Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/290 6. Wahlperiode 21.02.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Akuter Nachwuchsmangel bei Feuerwehren und ANTWORT der Landesregierung In vielen Vereinen und Verbänden des Landes herrscht akuter Nachwuchsmangel . Besonders die Freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum sind in ihrer Existenz bedroht. In der Folge wird es möglicherweise immer öfter zu Schließungen von Feuerwehrwachen kommen, da kein geeignetes Personal und Nachwuchs vorhanden sind. 1. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um dem akuten Nachwuchsmangel bei der Feuerwehr zu begegnen? 2. Wie wirbt die Landesregierung um Nachwuchs für die freiwilligen Feuerwehren? Welche Resultate erbrachte die vor vier Jahren gestartete Image- kampagne? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Im Jahr 2008 wurde die Kampagne „Köpfe gesucht“ ins Leben gerufen. Ziel der Kampagne ist unter anderem, die Jugendarbeit zu stärken, mit dem Ziel den Anteil der aktiven Mitglieder in den freiwilligen Feuerwehren zu erhöhen. Eine weitere Maßnahme war die Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2009. Seitdem können Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres zum Zwecke der Brandschutzerziehung in die Jugendabteilung der Feuerwehr aufgenommen werden. In der jährlichen Statistik ist von 2008 bis 2010 eine 12prozentige Steigerung der Mitgliederzahlen in den Jugendfeuerwehren zu verzeichnen. Seit der Gesetzesänderung sind 1.233 Kinder unter 10 Jahren in die Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren aufgenommen worden. Drucksache 6/290 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie oft werben Freiwillige Feuerwehren gerade an Schulen um Nach- wuchs (bitte eine chronologische Auflistung aller Schulen, in denen die freiwilligen Feuerwehren in den letzten drei Jahren um Nachwuchs geworben haben)? Entsprechende Daten werden seitens der Landesregierung nicht erhoben. 4. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um bei der Anwerbung von Kindern und Jugendlichen die Freiwilligen Feuerwehren zu unterstützen ? Gemäß § 76 Absatz 7 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Schulkonferenz, zu der auch die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter gehört, über Einrichtung und Umfang freiwilliger Schulveranstaltungen. Zu diesen Veranstaltungen gehören auch Informationsveranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren. Die Kampagne „Köpfe gesucht“ wird fortgeführt.