Der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2909 6. Wahlperiode 16.05.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Situation der Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie haben sich Beschäftigtenzahl und -struktur des Landesamtes für Gesundheit und Soziales und der Gesundheitsämter in Mecklenburg- Vorpommern in den letzten 10 Jahren entwickelt? Zahlen für die Jahre vor 2009 liegen für das LAGuS nicht vor, da zur Führung von Personalstatistiken keine Pflicht besteht. Ab 2009 werden die Personalstatistiken vom LAGuS allerdings freiwillig geführt und sind im Folgenden aufgelistet. Die Beschäftigungszahlen für die Struktureinheiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die aus dem ehemaligen Landesgesundheitsamt hervorgegangen sind, stellen sich wie folgt dar: Jahr Dezernat Gesamt Infektionsschutz Prävention Umwelthygiene Umweltmedizin Krankenhaushygiene Allgemeine Hygiene 2009 22 33 19 74 2010 21 33 20 74 2011 22 33 20 75 2012 20 32 21 73 2013 22 36 22 80 2014 24 36 19 79 Drucksache 6/2909 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In den angegebenen Beschäftigtenzahlen sind die im Rahmen von Vorruhestandsregelungen aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enthalten. Für das LAGuS stellen sich die Zahlen wie folgt da: 2009 4 2010 6 2011 9 2012 13 2013 17 2014 22 Personal der Gesundheitsämter in Vollkräften zum 31.12. Landkreis/ kreisfreie Stadt 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Rostock 71,4 69,4 63,4 59,4 61,4 58,7 58,7 58,7 57,4 60,1 60,6 59,0 Schwerin 33,5 21,5 26,3 17,4 18,2 18,1 18,0 19,2 21,3 22,3 21,0 21,0 Mecklen- burgische Seenplatte 93,0 90,0 86,7 86,3 87,8 84,1 80,9 80,4 78,8 56,5 73,0 75,0 Landkreis Rostock 47,2 46,9 44,7 44,1 44,3 45,3 43,9 42,8 45,7 46,5 48,8 47,6 Vorpommern- Rügen 53,0 52,5 48,4 49,0 50,9 50,4 51,7 50,7 52,0 51,2 52,9 52,9 Nordwest- mecklenburg 41,9 41,5 36,5 27,6 26,6 26,3 28,8 29,6 24,2 26,2 26,2 26,5 Vorpommern- Greifswald 55,3 58,2 54,3 53,6 51,9 50,5 51,7 53,3 52,6 55,4 52,7 51,2 Ludwigslust- Parchim 43,8 44,3 44,8 43,7 43,3 40,0 39,9 41,6 41,6 43,5 44,3 43,9 Mecklenburg- Vorpommern 439,2 424,4 405,0 381,0 384,4 373,3 373,5 376,2 373,6 361,6 379,4 377,1 2. Wie schätzt die Landesregierung die Arbeitsbelastung der in Frage 1 benannten Einrichtungen ein? Es ist in allen Bereichen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes von einer hohen Arbeits- belastung auszugehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2909 3 3. Warum lassen es die Stellenpläne der Landkreise und kreisfreien Städte nicht zu, dass die Gesundheitsämter die schulärztlichen Unter- suchungen in vollem Umfang durchführen, wie die Landesregierung auf die Kleine Anfrage unter der Drucksachen-Nr.: 6/2293 vom 13.11.2013 geantwortet hat? Die Stellenpläne im Öffentlichen Gesundheitsdienst sind, bedingt durch den Personalabbau auf allen Verwaltungsebenen in den vergangenen Jahren und im Interesse der Haushalts- konsolidierung, knapp bemessen. Erschwerend kommt hinzu, dass Stellen im ärztlichen Bereich vakant sind und krankheitsbedingte lange Ausfallzeiten zu verzeichnen sind. 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Anteil der schulärztlichen Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen? Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und gegebenenfalls anderen Institutionen einen Maßnahmeplan zur Verbesserung der Personal- situation, insbesondere bezüglich der ärztlichen Besetzung von Stellen, im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu erarbeiten. Soweit im Ergebnis dieser Bemühungen auch Stellen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst besetzt werden können, wird auch der Umfang der durchgeführten schulärztlichen Untersuchungen erhöht werden können. 5. Können Leistungen der Gesundheitsämter, die diese zurzeit nicht erbringen, an Mediziner außerhalb der Gesundheitsämter delegiert werden? a) Wenn eine Aufgabenübertragung möglich ist, welche Voraus- setzungen müssten die ausführenden Mediziner erfüllen? b) Wird oder wurde die Aufgabenübertragung in Mecklenburg- Vorpommern bereits praktiziert? c) Wie werden im Falle einer Aufgabenübertragung die Kosten abge- rechnet? Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Möglichkeit, Verträge mit Krankenhäusern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand zur Erfüllung der Aufgaben der Gesundheitsämter zu schließen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies nur im begrenzten Umfang möglich ist, da die Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern und Praxen aufgrund ihrer originären Aufgaben und des teilweise auch dort zu verzeich- nenden hohen Arbeitsanfalls nur sehr begrenzt in der Lage sind, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Drucksache 6/2909 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu 5 a) Diese Ärztinnen und Ärzte müssen für die speziellen Aufgaben, die sie im Gesundheitsamt übernehmen sollen, entsprechend qualifiziert werden. Zu 5 b) Mehrere Gesundheitsämter nutzen diese Möglichkeit. Dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales liegt jedoch kein umfassender Überblick darüber vor, in welchem Umfang die Möglichkeit der Erfüllung von Aufgaben der Gesundheitsämter mit derartigen Verträgen genutzt wird. Zu 5 c) Im Rahmen der jeweils abgeschlossenen Verträge werden zwischen den Vertragspartnern individuelle Kostenvereinbarungen getroffen. 6. Wie kann die Landesregierung die Kommunen unterstützen, dass die offenen ärztlichen Stellen im öffentlichen Gesundheitsdienst in Mecklenburg-Vorpommern besetzt werden? Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Bereitstellung des erforderlichen Personals für die Wahrnehmung der Aufgaben bei den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten. Die Landesregierung unterstützt die Fort- und Weiterbildung von Personal der Gesundheits- ämter. Insbesondere wird die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen durch anteilige Übernahme der Kosten für den theoretischen Teil der Weiterbildung an Akademien für Öffentliches Gesundheitswesen gefördert. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 8 verwiesen. 7. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung hinsichtlich der Aus- bildung von Ärzten für den öffentlichen Gesundheitsdienst an den Universitäten von Mecklenburg-Vorpommern? An den Universitäten findet die grundlegende Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten statt. Die Weiterbildung für ein spezielles Fachgebiet erfolgt in der anschließenden Facharztaus- bildung in Einrichtungen, die über eine Weiterbildungsermächtigung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2909 5 Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales wird in Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Rostock und der Universitätsmedizin Greifswald prüfen, inwieweit es möglich ist, die Ableistung von Famulaturen in Gesundheitsämtern zu ermöglichen. Durch diese Maßnahme sollen Medizinstudentinnen und Medizinstudenten für die Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst interessiert werden. 8. Besteht die Möglichkeit einer besseren Besoldung oder alternativer Anreize für Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst und wie schätzt die Landesregierung deren Umsetzung ein? Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat bereits im Jahr 2010 einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz initiiert, der die Tarifpartner auffordert, die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst in den Tarifvertrag der Ärzte (TV-Ärzte) einzubeziehen. Die Gesundheitsministerkonferenz hat den Beschluss in den letzten Jahren, zuletzt 2013, mehrfach bekräftigt. Bisher hat sich die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ablehnend gegen die geforderte Ausweitung des Tarifvertrages für Ärzte an kommunalen Kranken- häusern auf die Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst ausgesprochen. Die VKA verweist allerdings auf die Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung der Fachärztinnen und Fachärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 29.03.2012. Diese eröffnet die Möglichkeit nach dem 31.03.2012 neueingestellten Fachärztinnen und Fachärzte eine Zulage in Höhe von bis zu 10 Prozent der Stufe Zwei der Entgeltgruppe 15 zu zahlen, um zum Beispiel einer bevorstehenden Abwanderung von Fachärzten entgegenzuwirken. Es handelt sich um eine in jedem Einzelfall vom Arbeitgeber zu prüfende und gegebenenfalls zu bewilligende Zulage. Die Umsetzung liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Arbeitgeber. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales kann lediglich an die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister regelmäßig appellieren, diese Möglichkeit auszuschöpfen.