Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2905 6. Wahlperiode 07.05.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Landzeitarbeitslosigkeit und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen nehmen Bezug auf verschiedene Kleine Anfragen zum Thema. Mit Stand Januar 2012 gab es in Mecklenburg-Vorpommern 32.756 Langzeitarbeitslose (siehe Antwort zu Frage 1 der Druck- sache 6/346). Im März 2014 waren im Nordosten 36.036 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. In der 4. Sitzung der 6. Wahlperiode des Landtages am 17.11.2011 äußerte die vormalige Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, dass gemäß Ziffer 239 der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU die Integrationsprojekte für Langzeiterwerbslose um Angebote zur Bewe- gungs- und Gesundheitsförderung erweitert werden würden. Genannt wurde in diesem Zusammenhang eine Zahl von 5.000 Teilnehmern bis Ende 2011. Erwähnung fand zudem ein Pilotprojekt mit der Agentur für Arbeit Neubrandenburg und den Jobcentern der Alt-Kreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz und Uecker-Randow. Wörtlich sagte die damalige Ministerin: „Hier werden für Langzeitarbeitslose, für die keine Maßnahmen der Jobcenter zur Verfügung stehen, Qualifizierungsmaßnahmen für etwa 300 Teilnehmer in den Bereichen Pflegedienste, Hotel- und Gast- stätten, Metallverarbeitung, Bau- und Telearbeit angeboten.“ Das Fördervolumen betrug demnach knapp eine Million Euro. Beginnen sollte das Projekt am 1. Dezember 2011. Drucksache 6/2905 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welche Ursachen gibt es aus Sicht der Landesregierung für die im Vergleich zum Januar 2012 höhere Zahl von Langzeitarbeitslosen? In der Drucksache 6/346 wurden für den Januar 2012 32.756 Langzeitarbeitslose in Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen. Dieser Wert wurde durch den Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit nachträglich auf 34.523 Langzeitarbeitslose korrigiert. Im Januar 2014 waren in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 36.499 Langzeitarbeitslose gemeldet. Dies entspricht einem Anstieg um 1.976 (5,7 Prozent) zum Januar 2012. Wesentliche Ursache für diese Entwicklung ist die Reduzierung der den Jobcentern und Agenturen für Arbeit zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel des Bundes. Vor dem Hintergrund der Mittelrückgänge wurden deutlich weniger Maßnahmen und Akti- vierungen durchgeführt. Insbesondere die Eintritte in Arbeitsgelegenheiten wurden deutlich reduziert. 2. In welcher Höhe werden in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 Mittel zur Förderung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung stehen (bitte jahrweise angeben und im Übrigen so darstellen, wie in der Antwort zu Frage 1 der Drucksache 6/580)? Die Förderung von Langzeitarbeitslosen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung und erfolgt auch in der Förderperiode 2014 bis 2020 über Integrationsprojekte. Nach den derzei- tigen Planungen werden für die Förderperiode aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Mittel in Höhe von 22,91 Millionen Euro bereitgestellt. Durchschnittlich stehen somit jährlich rund 3,27 Millionen Euro zur Verfügung. Eine detaillierte Darstellung der Förderung, wie sie in der Drucksache 6/580 erfolgt ist, kann aktuell noch nicht erfolgen, da die Genehmigung des Operationellen Programms zum Europäischen Sozialfonds seitens der Europäischen Kommission noch aussteht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2905 3 3. Wie viele Langzeitarbeitslose nahmen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Angebote zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung wahr (bitte jahrweise angeben)? a) Mit welchen Maßnahmen bzw. Inhalten waren die Angebote verbunden? b) Wer zeichnete für die Vermittlung verantwortlich? c) Welche Mittel standen für die Angebote in den Jahren 2011, 2012 und 2013 zur Verfügung (bitte jahrweise mit den Fördertöpfen/Zu- wendungsgebern aufführen)? Die Zahl derjenigen