Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2944 6. Wahlperiode 15.05.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Die Arbeit der Schulfördervereine und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Schulfördervereine sind kein vorgeschriebener und zwingend erforderlicher Bestandteil einer Schule, sondern als Zusammenschluss von unter anderem Lehrkräften, Eltern beziehungs- weise Erziehungsberechtigten, Ehemaligen und sonstigen engagierten Bürgerinnen und Bürgern dienen sie als gemeinnützige Vereine vielmehr der Förderung des Bildungs- und Erziehungsanliegens einer Schule. 1. Wie wird das Engagement der Arbeit der Schulfördervereine für die Angebote in den Schulen des Landes und unter dem Aspekt ehren- amtlichen Engagements für die Rahmenbedingung der schulischen Bildung eingeschätzt? 2. In welcher Form werden die Schulfördervereine in Mecklenburg- Vorpommern durch die Landesregierung unterstützt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Während sich in zurückliegenden Zeiten die Arbeit der Schulfördervereine auf die Bereit- stellung zusätzlicher finanzieller Mittel für Aktivitäten und Projekte beschränkte, hat sich dies nunmehr gewandelt. Drucksache 6/2944 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 So leisten diese häufig auch wichtige organisatorische Unterstützung (zum Beispiel bei „Tagen der offenen Tür“). Damit haben Schulfördervereine auch eine Funktion bei der Öffnung der Schule zu ihrem gesellschaftlichen Umfeld. Durch die Kooperation und die Aner- kennung der Arbeit der Schulfördervereine werden gemeinsame Ziele durch Abstimmung der Aufgaben verfolgt und umgesetzt. 3. Wie viele der öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern verfügen seit dem Schuljahr 2008/2009 bis zum Schuljahr 2012/2013 über einen Schulförderverein (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen, Schuljahren und Schularten angeben)? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Eine Übersicht der Schulfördervereine getrennt nach Schuljahren, Schulamtsbereichen und Schularten ist nicht möglich. In den einschlägigen Geschäftsübersichten der Amtsgerichte wird nur erfasst, wie viele Vereine neu eingetragen wurden, wie viele gelöscht wurden und wie sich der Bestand entwickelt. Der Zweck der Vereine - hier Schulförderung - wird in der Geschäftsübersicht hingegen nicht erfasst. Der Landesregierung liegen daher keine Erkennt- nisse über die Zahl von (eingetragenen) Schulfördervereinen vor und diese können im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage auch nicht zumutbar erlangt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es zwischenzeitlich ein auch im Internet einsehbares elektro- nisches Vereinsregister gibt (https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do) - aber eben noch nicht für alle Amtsgerichte. Zudem ist aus diesem Register nicht in jedem Fall ersicht- lich, welche Schule durch den jeweiligen Schulförderverein unterstützt werden soll.