Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2886 6. Wahlperiode 07.05.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Entwicklungen und Herausforderungen der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie haben sich nach Auffassung der Landesregierung in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln der Sparkassen, insbesondere im Hinblick auf ihren gesetzlichen Unter- nehmenszweck und öffentlichen Auftrag, entwickelt? Das Marktumfeld der Sparkassen wird wesentlich von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern geprägt. Diese hat sich trotz eines anhaltenden leichten Bevölkerungsrückgangs von 2010 bis 2013 insgesamt positiv entwickelt. So ist die Kaufkraft je Einwohner im genannten Zeitraum um 6 Prozent gestiegen und erreicht mit rund 12,5 Tausend Euro inzwischen etwa 84 Prozent des bundesweiten Durchschnittswertes, der 2013 rund 15 Tausend Euro betrug. Die Beschäftigungsquote ist im Vergleichszeitraum ebenfalls leicht um 1 Prozent auf jetzt 35,8 Prozent gestiegen, während die Arbeitslosenquote im gleichen Zeitraum um 0,9 Prozent auf jetzt noch 11,9 Prozent gesunken ist. Mit einer Kontaktkennziffer von 58,3 Prozent in 2013 erreichen die Sparkassen jährlich mehr als die Hälfte der Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns in einem persönlichen Gespräch, dabei stellen die Sparkassen für jeden zweiten Einwohner des Landes auch die Hauptbank- verbindung dar. Drucksache 6/2886 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Weitergehende Maßnahmen zur Regulierung des europäischen Finanzmarktes und zur Schaffung einer Bankenunion, wie beispielsweise die Normierung höherer Eigenkapital- erfordernisse durch Basel III (siehe Frage 5), die Modernisierung des europäischen Meldewesens und neue Großkreditvorschriften, aber auch die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (siehe Frage 3) prägen zudem die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Sparkassen und werden frühzeitig berücksichtigt. Die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern sind vor diesem Hintergrund betriebswirt- schaftlich erfolgreich, sie erfüllen ihren öffentlichen Auftrag vollumfänglich. 2. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Wettbewerbssituation der Sparkassen mit anderen Kreditinstituten auch unter Berücksich- tigung der Internetbanken in Mecklenburg-Vorpommern ein? Die Sparkassen sehen sich seit jeher einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Dennoch gelingt es den Sparkassen seit Jahren, sich im Markt erfolgreich zu behaupten. Nach dem Ergebnis einer Privatkundenbefragung für das statistische Handbuch „FinanzmarktDatenservice “ (FMDS) durch das Marktforschungsinstitut „TNS Infratest“ bleiben die Sparkassen auch in 2013 die mit Abstand bekannteste Bank bei den Bürgerinnen und Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern, vor der Deutschen Bank und vor den Volks- und Raiffeisen- banken. Insbesondere die Direktbanken/Internetbanken sind in Bezug auf die Bekanntheit deutlich abgeschlagen. Die Wettbewerbsstärke der Sparkassen zeigt sich auch beim Girokonto als zentralem Produkt für die Bürgerinnen und Bürger. Trotz negativer Bevölkerungsentwicklung konnte die Giromarktkennziffer (Verhältnis Einwohner zu Girokunden der Sparkassen) seit 2009 (52,6 Prozent) bis 2013 (53,3 Prozent) sogar gesteigert werden und somit die hohe Marktdurchdringung beim Ankerprodukt Girokonto gesichert und ausgebaut werden. Auch in den meisten anderen Produktkategorien sind die Sparkassen aktuell Marktführer in Mecklenburg-Vorpommern. Dies gilt mit großem Abstand insbesondere bei Sparprodukten, kurzfristigen Geldanlagen und Wertpapieren vor den entsprechenden Produkten der Genossenschaftsbanken, Großbanken und Direktbanken. 