Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2901 6. Wahlperiode 08.05.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis und ANTWORT der Landesregierung Nach § 227 der Abgabenordnung können die Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden. 1. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden seit 2009 Steuern ganz erlassen (bitte für jeden Fall und jedes Jahr getrennt ab einem Betrag von 50.000 Euro angeben)? Aus welchen Gründen erfolgte jeweils der Erlass der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis? 2. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden seit 2009 Steuern teilweise erlassen (bitte für jeden Fall, Anteil der erlassenden Steuer- schuld und jedes Jahr getrennt ab einem erlassenen Betrag von 50.000 Euro angeben)? Aus welchen Gründen erfolgte jeweils der Erlass der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis? 3. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden seit 2009 bereits entrichtete Beträge erstattet (bitte für jeden Fall und jedes Jahr ge- trennt ab einem erstatteten Betrag von 50.000 Euro angeben)? Aus welchen Gründen erfolgte jeweils die Erstattung von Beträgen? 4. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden seit 2009 entrichtete Beträge angerechnet (bitte für jeden Fall und jedes Jahr getrennt ab einem angerechneten Betrag von 50.000 Euro angeben)? Aus welchen Gründen erfolgte jeweils die Anrechnung von entrich- teten Beträgen? Drucksache 6/2901 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu 1, 2, 3 und 4 Dem Finanzministerium liegen keine statistischen Angaben darüber vor, ob ein Erlass von Steuern ganz oder teilweise erfolgte, und ob ein Erlass von Steuern zu einer Erstattung oder Anrechnung führte. Hierzu müssten die einzelnen Sachverhalte anhand der jeweiligen Fallakten unter Berücksichtigung der entsprechenden Erhebungskonten manuell nachvoll- zogen und aufbereitet werden, was innerhalb der Frist nach § 64 Absatz 1 der Geschäfts- ordnung des Landtags Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich ist. Anhand einer maschinellen Auswertung der Erhebungsdaten der Finanzämter wurde ermittelt, dass seit 2009 durch die Finanzämter die folgenden Steuern (ab 50.000 Euro je Steuerart und Steuerzeitraum) erlassen wurden. Um diese automationsgestützte Auswertung der Erhe- bungsdaten durchführen zu können, wurde der Zeitpunkt des Erlasses dem Tag gleichgesetzt, an dem der Erlass maschinell verarbeitet wurde. Erlassjahr Steuerart Zeitraum Betrag in Euro 2009 Spielbankabgabe 2006 161.236,18 2009 Spielbankabgabe 2006 151.976,89 2009 Einkommensteuer 2005 319.012,66 2009 Einkommensteuer 2007 58.925,00 2010 Einkommensteuer 2005 242.835,00 2010 Einkommensteuer 2007 74.880,00 2010 Einkommensteuer 2007 56.767,00 2010 Einkommensteuer 2007 132.834,00 2010 Einkommensteuer 2007 109.633,00 2011 Einkommensteuer 2005 85.211,00 2011 Einkommensteuer 2005 62.377,54 2011 Einkommensteuer 2002 526.856,50 2011 Einkommensteuer 2006 248.986,00 2011 Körperschaftsteuer 2006 93.930,00 2011 Einkommensteuer 2005 94.727,00 2011 Körperschaftsteuer 2008 309.484,80 2011 Einkommensteuer 2008 103.222,00 2011 Einkommensteuer 2005 88.098,37 2011 Einkommensteuer 2008 85.336,00 2011 Einkommensteuer 2008 60.480,00 2011 Einkommensteuer 2009 131.620,00 2011 Einkommensteuer 2008 50.806,00 2011 Einkommensteuer 2008 349.377,00 2012 Einkommensteuer 2008 78.620,00 2012 Körperschaftsteuer 2009 98.487,00 2012 Einkommensteuer 2009 202.800,00 2012 Körperschaftsteuer 2000 184.398,49 2012 Körperschaftsteuer 2001 200.000,00 2012 Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 2000 78.947,50 2012 Körperschaftsteuer 2010 191.019,00 2012 Einkommensteuer 2009 65.829,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2901 3 Erlassjahr Steuerart Zeitraum Betrag in Euro 2012 Einkommensteuer 2009 66.568,00 2012 Einkommensteuer 2008 108.288,00 2012 Einkommensteuer 2008 124.452,00 2012 Einkommensteuer 2007 80.859,00 2013 Einkommensteuer 2006 131.766,00 2013 Körperschaftsteuer 2007 359.694,99 2013 Einkommensteuer 2010 69.906,00 2013 Einkommensteuer 2007 62.546,00 2013 Einkommensteuer 2010 75.494,00 2013 Einkommensteuer 2010 148.564,92 2013 Einkommensteuer 2009 78.643,00 2013 Einkommensteuer 2010 65.944,00 2013 Einkommensteuer 2010 69.662,00 2013 Einkommensteuer 2009 93.614,00 2013 Einkommensteuer 2010 70.270,00 2013 Einkommensteuer 2011 65.239,00 2013 Einkommensteuer 2011 152.407,00 2013 Einkommensteuer 2010 52.614,00 2013 Einkommensteuer 2008 100.694,00 2013 Einkommensteuer 2007 117.239,00 2013 Einkommensteuer 2007 139.629,00 2013 Einkommensteuer 2010 151.347,00