Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Februar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/289 6. Wahlperiode 20.02.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Bedürftigkeitsprüfung bei behinderten Menschen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele behinderte Menschen mit Assistenzbedarf, die nicht in einer stationären Einrichtung leben, beziehen in Mecklenburg-Vorpommern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (bitte die Zahlen für die letzten 5 Jahre nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenzieren)? Der Landesregierung liegen keine Daten zum Assistenzbedarf von behinderten Menschen, die nicht in stationären Einrichtungen leben, vor. In der amtlichen Statistik werden Assistenzbedarfe nicht ausgewiesen. 2. Wie hoch sind die Kosten für die Bedürftigkeitsprüfungen zur Ermittlung des anzurechnenden Einkommens und Vermögens der Menschen mit Behinderungen (die Angaben bitte für die letzten 5 Jahre nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenzieren)? Die Landkreise und kreisfreien Städte führen die Aufgaben nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis durch. Zu den Kosten für die Bedürftigkeitsprüfungen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Drucksache 6/289 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie hoch sind die Einnahmen aus der Anrechnung von Einkommen und Vermögen dieser Personen (bitte die Zahlen für die letzten 5 Jahre)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Welche Position hat die Landesregierung hinsichtlich der Relation der Einnahmen aus dem anzurechnenden Einkommen und Vermögen der behinderten Menschen zu den notwendigen Bearbeitungskosten? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.