Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2883 6. Wahlperiode 29.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sicherung und Fortentwicklung von Frauenschutzeinrichtungen und ANTWORT der Landesregierung Die Frauenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern leisten unverzichtbare Arbeit. In ihnen finden Frauen, die Opfer von Gewalt geworden oder von Misshandlung bedroht sind, Zuflucht für sich und ihre Kinder. Die vorlie- gende Kleine Anfrage knüpft inhaltlich an die Drucksachen 6/966 und 6/2359 an. 1. Wie viele Frauen und Kinder haben seit 2010 Frauenhäuser in unse- rem Bundesland in Anspruch genommen (bitte binnendifferenziert nach Einrichtungen)? Die Inanspruchnahme der neun Frauenhäuser (berücksichtigt wurden nur die stationär aufgenommenen Frauen und Kinder) von 2010 bis Dezember 2013 stellt sich wie folgt dar: Frauenhaus Frauen Kinder Autonomes Frauenhaus Rostock 238 179 Frauenhaus Ludwigslust 113 101 Frauenhaus Nordvorpommern 75 76 Frauenhaus Schwerin 230 143 Frauenhaus Wismar 101 84 Frauenschutzhaus Stralsund 161 125 Frauenhaus Greifswald 123 106 Frauenschutzhaus Güstrow 142 137 Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 121 88 Drucksache 6/2883 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie gestaltete sich im o. g. Zeitraum die durchschnittliche Belegung und Verweildauer in den Frauenhäusern (bitte binnendifferenziert nach Einrichtungen)? Für die Frauenhäuser gestaltete sich die durchschnittliche Belegung und Verweildauer (berücksichtigt wurden nur die stationär aufgenommenen Frauen) von 2010 bis Dezember 2013 wie folgt: Frauenhaus Durchschnittliche Belegung Verweildauer Autonomes Frauenhaus Rostock 65 Frauen 49 Tage Frauenhaus Ludwigslust 30 Frauen 40 Tage Frauenhaus Nordvorpommern 19 Frauen 62 Tage Frauenhaus Schwerin 58 Frauen 29 Tage Frauenhaus Wismar 30 Frauen 33 Tage Frauenschutzhaus Stralsund 39 Frauen 45 Tage Frauenhaus Greifswald 34 Frauen 64 Tage Frauenschutzhaus Güstrow 38 Frauen 34 Tage Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 32 Frauen 35 Tage 3. Wie hoch waren in den Jahren 2012 und 2013 die Kosten für Personen, Gebäude und sonstige Ausgaben (bitte aufgeschlüsselt nach Einrichtungen)? Frauenhaus Stellenaus- stattung Personalkosten- pauschale 2012 pro Vollzeitstelle (in Euro) Personalkosten- pauschale 2013 pro Vollzeitstelle (in Euro) Autonomes Frauenhaus Rostock 4 24.050,00 25.335,00 Frauenhaus Ludwigslust 2 24.050,00 25.335,00 Frauenhaus Nordvorpommern 2 24.050,00 25.335,00 Frauenhaus Schwerin 2 24.050,00 25.335,00 Frauenhaus Wismar 2 24.050,00 25.335,00 Frauenschutzhaus Stralsund 2,6 24.050,00 25.335,00 Frauenhaus Greifswald 3 24.050,00 25.335,00 Frauenschutzhaus Güstrow 3 24.050,00 25.335,00 Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 2 24.050,00 25.335,00 Die Sachkostenpauschale (Gebäude und sonstige Ausgaben) je Einrichtung betrug pro Jahr 13.400,00 Euro pro Einrichtung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2883 3 4. Im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern vom 24. September 2012 wurde die Aufhebung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenhäusern und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt vom 1. November 2009 mitgeteilt. Existiert mittlerweile eine neue Richtlinie zur Frauenhaus- finanzierung bzw. bis wann ist mit einer Vorlage zu rechnen? Der Entwurf einer neuen Richtlinie befindet sich in der Endabstimmung und wird in absehbarer Zeit veröffentlicht. 5. Sieht die Landesregierung eine Existenzgefährdung der bestehenden Frauenhäuser, etwa im Zuge bzw. als Folge der Kreisgebietsreform? Falls ja, wenn die Landesregierung einer solchen Tendenz entgegen wirken möchte, mit welchen Mitteln gedenkt sie dies zu tun? Eine Existenzgefährdung der bestehenden Frauenhäuser ist derzeit nicht erkennbar. Nach der Kreisstrukturreform hat sich die Anzahl der Frauenhäuser nicht verringert. Es musste folglich kein Frauenhaus aus finanziellen Gründen geschlossen werden. 6. Welche Aktivitäten unternimmt bzw. plant die Landesregierung, um Frauenhäuser perspektivisch als Pflichtaufgabe durch Bundesfinan- zierung zu sichern? a) Falls die Landesregierung keine solchen Absichten verfolgt, weshalb nicht? b) Welche alternativen Möglichkeiten zur langfristigen Sicherung von Frauenhäusern sieht die Landesregierung? Zu 6 und 6 a) Die Fragen 6 und 6 a) werden zusammenhängend beantwortet. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat auf Nachfrage im März 2014 mitgeteilt, dass der Bund unter Bezugnahme auf ein entsprechendes Rechtsgutachten (siehe Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder) hinsichtlich der Finanzierung der Frauenhäuser in den Ländern keine Finanzierungs- kompetenz hat. Eine Bundesfinanzierung wird es nicht geben. Folglich unternimmt die Landesregierung bereits aus rechtlichen Gründen keine Aktivitäten und Planungen, um perspektivisch die Frauenhäuser als Pflichtaufgabe durch eine Bundesfinanzierung zu sichern. Drucksache 6/2883 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu 6 b) Seit 2002 ist die Anzahl der Frauenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern konstant bei neun geblieben. Es ist nicht erkennbar, dass sich die Anzahl in absehbarer Zeit verringern wird. Folglich besteht derzeit kein Grund, alternative Möglichkeiten zur langfristigen Sicherung zu prüfen.