3. Wie wirkt sich nach Auffassung der Landesregierung die Niedrigzins- politik der Europäischen Zentralbank auf die wirtschaftliche Betäti- gung der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern aus? Die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank sorgt bei den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund des großen Vertrauens der Bevölkerung in das Geschäftsmodell 'Sparkasse' für ein starkes Anwachsen der Sicht- und Spareinlagen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2886 3 Dabei neigen mehr und mehr Kunden dazu, ihr Geld eher kurzfristig anzulegen, da auf steigende Zinsen gehofft wird. Ein Indiz hierfür sind die seit 2010 um 19,1 Prozent gestiegenen täglich fälligen Gelder in Höhe von 4,8 Milliarden Euro zum Ende 2013. Dies sorgt für einen Ertragsrückgang bei den Sparkassen, die diesem mit einer Überarbeitung von Kontomodellen, Einführung neuer Verbundprodukte und einer Überprüfung der Kosten- struktur sowie der Prozessoptimierung begegnen. Die Zusammensetzung des Kredit- und des Kreditersatzgeschäfts wird ebenfalls von der aktuellen Zinspolitik beeinflusst. Die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern setzen auf einen Ausbau des Kundenkreditgeschäfts und somit auf eine langfristige Kundenbindung als Garant für Stabilität. 4. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spar- kassen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2010 bis 2013 entwickelt? a) Wie hat sich die Vermögenslage der Sparkassen in Mecklenburg- Vorpommern im gleichen Zeitraum entwickelt (bitte auch diffe- renzieren nach den einzelnen Sparkassen)? b) Wie hat sich die Finanzlage der Sparkassen in Mecklenburg- Vorpommern im gleichen Zeitraum entwickelt (bitte auch diffe- renzieren nach den einzelnen Sparkassen)? c) Wie hat sich die Ertragslage der Sparkassen in Mecklenburg- Vorpommern im gleichen Zeitraum entwickelt (bitte auch diffe- renzieren nach den einzelnen Sparkassen)? Die Anzahl der Beschäftigten der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern war im Zeitraum 2010 bis 2013 weitgehend konstant. Insgesamt beschäftigten die Sparkassen 2013 im Jahresdurchschnitt 3.292 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darunter befanden sich 2.520 weibliche Beschäftigte und 772 männliche Beschäftigte. Gegenüber 2010 ist dies ein Rückgang von 10 Beschäftigten insgesamt. Zusätzlich bildeten die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern 2013 insgesamt 236 junge Menschen aus (Auszubildende und Trainees). Dies waren 117 Frauen und 119 Männer. Zu 4 a) Die Vermögenslage der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Vergleichszeit- raum positiv entwickelt. Die Kernkapitalquote der Sparkassen, also das Verhältnis des Kernkapitals zu den Risikoaktiva, hat sich von 12,63 Prozent in 2010 auf 16,26 Prozent in 2013 erhöht. Die Sparkassen konnten damit ihren Wachstumsspielraum um rund 20 Prozent ausbauen. Drucksache 6/2886 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Ausgewählte Einzeldaten der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern: Sicherheitsrücklage in Millionen Euro Bilanzgewinn in Millionen Euro Kernkapitalquote in Prozent 2010 2011 2012 2010 2011 2012 2010 2011 2012 Ostseesparkasse Rostock 145,8 149,9 154,4 4,05 4,47 4,74 12,5 13,3 13,7 Sparkasse Vorpommern 112,0 118,7 127,3 6,70 8,56 6,85 12,5 14,6 17,4 Sparkasse Mecklenburg- Schwerin 100,1 100,1 105,2 5,04 5,06 5,02 11,2 11,6 13,7 Sparkasse Neubrandenburg- Demmin 50,9 53,8 55,3 1,35 1,55 2,74 11,9 14,2 15,2 Sparkasse Mecklenburg- Nordwest 37,2 39,3 40,4 2,03 1,16 0,92 9,7 14,2 15,9 Sparkasse Parchim Lübz 27,3 28,4 28,7 1,14 0,33 0,27 10,7 13,0 12,8 Müritz-Sparkasse 34,7 34,4 36,0 1,96 1,97 1,98 18,0 18,6 