400 besondere Aufenthaltsrechte 1 Sonstiges/Befreiungen 51 Aufenthaltsgestattung 122 Duldung 21 nach Ausländergesetz 2 ohne Aufenthaltsrecht 81