Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2946 6. Wahlperiode 21.05.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bahnhofsumbau Neubrandenburg und ANTWORT der Landesregierung Im Rahmen der Planungen für den Umbau des Bahnhofes Neubrandenburg sollen die vorhandenen Bahnsteige mit einer Länge von mehr als 300 Meter auf eine Länge von 140 Meter eingekürzt werden, weil aktuell keine Fernzugverbindungen über Neubrandenburg führen. 1. Welche Maßnahmen wurden seitens des Landes außerhalb von plan- rechtlichen Belangen unternommen, um wenigstens einen fern- verkehrstauglichen Bahnsteig in Neubrandenburg zu erhalten? Wenn keine Maßnahmen eingeleitet wurden, warum nicht? Die Landesregierung hat im Vorfeld der Neuplanung bei der DB Station&Service AG erreicht, dass die Option für die Verlängerung eines Bahnsteiges auf 210 Meter Nutzlänge für einen späteren Fernverkehr planungsrechtlich gesichert ist. Eine darüber hinausgehende Beibehaltung eines unsanierten Bahnsteigabschnittes in fernverkehrsgerechter Länge wurde von der DB Station&Service AG aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. Drucksache 6/2946 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie sollen nach einem Wegfall des Fernverkehrsbahnsteiges in Neubrandenburg die im aktuellen Landesraumentwicklungsprogramm festgelegten Kriterien für Oberzentren (Ziff. 3.2) insbesondere im Hinblick auf den schienengebundenen Verkehr für das Oberzentrum Neubrandenburg entwickelt werden? Die Landesregierung wird sich bei der Deutschen Bahn AG beziehungsweise der DB Fernverkehr AG sowie gegebenenfalls anderen sich am Markt etablierenden Anbietern im Schienenpersonenfernverkehr auch künftig für die Anbindung des Oberzentrums Neubran- denburg einsetzen, hat aber auf die zu treffenden Entscheidungen keinen darüber hinaus gehenden Einfluss. Die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen entscheiden eigenständig über die Erbringung von Fernverkehr auf der Schiene und müssen dabei auch die Wirtschaft- lichkeit sicherstellen. Die DB Station&Service AG hat für den Fall der tatsächlichen Aufnahme von Schienenpersonenfernverkehr gegenüber der Landesregierung und der Stadt Neubrandenburg zugesagt, die Bahnsteiglänge(n) in erforderlichem Umfang anzupassen. 3. Wie hoch war jeweils in EUR die finanzielle Beteiligung des Landes sowie der Deutschen Bahn AG an der Erneuerung des fern- verkehrstauglichen Hausbahnsteiges im Jahr 2007 in Waren (Müritz)? Die Landesregierung hat 144.000 Euro Fördermittel für die Ausstattung des Hausbahnsteiges ausgereicht. Die geförderten Einzelmaßnahmen umfassten die Erneuerung der Bahnsteig- beleuchtung und der Beschallungsanlage, die Verlegung des Reisendenüberweges zum Mittelbahnsteig für Mobilitätseingeschränkte und Fahrradfahrer, die Errichtung eines rückseitigen Geländers am Bahnsteig und die Einhausung der Gepäckschließfächer. 4. Aus welchen Haushaltsmitteln wurde die Erneuerung des Hausbahn- steiges in Waren (Müritz) finanziert? Der Hausbahnsteig wurde von der Deutschen Bahn AG ausschließlich aus Bundesmitteln nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert. Die Investitionshöhe hierfür ist dem Land nicht bekannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2946 3 5. Mit welchen zusätzlichen Kosten ist aus Sicht der Landesregierung zu rechnen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein Fernverkehrsbahnsteig wieder errichtet werden muss? Für die Verlängerung eines Bahnsteiges, um die Nutzbarkeit für Halte des Fernverkehrs zu erreichen, gibt es keine Planung der DB Station&Service AG. Daher können hierfür keine belastbaren Angaben gemacht werden. 6. Welche Maßnahmen unternimmt das Land, für eine attraktivere Erreichbarkeit der Mecklenburgischen Seenplatte und des Ober- zentrums Neubrandenburg mit Fernverkehrsleistungen im Schienen- verkehr? Entsprechend einer Festlegung auf dem Bahngipfel im Februar 2013 haben die Landes- regierung und die DB AG eine Arbeitsgruppe Fernverkehr eingerichtet, deren Ziel es ist, Verbesserungsmöglichkeiten beim Fernverkehr in Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen. Da die Fernverkehrsleistungen eigenwirtschaftlich zu erbringen sind, bleibt jedoch in jedem Fall deren Erbringung einer Entscheidung der DB AG vorbehalten. 7. In welcher Höhe wird der Umbau des Bahnhofes Neubrandenburg aus Mitteln des Landes finanziert? Die Landesregierung finanziert die Modernisierung des Bahnhofs entsprechend einer Rahmenvereinbarung mit der DB Station&Service AG mit insgesamt 5,196 Millionen Euro.