arbeitslosen Frauen und Männer, die gemäß der Definition der Bundes- agentur für Arbeit länger als ein Jahr ununterbrochen arbeitslos gemeldet sind und daher als „langzeitarbeitslos“ gelten, wird neben den Teilnehmerzahlen nicht gesondert erfasst. Zu a) Die Angebote waren entweder Bestandteile von Integrationsprojekten oder wurden gesondert als Kleinprojekte gefördert. Die Angebote beinhalteten Kurse zur gesunden Ernährung, zur gesunden Lebensweise und die praktische Teilnahme an sportlicher Betätigung. Zu b) Die Träger der geförderten Projekte waren für die Teilnehmerakquise verantwortlich. Zu c) Für die Angebote zur Gesundheitsförderung von Arbeitslosen und insbesondere Langzeit- arbeitslosen wurden Mittel der Richtlinie zur Förderung von Integrationsprojekten (C.2.4) als Kostenbestandteile dieser Projekte und Mittel zur Förderung von Kleinprojekten (C.2.3) eingesetzt. Es ist daher nicht möglich, die eingesetzten Mittel zur Gesundheitsförderung pro Jahr gesondert auszuweisen. Zuwendungsgeber war das Landesamt für Gesundheit und Soziales. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Angebote zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung? a) Welche Probleme ergaben sich während der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen und wie wurden sie gelöst? b) Zu welchen Ergebnissen/Konsequenzen führte die Bewertung der Angebote zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung? Angebote zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung für Arbeitslose und insbesondere Lang- zeitarbeitslose sind wichtig, um deren Fitness zu erhalten beziehungsweise wieder herzu- stellen. Drucksache 6/2905 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu a) Der Teilnehmerkreis blieb bei den meisten Projekten relativ klein und hinter den Erwartungen der Projektträger zurück. Zur größeren Auslastung der Angebote wurde dies mit den Job- centern besser abgestimmt. Zu b) Arbeitslose und insbesondere Langzeitarbeitslose müssen künftig stärker für ihre gesundheit- lichen Belange sensibilisiert werden. 5. Wird es die Angebote zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung weiterhin geben? Wenn ja, welche Mittel stehen dafür in den kommenden Jahren zur Verfügung (bitte jahrweise mit den Fördertöpfen/Programmen angeben)? Angebote zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung wird es auch künftig geben. Die konkreten Planungen zur Mittelvergabe sind noch nicht abgeschlossen. 6. Über welchen Zeitraum erstreckte sich das oben genannte Pilotprojekt der Agentur für Arbeit Neubrandenburg? a) Mittel in welcher Höhe standen für das Pilotprojekt zur Verfügung (bitte auch den Zuwendungsgeber/das Programm anführen)? b) Wie viele Personen nahmen an dem Projekt teil (bitte die Teilneh- merzahlen nach den Bereichen bzw. Branchen differenzieren, auf die sich die Qualifizierungsmaßnahmen bezogen)? c) Wie viele Personen schieden aus der Maßnahme vorzeitig aus (bitte auch die Gründe angeben)? Das oben genannte Pilotprojekt erstreckte sich über einen Zeitraum von November 2011 bis November 2012. Zu a) Für das Pilotprojekt standen insgesamt Mittel in Höhe von 707.200 Euro zur Verfügung. Zuwendungsgeber war das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Das Projekt wurde im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms „Arbeit durch Bildung und Innovation“ Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2905 5 Zu b) Insgesamt haben 219 Personen an dem Projekt teilgenommen. Davon entfielen 31 Personen auf die Metallbranche, 31 Personen auf die Baubranche, 72 Personen auf die Pflegebranche, 38 Personen auf das Gastgewerbe, 14 Personen auf die Branche Verkehr, Lagerei und Logistik, 17 Personen auf den Bereich Telearbeit sowie 16 Personen auf den Bereich Gemeindehelfer. Zu c) Aus den Maßnahmen schieden insgesamt 51 Personen vorzeitig aus. Gründe für den vorzei- tigen Austritt werden statistisch nicht erfasst. 