Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2942 6. Wahlperiode 27.05.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. André Brie, Fraktion DIE LINKE Transparenz bei Lebensmitteln und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie beurteilt die Landesregierung, dass auf Lebensmittelverpackun- gen oder in Werbung für Produkte häufig Zutaten dargestellt werden, die tatsächlich gar nicht oder nur in geringen Mengen im Produkt ent- halten sind? Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass Produkte nur so gekennzeichnet beziehungsweise beworben werden dürfen, dass Verbraucher nicht irregeführt und/oder getäuscht werden. Das betrifft auch Abbildungen von Zutaten auf Verpackungen, die gar nicht oder nur in geringen Mengen im Produkt enthalten sind. Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden derartige Erzeugnisse, die nicht den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen, durch die Sachverständigen des LALLF beanstandet. Auf die im Internet verfügbaren Jahresberichte und Statistiken des LALLF (http://www.lallf.de/Lebensmittel-Bedarfsgegenstaende-Kosmetik.11.0.html) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Drucksache 6/2942 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie beurteilt die Landesregierung, die vorhandenen Ausnahmerege- lungen, beispielsweise für alkoholische Getränke und diverse Milcherzeugnisse, hinsichtlich der Notwendigkeit von Zutatenlisten auf den Verpackungen? Ausnahmen betreffen nur solche Lebensmittel, deren Kennzeichnung in speziellen Rechtsvorschriften der Europäischen Union beziehungsweise in nationalen Produktver- ordnungen geregelt ist. Bei Milcherzeugnissen sind in der Regel Zutatenverzeichnisse anzugeben. Von der Angabe ausgenommen sind dabei nur die für die Herstellung notwendigen Milchinhaltsstoffe, Enzyme und Mikroorganismenkulturen. Alkoholische Getränke betreffend wird auf die Lebensmittelinformationsverordnung (EU-VO Nr. 1169/2011), die ab 13. Dezember 2014 gilt, verwiesen. Danach ist ein Zutatenverzeichnis nicht verpflichtend für Getränke von mehr als 1,2 Volumenprozent. Angesichts der Besonderheiten alkoholischer Getränke ist die Kommission jedoch aufgefordert, bis zum 13. Dezember 2014 einen Bericht über die Anwendung der Anforde- rungen in Bezug auf die Bereitstellung von Informationen über die Zutaten in alkoholischen Getränken und deren Nährwert vorzulegen, wobei sie die erforderliche Kohärenz mit anderen einschlägigen Politikbereichen der Union berücksichtigen sollte. Gegebenenfalls legt die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag bei, in dem die Regeln für ein Zutatenverzeichnis oder eine verpflichtende Nährwertdeklaration für diese Erzeugnisse festgelegt werden. Die Schaffung einer EU-einheitlichen Regelung für ein Zutatenverzeichnis wird seitens der Landesregierung unterstützt. 3. Hält es die Landesregierung - auch mit Hinblick auf die regionale Wirtschaft - für sinnvoll, die Angabe des Ursprungslandes eines Lebensmittels zwingend vorzuschreiben? Die Landesregierung befürwortet die verpflichtende Angabe des Ursprungslandes oder Herkunftsortes unter anderem bei unverarbeiteten Lebensmitteln und Erzeugnissen aus einer Zutat. Sie sieht jedoch die zwingende Angabe des Ursprungslandes auf Verpackungen insbesondere bei verarbeiteten, zusammengesetzten Lebensmitteln kritisch. Sehr schwierig wird die Darstellung bei Produkten mit zahlreichen Zutaten (zum Beispiel Fertiggerichte oder Convenience-Produkte). Die Unternehmen müssten ihre Verpackungen entsprechend gestalten, um solchen Anforderungen gerecht zu werden. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ergibt sich auf der anderen Seite nur bedingt eine höhere Transparenz, wenn auf einer Verpackung umfangreiche Listen mit Herkunftsländern dargestellt werden. Aus diesen Erwägungen sieht die Landesregierung keine Veranlassung, derartige Bestrebungen zu unterstützen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2942 3 4. Plant die Landesregierung Initiativen hinsichtlich der Schaffung von mehr Transparenz in der Lebensmittelindustrie ? Prinzipiell ist eine verstärkte Kampagne gegen Irreführung und Täuschung hinsichtlich der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmittel zu unterstützen. Hier wird auf das Internet-Portal Wahrheit und Klarheit verwiesen (http://www.bmelv.de/DE/Ernaehrung/ Kennzeichnung/_Texte/KlarheitUndWahrheitBeiLebensmitteln.html). Es dient ausschließlich dazu, den Dialog zwischen Konsumenten und Herstellern zu organisieren und zu moderieren. Es kann die Tätigkeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung dahingehend sinnvoll ergänzen, dass die Verbraucher besser aufgeklärt und informiert werden und so Irrtümer bei den Verbrauchern vermieden werden können. Für eine weitere Initiative der Landesregierung wird derzeit keine Notwendigkeit gesehen.