18,6 Sparkasse Uecker- Randow 29,1 29,6 30,1 0,51 0,52 0,52 25,3 23,4 30,1 Sparkasse Rügen 32,6 33,2 33,9 0,58 0,65 0,66 17,1 19,3 19,5 Sparkasse Mecklenburg- Strelitz 21,4 21,9 22,2 0,53 0,51 0,53 11,5 11,2 12,3 Einzeldaten zum Jahr 2013 können mangels Feststellung des Jahresabschlusses 2013 noch nicht dargestellt werden. Zu 4 b) Die Bilanzsumme der Sparkassen Mecklenburg-Vorpommerns hat sich von 2010 bis 2013 um 4,1 Prozent auf 12,8 Milliarden Euro erhöht. Die durchschnittliche Bilanzsumme (DBS) aller Sparkassen Mecklenburg-Vorpommerns belief sich Ende 2013 auf 12,4 Milliarden Euro. Die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern konnten jederzeit ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen. Die nach der Liquiditätsverordnung erforderliche Liquiditätsausstattung war im gesamten Zeitraum gegeben, der Wert von 1 wurde bei der Liquiditätskennziffer nicht unterschritten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2886 5 Ausgewählte Einzeldaten der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern: Bilanzsumme in Millionen Euro Aufsichtsrechtliche Liquiditätskennziffer 2010 2011 2012 2010 2011 2012 Ostseesparkasse Rostock 2.725 2.740 2.778 3,2 3,2 3,8 Sparkasse Vorpommern 2.432 2.460 2.545 5,1 4,9 4,7 Sparkasse Mecklenburg- Schwerin 1.743 1.703 1.729 3,1 3,1 3,5 Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 1.147 1.117 1.128 4,6 4,7 5,5 Sparkasse Mecklenburg- Nordwest 974 1.011 1.048 4,4 4,8 5,2 Sparkasse Parchim Lübz 660 660 637 2,3 3,7 2,4 Müritz-Sparkasse 589 605 618 3,6 3,7 3,8 Sparkasse Uecker- Randow 571 583 602 7,5 7,0 7,6 Sparkasse Rügen 566 525 530 3,5 4,0 5,0 Sparkasse Mecklenburg- Strelitz 505 517 531 4,6 3,8 3,9 Einzeldaten zum Jahr 2013 können mangels Feststellung des Jahresabschlusses 2013 noch nicht dargestellt werden. Zu 4 c) Die Ertragslage der Sparkassen Mecklenburg-Vorpommerns hat sich von 2010 bis 2013 auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Staatsschuldenkrise und der Niedrigzinsphase stabil gezeigt. Das Operative Ergebnis der Sparkassen im Land hat sich um moderate 0,3 Prozentpunkte auf 1,21 Prozent der durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) reduziert. Die Sparkassen des Landes liegen damit deutlich positiv über dem bundesweiten Durchschnitt. Das Verhältnis von Kosten und Erträgen, ausgedrückt in der Cost-Income-Ratio (CIR) von 63,0 Prozent (2010: 63,2 Prozent), hat sich leicht verbessert. Hauptbestandteil der Ertragslage ist der Zinsüberschuss mit 2,52 Prozent DBS (gegenüber 2010: -0,07 Prozent) sowie der Verwaltungsaufwand mit 20,9 Prozent (gegenüber 2010: -0,06 Prozent). Insgesamt handelt es sich um sehr effiziente Kreditinstitute. Drucksache 6/2886 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Die Kredite an Kunden haben sich im Vergleichszeitraum um 9,0 Prozent auf insgesamt 6,4 Milliarden Euro ausgeweitet. Dabei entfielen auf Unternehmen und Selbständige in 2013 2,6 Milliarden Euro, auf Privatpersonen 3,2 Milliarden Euro, die öffentlichen Haushalte haben insgesamt 0,6 Milliarden Euro Kredite bei den Sparkassen aufgenommen. Die Risikovorsorge der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern ist geprägt vom kaufmänni- schen Vorsichtsprinzip. Die Wertberichtigungen haben sich von 0,04 Prozent der DBS in 2010 auf 0,08 Prozent der DBS in 2013 auf sehr niedrigem Niveau bewegt. Im Kundenkreditgeschäft konnten die Risikovorsorgeaufwendungen im Vergleichszeitraum um 0,09 Prozent der DBS hingegen deutlich auf 0,37 Prozent der DBS reduziert werden. Das Jahresergebnis vor Steuern betrug 2013 0,50 Prozent der DBS (-0,08 Prozent der DBS gegenüber 2010). Ausgewählte Einzeldaten der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern: Zinsüberschuss in Millionen Euro