Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2906 6. Wahlperiode 08.05.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Brücken und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen knüpfen in erster Linie an die Kleine Anfrage auf Drucksache 5/763 an. 1. Wie viele Brückenbauwerke befanden sich zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt im Zuständigkeitsbereich der Straßenbau- verwaltung Mecklenburg-Vorpommern? Mit Stand Februar 2014 befanden sich 1.028 Brückenbauwerke im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung Mecklenburg- Vorpommern. Diese Bauwerke setzen sich aus 1.259 sogenannten Teilbauwerken zusammen (bei Brückenbauwerken mit getrennten Überbaukonstruktionen je Fahrbahn wird jede Überbaukonstruktion für sich als Teilbauwerk betrachtet). Drucksache 6/2906 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele der Bauwerke befanden sich dabei im Bereich a) der Bundesautobahnen? b) der Bundesstraßen? c) der Landesstraßen? Zu 2, 2 a), 2 b) und 2 c) Die vorgenannten Bauwerke verteilen sich wie folgt: Straßenkategorie Bauwerke Teilbauwerke Bundesautobahnen 409 564 Bundesstraßen 355 414 Landesstraßen 264 281 Gesamt 1.028 1.259 3. Wie stellte sich der Zustand der Brücken im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung M-V laut DIN 1076 zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt dar (bitte tabellarisch darstellen mit den Zustands- noten 1,0-1,4; 1,5-1,9; 2,0-2,4; 2,5-2,9; 3,0-3,4 sowie 3,5-4,0 und der jeweiligen Zahl der Brückenbauwerke sowie nach Landesstraßen, Bundesstraßen und Bundesautobahnen differenzieren)? Der Bauwerkszustand stellt sich in Bezug auf die Teilbauwerke wie folgt dar: Zustandsnoten (ZN) Autobahnen Bundesstraßen Landesstraßen 1,0 - 1,4 56 51 32 1,5 - 1,9 82 52 48 2,0 - 2,4 260 181 101 2,5 - 2,9 119 101 64 3,0 - 3,4 36 22 19 3,5 - 4,0 11 7 17 Gesamt 564 414 281 4. Mittel in welcher Höhe wurden seit 2006 in die Erneuerung von Brückenbauwerken im Bereich der Landesstraßen investiert (bitte jahrweise mit der jeweiligen Zahl der reparierten Brückenbauwerke bzw. der jeweiligen Zahl der Erneuerungs- und Instandhaltungs- maßnahmen angeben)? Die geführte Statistik unterscheidet bei den Maßnahmen nicht nach Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2906 3 Seit 2006 wurden im Bereich der Landesstraßen folgende Ausgaben getätigt: Haushaltsjahr Anzahl der Maßnahmen Ausgaben (in Millionen Euro) 2006 32 5,39 2007 43 4,82 2008 33 11,97 2009 40 11,25 2010 22 15,17 2011 17 3,75 2012 28 11,96 2013 36 5,22 5. Mittel in welcher Höhe wurden seit 2006 in die Erneuerung von Brückenbauwerken im Bereich der Bundesfernstraßen investiert (bitte jahrweise mit der jeweiligen Zahl der reparierten Brückenbauwerke bzw. der jeweiligen Zahl der Erneuerungs- und Instandhaltungs- maßnahmen angeben)? Die geführte Statistik unterscheidet bei den Maßnahmen nicht nach Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Seit 2006 wurden im Bereich der Bundesautobahnen und der Bundesstraßen folgende Ausgaben getätigt: Haushaltsjahr Anzahl der Maßnahmen Ausgaben (in Millionen Euro) 2006 100 17,42 2007 73 20,11 2008 101 14,37 2009 74 10,84 2010 78 37,21 2011 61 34,21 2012 50 20,43 2013 67 6,47 Drucksache 6/2906 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Auf welche Höhe schätzt die Landesregierung den finanziellen Gesamtbedarf für die Reparatur von Brückenbauwerken im Bereich der Landesstraßen? Zur Sicherstellung des aktuellen Bauwerkszustandes sind im Bereich der Landesstraßen in den nächsten drei Jahren rund 27,0 Millionen Euro erforderlich. Für den Zeitraum ab 2017 ist von einem jährlichen Grundbedarf in Höhe von etwa 5,0 Millionen Euro auszugehen. Darüber hinaus ist der Bedarf für die Maßnahmen der Meiningenbrücke im Zuge der Landesstraße 21 und der Hochbrücke Wismar im Zuge der Landesstraße 12 zu berücksichtigen. 7. Mittel in welcher Höhe stehen in den Jahren 2014 und 2015 für die Reparatur von Brückenbauwerken im Bereich der Landesstraßen zur Verfügung (bitte jahrweise mit der Zahl der vorgesehenen Brücken- reparaturen bzw. der Zahl der vorgesehenen Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen angeben)? Für 2014 sind Mittel in Höhe von 7,82 Millionen Euro für die Instandsetzung und den Ersatzneubau von 19 Brückenbauwerken eingeplant. Nach aktuellem Stand sind für 2015 9,99 Millionen Euro zur Instandsetzung und zum Ersatzneubau von 21 Brückenbauwerken vorgesehen. 8. Auf welche Höhe schätzt die Landesregierung den finanziellen Gesamtbedarf für die Reparatur von Brückenbauwerken im Bereich der Bundesfernstraßen? Nach einer aktuellen Analyse der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern sind in den nächsten Jahren für die Instandsetzung und den Ersatzneubau von Brückenbauwerken im Bereich der Bundesautobahnen und der Bundesstraße rund 18,0 Millionen Euro pro Jahr erforderlich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2906 5 9. Welcher finanzielle Bedarf zur Brückenerhaltung für Bauwerke im Zuge von Bundesfernstraßen ist von der Landesregierung für die kommenden Jahre angemeldet worden (bitte auch den Zeitraum angeben)? Im Rahmen der Bundeshaushaltsplanung wurden von der Landesregierung für das Jahr 2014 Mittel in Höhe von 16,1 Millionen Euro für die Brückenerhaltung im Zuge von Bundesfern- straßen beim Bund angemeldet. Unter Berücksichtigung der Gesamtzuweisung des Bundes, weiterer wesentlicher Investitionen für Bundesfernstraßen sowie Planungsständen wird von einer Mittelanmeldung für die Instandsetzung und den Ersatzneubau von 21 Brückenbau- werken in 2015 in Höhe von rund 20 Millionen Euro ausgegangen. Aktuell läuft aber die Planung für die Anmeldung beim Bund für das kommende Haushaltsjahr noch, so dass konkrete Aussagen nicht möglich sind. 10. Mittel in welcher Höhe stehen in den Jahren 2014 und 2015 für die Reparatur von Brückenbauwerken im Bereich der Bundesstraßen zur Verfügung (bitte jahrweise mit der Zahl der vorgesehenen Brücken- reparaturen bzw. der Zahl der vorgesehenen Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen angeben)? Für 2014 sind Mittel in Höhe von 8,71 Millionen Euro auf Bundesebene für die Instand- setzung und den Ersatzneubau von 32 Brückenbauwerken eingeplant. Der Haushalt des Bundes für 2015 ist noch nicht beschlossen.