Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2890 6. Wahlperiode 20.05.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Tierversuche in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über in MecklenburgVorpommern durchgeführte Tierversuche (bitte auflisten nach Art der Versuchseinrichtungen, Ort der Versuchseinrichtungen, Art der durchgeführten Versuche, Art der verwendeten Tiere und Anzahl der einzelnen Tiere)? Die Durchführung von Tierversuchen bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. Zuständige Behörde für die im Land Mecklenburg-Vorpommern durchgeführten Tierversuche ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF). In Mecklenburg-Vorpommern werden Tierversuche im Wesentlichen in folgenden Einrichtungen durchgeführt: - Universitäten Rostock und Greifswald (einschließlich Universitätsmedizin), - Institut für Diabetes Karlsburg (IDK), - Friedrich Loeffler Institut, Insel Riems, - Leibniz Institut für Nutztierbiologie Rostock (FBN), Dummerstorf. Die in den vorstehend genannten Einrichtungen durchgeführten Tierversuche dienen jeweils einem gemäß § 7a Tierschutzgesetz (TierSchG) zulässigen Versuchszweck. Sie sind überwiegend dem Bereich der Grundlagenforschung zuzuordnen, deren Hauptzielrichtung ein besseres Verständnis der Entstehung von Krankheiten ist. Drucksache 6/2890 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Versuchstierzahlen für das Jahr 2013 liegen noch nicht vor. Die nachfolgende Tabelle gibt die Versuchstierzahlen des Landes für das Jahr 2012 wieder. Die angegebenen Tierzahlen resultieren aus der Summe aller beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) eingegangenen und bearbeiteten Anträge. Tierart/Jahr 2012 Mäuse 20.814 Ratten 3.838 Meerschweinchen 40 Hamster - Kaninchen 3.164 Katzen - Hunde - Frettchen - Pferde - Schweine 1.209 Ziegen 26 Schafe 84 Rinder 296 andere Säugetiere - andere Vögel 1.272 Amphibien - Fische 998 Affen - Gesamt: 31.741 Die aufgeführten Zahlen für die verwendeten Mäuse und Ratten beziehen sich nahezu ausschließlich auf einen Einsatz in der humanmedizinischen Forschung. Darüber hinaus werden auch an einem kleinen Anteil der Kaninchen und Schweine sowie an allen aufgelisteten Schafen Untersuchungen für die Humanmedizin durchgeführt (Augenheilkunde ; Ausbildungsexperimente zur Vermittlung chirurgischer OP-Techniken; Unfallchirurgie -Frakturbehandlung). 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über mögliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht in den in Frage 1 aufgeführten Einrichtungen ? Die tierschutzfachliche Kontrolle der Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, obliegt den zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Verstöße gegen das Tierschutzrecht werden ordnungsgemäß geahndet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2890 3 In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen amtlicher Kontrollen zwei Verstöße festgestellt: - die Durchführung eines Tierversuches ohne tierschutzrechtliche Genehmigung, - in einem Fall Mängel in der Haltung von Versuchstieren. 3. Kenntnisse hat die Landesregierung über die Förderung solcher Versuchseinrichtungen aus Fördermitteln des Landes MecklenburgVorpommern (bitte auflisten nach Höhe der Förderung, geförderte Einrichtungen und weitere geplante Förderungen)? Es sind keine Fördermittel des Landes für die Förderung von Versuchseinrichtungen ausgereicht worden. Jedoch wird das FBN im Rahmen einer Förderung aus Bundes- und Landesmitteln (grund-) finanziert. Die Universitäten Rostock und Greifswald werden ebenfalls vom Land grundfinanziert.