7. Wer führte die Qualifizierungsmaßnahmen durch? Wie viele Langzeitarbeitslose, die an dem Pilotprojekt der Agentur für Arbeit Neubrandenburg teilnahmen, konnten in den ersten Arbeits- markt vermittelt werden (bitte absolut und in Prozent angeben sowie nach Branchen sortieren)? Die Qualifizierungsmaßnahmen wurden durch nachstehende Bildungsträger durchgeführt: - DEKRA Akademie GmbH, - Bildungsinstitut für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Neubrandenburg e. V., - Bildungszentrum für Marktwirtschaft und Datenverarbeitung GmbH, - NESTOR - Bildungsinstitut GmbH, - Verkehrsausbildungszentrum Torgelow, - Bildungszentrum Nord Klaus-Detlef-Schnoor, - Grone Bildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe gGmbH, - Berufsförderzentrum e. V. Ueckermünde, - Überregionales Ausbildungszentrum Waren/Grevesmühlen e. V. Bei den 219 Teilnehmern handelt es sich sowohl um langzeitarbeitslose als auch um nicht langzeitarbeitslose Personen. Von diesen Personen konnten gemäß den Angaben der Jobcenter der Alt-Kreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz und Uecker-Randow insgesamt 47 Personen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Das entspricht einer Integrations- quote von insgesamt 21,5 Prozent. Die Vermittlungsquote in den ersten Arbeitsmarkt beträgt mit 9 Personen 29,0 Prozent in der Metallbranche, mit 6 Personen 19,4 Prozent in der Baubranche, mit 15 Personen 20,8 Prozent in der Pflegebranche, mit 6 Personen 15,8 Prozent im Gastgewerbe, mit 6 Personen 42,9 Prozent in der Branche Verkehr, Lagerei und Logistik, mit 4 Personen 23,5 Prozent im Bereich der Telearbeit sowie mit einer Person 6,3 Prozent im Bereich der Gemeindehelfer. Eine differenzierte Erfassung nach dem Merkmal „Langzeitarbeitslos“ erfolgt nicht. Drucksache 6/2905 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Gab bzw. gibt es entsprechende Folgeprojekte? Wenn ja, a) wer zeichnete/zeichnet für die Folgeprojekte jeweils verantwort- lich? b) über welche Zeiträume erstreckten/erstrecken sich die Projekte? c) Mittel in welcher Höhe wurden/werden für die Projekte jeweils zur Verfügung gestellt (bitte auch die Zuwendungsgeber/Programme aufführen)? Es gab kein Folgeprojekt. Zu a), b) und c) Entfällt. 9. Wie viele Langzeitarbeitslose nahmen/nehmen an den Folgeprojekten jeweils teil (bitte die Teilnehmerzahlen nach den Bereichen bzw. Branchen differenzieren, auf die sich die Qualifizierungsmaßnahmen bezogen)? a) Wie viele Langzeitarbeitslose schieden aus den jeweiligen Maß- nahmen vorzeitig aus (bitte auch die Gründe angeben)? b) Wie viele Langzeitarbeitslose, die an den Folgeprojekten teilnah- men, konnten in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden (bitte, nach Projekten differenziert, absolut und in Prozent angeben sowie nach Branchen sortieren)? Zu 9, a), b) und c) Entfällt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2905 7 10. Welche materiellen Anreize bieten die Agenturen für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern, um Langzeitarbeitslose für die Teil- nahme an Maßnahmen der Umschulung und Weiterbildung zu moti- vieren? Inwieweit hält die Landesregierung materielle Anreize für notwen- dig, um Langzeitarbeitslose zur Teilnahme an Maßnahmen der Umschulung und Weiterbildung zu motivieren? Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern bieten keine zusätz- lichen materiellen Anreize für Arbeitslose, die an einer Weiterbildung oder Umschulung teil- nehmen. Während der Teilnahme werden die nach den Sozialgesetzbüchern II und III gesetz- lich normierten Leistungen gewährt. Die Bundesregierung prüft derzeit in diesem Zusammenhang, ob und gegebenenfalls wie durch finanzielle Anreize die Bereitschaft und das Durchhaltevermögen junger Erwachsener beim Nachholen von Berufsabschlüssen gefördert werden kann. Nach Auskunft des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales liegen jedoch noch keine abschließenden Ergebnisse vor. Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich Vorschläge, die darauf abstellen, Langzeit- arbeitslose und andere Personengruppen stärker zur Teilnahme an Maßnahmen der Umschu- lung und Weiterbildung zu motivieren.