Ordentliche Aufwendungen in Millionen Euro Ergebnis vor Bewertung, Risikovorsorge etc. in Millionen Euro 2010 2011 2012 2010 2011 2012 2010 2011 2012 Ostseesparkasse Rostock 69,9 75,5 72,6 52,5 54,1 53,9 41,6 49,8 46,6 Sparkasse Vorpommern 68,0 68,5 66,3 54,6 54,6 56,0 29,4 30,5 26,8 Sparkasse Mecklenburg- Schwerin 48,7 49,5 48,7 39,3 37,6 38,6 24,7 26,9 24,0 Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 30,0 29,7 28,5 25,4 24,9 25,0 13,9 14,1 12,3 Sparkasse Mecklenburg- Nordwest 25,9 25,5 24,5 22,7 22,1 22,9 10,4 10,4 8,4 Sparkasse Parchim Lübz 14,2 15,4 15,5 14,5 15,4 14,4 4,2 4,0 4,4 Müritz-Sparkasse 14,9 15,1 15,1 12,3 12,3 12,4 6,9 7,2 6,9 Sparkasse Uecker- Randow 14,8 15,0 14,7 12,9 12,2 11,6 6,6 7,2 7,4 Sparkasse Rügen 15,0 16,1 15,1 13,5 13,5 13,8 6,3 7,1 5,7 Sparkasse Mecklenburg- Strelitz 13,0 12,8 13,7 11,9 11,7 11,7 5,5 5,1 6,2 Einzeldaten zum Jahr 2013 können mangels Feststellung des Jahresabschlusses 2013 noch nicht dargestellt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2886 7 5. Inwiefern bereitet nach Kenntnis der Landesregierung die Umsetzung der Regeln des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III) den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern Probleme und wenn ja, welche? Mit der Umsetzung des Basel III Rahmenwerks - in Form der unmittelbar geltenden Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der sogenannten Capital Requirements Regulation (CRR-Verordnung) und des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) - sind zugleich neue regulatorische Herausforderungen für die Sparkassen verbunden. Dies sind beispielsweise höhere Eigenkapital- und Liquiditätsanforde- rungen oder die Einführung einer Verschuldensquote. Die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern sind betriebswirtschaftlich-organisatorisch gut aufgestellt und werden nach Auffassung der Landesregierung die Anforderungen nach Basel III ohne Schwierigkeiten fristgerecht umsetzen können. 6. Welche grundsätzlichen Möglichkeiten haben die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, ihre Kapitalbasis zu verbreitern? a) Inwiefern sollten diese Möglichkeiten vergrößert und der Kreis derjenigen, die sich am Stammkapital öffentlich-rechtlicher Spar- kassen beteiligen können, erweitert werden b) Inwiefern kann nach Auffassung der Landesregierung die entspre- chende Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig- Holstein im Jahr 2013 auch für Mecklenburg-Vorpommern bei- spielgebend sein? Die Kapitalbasis einer Sparkasse in Mecklenburg-Vorpommern wird durch sie selbst gebildet (Selbstfinanzierung). Die Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts bilden damit ausschließlich aus den Jahresüberschüssen diese Rücklagen. Zu 6 a) Für eine Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeiten an Sparkassen sieht die Landesregierung derzeit keine Notwendigkeit. Die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern sind auch ohne eine sogenannte Beteiligungsfinanzierung in der Lage, selbst eine hinreichende Kapitalbasis zu generieren. Zudem sieht das Sparkassenrecht bereits heute die Möglichkeit einer Beteiligung am Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen vor. Die Sparkassen haben hiervon bisher keinen Gebrauch gemacht, da die Eigenkapitalbildung auch ohne diese Instrumente ausreichend möglich war. Drucksache 6/2886 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Zu 6 b) Die Landesregierung sieht keinen Anlass für eine der schleswig-holsteinischen Regelung entsprechende Änderung des Sparkassengesetzes im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Lage der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern lässt sich mit Schleswig-Holstein nicht vergleichen. Die