Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Februar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/291 6. Wahlperiode 29.02.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Konzept des Landes zum Schutz der Steilküsten und ANTWORT der Landesregierung Die Küste ist eines der beeindruckendsten Elemente unserer Heimat und ist seit vielen Jahrhunderten Siedlungsschwerpunkt. 1992 ist mit Inkrafttreten des Landeswassergesetzes der Küstenschutz zu einer öffentlichen Aufgabe erklärt worden und die Pflicht zur Sicherung bebauter Gebiete festgeschrieben worden. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe, die die Landesregierung zu erfüllen hat. Darüber hinaus ist MecklenburgVorpommern eines der wichtigsten Urlaubsländer der Bundesrepublik und ein großer Teil unserer Wirtschaft ist von den Urlaubern abhängig. Bilder, die nach dem letzten großen Steilküstenabbruch auf Rügen zwischen Weihnachten und Silvester 2011, bei dem ein Mädchen verschüttet wurde, durch die Medien gingen, führten zu Spekulationen über die Sicherheit an den Steilküsten unseres Landes. 1. Mit welchem Konzept/welchen Konzepten beabsichtigt die Landes- regierung die Steilküsten dauerhaft zu sichern/zu schützen und somit die Gefahr weiterer Abbrüche zu minimieren? Die Küste Mecklenburg-Vorpommerns ist durch den ständigen Wechsel von Steil- und Flachküstenabschnitten gekennzeichnet. Beide stehen in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis . Die Flachküstenabschnitte sind auf die ständige Sedimentnachlieferung der Steilküsten angewiesen. Ein Schutz der Steilufer, der eine Unterbindung ihrer Sedimentlieferung bedeutet, kommt daher nur in Betracht, wenn dies zum Schutz im Zusammenhang bebauter Gebiete zwingend erforderlich ist. Dies trifft nur für 23,5 Kilometer der insgesamt 140 Kilometer Steilküste im Land zu. Eine dauerhafte Sicherung weiterer Steilküstenabschnitte wird wegen der Unvereinbarkeit mit dem Küstenschutz der Flachküsten auch künftig nur in begründeten Ausnahmefällen und lokal eng begrenzt erfolgen. Drucksache 6/291 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Es wird auf das Übersichtsheft zum Regelwerk Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern verwiesen. Dies kann auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz eingesehen werden. 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, die Gefahr für Leib und Leben an gefährdeten Küstenabschnitten zu minimieren? 3. Ausgehend vom Unglücksfall im Dezember 2011, welche Maßnah- men sind im Zusammenwirken mit den Kommunen besprochen oder gar vollzogen worden, um einen höheren Schutz für betroffene Abschnitte zu erreichen? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Nach Auffassung der Landesregierung müssen die Kommunen als örtlich und sachlich zuständige Ordnungsbehörden unterstützt werden, um eine bessere Gefahrenprävention zu erreichen. Deshalb erarbeitet der geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt und Natur Informationsfaltblätter und Hinweistafeln, mit denen die ordnungsrechtlichen Maßnahmen der Kommunen ergänzt und die Besucherinnen und Besucher über die Gefahrensituation aufgeklärt werden sollen. Darüber hinaus ist eine Laserscan-Befliegung der Küste vorgesehen. Die damit ermittelte hochgenaue Topographie der Steilküsten wird die Grundlagen für ingenieurgeologische Bewertungen wesentlich verbessern und den Kommunen genauere Gefährdungsabschätzungen ermöglichen. Sperrungen von Stränden und Wegen vor beziehungsweise auf dem Steilufer sollen auch künftig die Ausnahme bleiben und nur bei akuter Gefahrenlage erfolgen. 4. In welchem Umfang treffen Medienberichte zu, wonach geplante Maßnahmen aus finanziellen Gründen bislang nicht durchgeführt werden konnten? Sofern die Berichterstattung in vollem Umfang oder teilweise zutrifft, um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich? Eine Bewertung durch die Landesregierung ist nicht möglich, da die in Bezug genommenen Medienberichte nicht bekannt sind. Aktuell befinden sich aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zum Küstenschutz für im Zusammenhang bebaute Gebiete zwei Maßnahmen zum Schutz von Steilufern gegen die vom Meer verursachte Erosion in der Vorbereitung. Dabei handelt es sich um eine Ergänzung der bereits 1996 fertiggestellten Ufersicherung von Lohme (östlich des nach 2005 durch den Einbau einer Tiefenentwässerung stabilisierten Hangbereiches) und um die Ertüchtigung der Wellenbrecher vor dem nordöstlichen Stadtgebiet von Sassnitz. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/291 3 Die Maßnahme für Lohme ist planerisch fertiggestellt, konnte aber bisher nicht realisiert werden, da wegen erheblicher Kostensteigerungen bei laufenden Küstenschutzmaßnahmen (Sperrwerk Greifswald, Wellenbrecher Barth) die Finanzierung noch nicht gesichert werden konnte. Die Maßnahme für Sassnitz ist erst in der konzeptionellen Vorbereitung und wird frühestens 2015 in die Haushaltsplanung aufgenommen. 5. In welchem Umfang treffen Medienberichte zu, wonach immer noch in Gebieten, die von Abbrüchen bedroht sind bzw. die in einer entsprechenden Gefahrenzone liegen, Neubauten erfolgen? Wie bewertet die Landesregierung diesen Umstand? Eine Bewertung durch die Landesregierung ist nicht möglich, da die in Bezug genommenen Medienberichte nicht bekannt sind. Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Anwendung des die Bebauung von Steilufern reglementierenden § 89 Absatz 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern im März 2010 sowie der Regelungen des Gesetzes über den Schutz des Bodens im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbodenschutzgesetz - LBodSchG M-V) vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759) gibt es im Land eine einheitliche Verwaltungspraxis, die die Genehmigung der Neubebauung von Gefahrenzonen ausschließt.