Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2904 6. Wahlperiode 14.05.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Errichtung eines freiwilligen 10. Schulbesuchsjahres an den öffentlichen Förderschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Übergreifendes bildungspolitisches Ziel des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist es, bis zum Jahr 2020 die Quote der Schülerinnen und Schüler, die im allgemein bildenden Schulwesen nicht die Berufsreife erlangen, erheblich zu reduzieren. So sollen alle Schülerinnen und Schüler der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, deren Lern- und Leistungsentwicklung einen erfolgreichen allgemein bildenden Abschluss der Sekundarstufe I auf dem Anspruchsniveau Berufsreife erwarten lässt, die Möglichkeit für den Besuch des freiwilligen 10. Schuljahres an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen erhalten. Drucksache 6/2904 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. An wie vielen öffentlichen Förderschulen wird zum Schuljahr 2014/2015 das Angebot eines freiwilligen 10. Schuljahres eingerichtet (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? 2. An wie vielen der in Frage 1 genannten Förderschulen wird das Angebot eines freiwilligen 10. Schuljahres im Rahmen der Vorlauf- klassen eingerichtet (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Zu 1 und 2 Zum Schuljahr 2014/2015 wird voraussichtlich an 27 öffentlichen Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen das Angebot eines freiwilligen 10. Schuljahres eingerichtet, wobei ein Standort mit einer Außenstelle geführt wird. Staatliches Schulamt Anzahl der Schulen mit freiwilligem 10. Schuljahr Greifswald 9 Neubrandenburg 5 Rostock 6 Schwerin 7* * 1 Standort mit Außenstelle 3. Mit welchen Auswirkungen auf das Berufsvorbereitungsjahr 1 und 2 rechnet die Landesregierung durch die Errichtung des freiwilligen 10. Schuljahres? Das Berufsvorbereitungsjahr 1 bereitet berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht erfüllen und kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis haben, auf eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit vor. Schülerinnen und Schüler, deren Lern- und Leistungsentwicklung einen erfolgreichen Abschluss der Berufsreife erwarten lässt, haben die Möglichkeit, diesen allgemein bildenden Schulabschluss in einem freiwilligen 10. Schuljahr zu erwerben. Ob diese Schülerinnen und Schüler ohne das Angebot eines freiwilligen 10. Schuljahres in das Berufsvorbereitungsjahr 1 an beruflichen Schulen eintreten würden, lässt sich nicht belegen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2904 3 In das Berufsvorbereitungsjahr 2 werden nach § 3 Absatz 3 der Verordnung über die Berufsschule in Mecklenburg-Vorpommern Jugendliche aufgenommen, die die Vollzeit- schulpflicht noch nicht erfüllt haben, da sie - die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach mindestens acht Schulbesuchsjahren ohne Abschluss verlassen oder - in der Regionalen Schule oder der Gesamtschule nach mindestens acht Schulbesuchsjahren das Ziel der Jahrgangsstufe 8 nicht erreicht haben. Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzung für die Aufnahme in das freiwillige 10. Schuljahr erfüllen, entsprechen nicht der Schülerschaft für das Berufsvorbereitungsjahr 2. 4. In welcher Jahrgangsstufe beginnt die gezielte Förderung jener Schülerinnen und Schüler, die beabsichtigen, das Angebot des frei- willigen 10. Schulbesuchsjahres wahrzunehmen? Schülerinnen und Schüler werden bereits in vorherigen Schuljahren (in der Regel ab Jahrgangsstufe 7) durch äußere und innere Leistungsdifferenzierung in Klassen und Lerngruppen sowie durch individuelle Förderung auf den Besuch des freiwilligen 10. Schuljahres vorbereitet. 5. Durch welche inhaltlichen Schwerpunkte unterscheiden sich die Vor- laufklassen, die bereits über ein 10. Schulbesuchsjahr verfügen, von den neu eingerichteten Angeboten des freiwilligen 10. Schulbesuchs- jahres? Nach der bisher geltenden Verordnung zur Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung können sich Schülerinnen und Schüler an ausgewählten Schulstandorten bereits in der Jahrgangsstufe 6 nach einer Empfehlung der Klassenkonferenz für den Besuch der Vorlaufklassen in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 entscheiden. Nach der Jahrgangsstufe 9 gehen sie in ein 10. Schuljahr über. Das neu eingerichtete Angebot sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler durch äußere oder innere Leistungsdifferenzierungen an allen Standorten mit dem Förderschwerpunkt Lernen auf den Erwerb der Berufsreife im zusätzlichen freiwilligen 10. Schuljahr vorbereitet werden. Drucksache 6/2904 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wer ist der Kostenträger für die Aufwendungen der Schülerbe- förderung für die Schülerinnen und Schüler, die das Angebot des freiwilligen 10. Schuljahres außerhalb ihres Wohnortes oder ihrer örtlich zuständigen Schule wahrnehmen? Die Aufwendungen für die Schülerbeförderung werden vom jeweils zuständigen Landkreis als Träger der Schülerbeförderung getragen.