Zukunftsfähigkeit der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern ist auch unter Berücksichtigung der wachsenden Anforderungen durch Basel III gegeben. In Schleswig-Holstein führten die schwierige wirtschaftliche Lage einiger Sparkassen und die steigenden Eigenkapitalerfordernisse zu der Überlegung des Gesetzgebers, Dritte am Stammkapital der Sparkassen zu beteiligen, um die Kapitalbasis der Sparkassen zu stärken. Wenngleich zunächst der Einstieg der Hamburger Sparkasse ermöglicht werden sollte, hat der Landesgesetzgeber inzwischen die Regelung so eingeschränkt, dass eine Beteiligung der Hamburger Sparkasse in Zukunft ausgeschlossen ist. Nunmehr können sich neben schleswig- holsteinischen Gemeinden, Kreisen und Zweckverbänden, nur öffentlich-rechtliche Sparkassen mit Sitz in Schleswig-Holstein und (zeitlich befristet) in besonderen Belastungs- situationen oder um stille Einlagen abzulösen, auch der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein bis zu 49,9 Prozent beteiligen. 7. Welche Sparkassen veröffentlichen in Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Landesregierung die für die Tätigkeit in einem Geschäftsjahr gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, des Verwaltungsrates oder ähnlicher Gremien? a) In welchen Bundesländern und ggf. auf welcher rechtlichen Grundlage veröffentlichen Sparkassen nach Kenntnis der Landes- regierung die für die Tätigkeit in einem Geschäftsjahr gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, des Verwaltungs- rates oder ähnlicher Gremien? b) Inwiefern hält die Landesregierung eine individualisierte Veröffentlichung von Bezügen des Vorstands, des Verwaltungs- rates oder ähnlicher Gremien der Sparkassen für rechtlich zulässig und geboten und beabsichtigt die Landesregierung ggf. die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen? c) Inwiefern hält die Landesregierung in Anlehnung an das Transpa- renzgesetz Nordrhein-Westfalen gesetzliche Regelungen grund- sätzlich für geboten, die privatrechtliche Gesellschaften, an denen Land oder Kommunen unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt sind, zu einer individualisierten Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Auf- sichtsgremien in den Jahresabschlüssen verpflichten bzw. eine ent- sprechende Hinwirkungspflicht normieren? Der Landesregierung ist keine Sparkasse in Mecklenburg-Vorpommern bekannt, die die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstandes, des Verwaltungsrates oder ähnlicher Gremien veröffentlicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2886 9 Zu 7 a) Der Landesregierung ist nicht bekannt, in welchen Bundesländern Sparkassen die für die Tätigkeit in einem Geschäftsjahr gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vor- standes, des Verwaltungsrates oder ähnlicher Gremien ausnahmslos veröffentlichen. Eine derzeit geltende gesetzliche Verpflichtung für die Sparkassen zur Offenlegung der individuellen Bezüge ist der Landesregierung nicht bekannt. Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken sind die Offenlegungsverpflichtungen in den Sparkassengesetzen der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen aufgehoben worden bzw. werden nicht durchgesetzt. Mit Blick auf die im Transparenzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen normierte Hinwirkungspflicht der Verwaltungsräte zur gesonderten Veröffentlichung der individuellen Bezüge im Anhang zum Jahresabschluss und der bisher erfolgten Medienberichterstattung geht die Landesregierung davon aus, dass der überwiegende Teil der Sparkassen des Landes Nordrhein-Westfalen auch ohne verpflichtende gesetzliche Grundlage eine Veröffentlichung der Bezüge einzelner Vorstände vornimmt. Zu 7 b) Die Landesregierung hält eine individualisierte Veröffentlichung von Bezügen der Organe der Sparkasse für sich betrachtet rechtlich durchaus für zulässig. Dies gilt vor allem bei einer freiwilligen Offenlegung. Eine gesetzlich normierte Verpflichtung gegen den Willen der Betroffenen begegnet nach Auffassung der Landesregierung jedoch verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine individualisierte Offenlegung beziehungsweise eine Verschärfung der Veröffent- lichungspflichten hält die Landesregierung nicht für geboten. Der Vergütungsrahmen der Vorstandsmitglieder wird durch die mit der Sparkassenaufsicht abgestimmten Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vorgegeben und damit nachvollziehbar sowie vergleichbar. Mitglieder des Verwaltungsrates in Mecklenburg-Vorpommern erhalten nur Aufwandsentschädigungen, die von der Sparkassenaufsicht in ihren Rahmengrößen festgelegt und damit begrenzt sind. Nach Auffassung der Landesregierung kann bei den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern als Anstalten des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der durch das Sparkassengesetz festgelegten Grenzen ihre Vergütung gestalten, nicht von einer mit börsennotierten Unternehmen vergleichbaren Sach- und Interessenlage ausgegangen werden. Zudem trägt bereits die heutige Offenlegungspraxis jedenfalls der Gesamtbezüge des Vorstandes und des Vergütungssystems im Anhang zum Jahresabschluss und im Offen- legungsbericht nach der Institutsvergütungsverordnung dem Informationsbedürfnis Rechnung. Die Landesregierung beabsichtigt daher keine Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen. Drucksache 6/2886 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Zu 7 c) Das Land Mecklenburg-Vorpommern geht unmittelbare Beteiligungen nur dann ein, wenn ein wichtiges Interesse des Landes an einer Beteiligung vorliegt und hierdurch bedeutsame Aufgaben des Landes erfüllt werden. Auch bei mittelbaren Beteiligungen des Landes sind die Landesinteressen soweit wie möglich zu wahren. Das Land trägt als Mehrheitsgesellschafter dafür Sorge, dass im Hinblick auf den öffentlichen Zweck der Beteiligung und der öffentlichen Aufgaben, die mit der Beteiligung verfolgt werden, auch die öffentlichen Belange im Rahmen der Vergütung der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien angemessene Berücksichtigung finden. So hat das zuständige Aufsichtsorgan nach den Beteiligungshinweisen für das Land Mecklenburg-Vorpommern in entsprechender Anwendung aktienrechtlicher Vorgaben dafür zu sorgen, dass die Gesamtbezüge des einzelnen Mitglieds der Geschäftsleitung in einem angemessenen Verhältnis zu seinen Aufgaben, seiner Verantwortung und zur Lage der Gesellschaft stehen. Generell sollen Mitglieder der Geschäftsleitung finanziell nicht bessergestellt sein als vergleichbare Landesbedienstete. Bei Gesellschaften mit institutioneller Förderung dürfen höhere Vergütungen als nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) grundsätzlich nicht gewährt werden. Sitzungsgelder für die Tätigkeit von Aufsichtsrats- mitgliedern werden vielfach nicht oder jedenfalls nur in geringem Umfang gewährt. Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Landesregierung die Wahrung des öffentlichen Interesses hinreichend sichergestellt. Unter Berücksichtigung verfassungsrecht- licher Erwägungen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Schutz von Geschäfts- geheimnissen) hält die Landesregierung jedenfalls eine gesetzlich verankerte individualisierte Offenlegungspflicht bei den rechtlich selbständigen privatrechtlichen Gesellschaften mit mehrheitlicher Landesbeteiligung, die nicht zur unmittelbaren Verwaltung des Landes gehören, nicht für erforderlich und aus Rechtsgründen zudem zweifelhaft.