Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2947 6. Wahlperiode 28.05.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Kontrolle des ökologischen Landbaus in Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Ergebnisse und Konsequenzen haben die bereits in meinen Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 6/2052 vom August 2013 und 6/2722 vom März 2014 nachgefragten Ermittlungen zu den durch das LALLF festgestellten Verstößen gegen Produktionsvorschriften des Ökolandbaurechts, des Lebens- und Futtermittelrechts bei der Pro- duktion und Vermarktung von Bioeiern inzwischen erbracht? In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 6/2722 vom März 2014 wurde mir zur Frage 3. nach Schlussfolgerungen für die Kontrolltätig- keit in Betrieben des ökologischen Landbaus durch die Landes- regierung u.a. mitgeteilt, dass ein Alleingang Mecklenburg- Vorpommerns dabei nicht zielführend sei und die Landesregierung sich daher auf der Agrarministerkonferenz (AMK) im Frühjahr 2014 gegenüber dem Bund und den Ländern dafür einsetzen wird, dass zeitnah Vorschläge zur Weiterentwicklung des deutschen Kontroll- systems für Bioprodukte und deren Kennzeichnung erarbeitet werden. Aktuell wird ein umfassendes Kontrollprogramm mit besonderem Schwerpunkt in Bio- Geflügelbetrieben umgesetzt. Ungeachtet der Vorgabe, dass durch die zuständige Behörde für den ökologischen Landbau, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF), im Kalenderjahr nur 5 % begleitende Kontrollen bei den Kontrollstellen umzusetzen sind, erfolgt dies in Bio-Geflügelbetrieben derzeit zu 100 %. Drucksache 6/2947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Das Kontrollpersonal der Kontrollstellen wurde dabei von Mitarbeitern des LALLF begleitet, damit bei schweren Verstößen, bei denen eine Aberkennung des Öko-Status zu prüfen ist, das entsprechende Verwaltungsverfahren ohne Verzögerung eingeleitet und Sanktionen schnell ausgesprochen werden können. Dazu wurde der Aufgabenbereich im LALLF durch temporäre personelle Umstrukturierungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz auf 11 Personen aufgestockt (siehe Antwort zu Frage 4 b). Nach 24 durchgeführten Kontrollen wurden in drei Fällen Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eröffnet. In einem dieser Verfahren wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. 2. Wurde ein solcher Antrag durch die Landesregierung an die AMK gestellt und wie lautete er? a) Ist dieser Antrag unter dem Tagesordnungspunkt 18 der AMK „Kontrollsystem im Ökolandbau“ gestellt worden und wenn ja, warum ist er zurückgezogen worden? b) Welche weiteren Aktivitäten zur Weiterentwicklung des deutschen Kontrollsystems für Bioprodukte und deren Kennzeichnung plant die Landesregierung in welchen Zeiträumen und wie werden diese begründet? Zu 2 und 2 a) Der Antrag wurde von Mecklenburg-Vorpommern unter dem Tagesordnungspunkt 18 in der Agrarministerkonferenz (AMK) eingebracht (siehe Anlage). Im Ergebnis der Beratungen wurde im Rahmen der AMK einvernehmlich vereinbart, die inhaltliche Erörterung und Umsetzung der Punkte vorerst auf die Ebene der Referenten des Bundes und der Länder für den ökologischen Landbau zu übergeben. Auf der Sitzung am 07./08.05.2014 wurde - wie auch ursprünglich auf der AMK von Mecklenburg- Vorpommern gefordert - eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) eingerichtet, Mecklen- burg-Vorpommern ist selbstverständlich Mitglied. Die Arbeitsgruppe soll nunmehr einen Themen- und Zeitplan erstellen sowie weiterführend die inhaltliche Umsetzung der Themen gewährleisten. Zu 2 b) Das Kontrollsystem in Deutschland hat sich grundsätzlich bewährt. Die Zuständigen Behörden für ökologischen Landbau in Deutschland führen regelmäßig begleitende Kontrollen und Audits über die Arbeitsweise der Kontrollstellen durch. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden zwischen den Ländern und der BLE ausgetauscht und hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen bewertet. Im Ergebnis dieser Begleitungen wurden jedoch trotz der Vorgaben im Rahmen des Ökolandbaugesetzes (ÖLG) und der Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung - ÖLG- KontrollStZulV) durch die Zuständigen Behörden bei einzelnen Kontrollstellen wiederholt Mängel in der Kontrolldurchführung festgestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2947 3 Arbeitsschwerpunkte der BLAG sollen insbesondere sein: - bundeseinheitliche Vorgaben für die gute Kontrollpraxis als Methodenstandard, - bundeseinheitliche Schulungen des Kontrollpersonals in Anlehnung an die Lebensmittel- überwachung, - Vorgaben zur Gebührenerhebung der Kontrollstellen, - der Aufbau einer bundesweit einheitlichen Datenbank der Zuständigen Behörden der Länder, der BLE und DAkkS zu den Ergebnissen der Überwachungstätigkeit bei den Kontrollstellen. Darüber hinaus sollen die Sanktionsmöglichkeiten der Behörden gegenüber den Kontroll- stellen verbessert werden. 3. Welche konkreten Ergebnisse hatten die Prüfungen und Unter- suchungen des Landes zur Tätigkeit der Kontrollstelle Fachverein Öko-Kontrolle e. V. Karow erbracht und welcher Art waren die fest- gestellten Verstöße sowohl in den kontrollierten Betrieben, wie auch in der Kontrollstelle (bitte detailliert auflisten)? Am 27. Februar 2014 erfolgte ein erneutes Audit, um zu überprüfen, ob die festgestellten Mängel beseitigt wurden. Ziel des Audits war es festzustellen, ob der Fachverein Ökokon- trolle e. V. die Auflagen, welche im Auditbericht der Kontrolle vom 27. Juni 2013 formuliert wurden, ausreichend umgesetzt hat, um Kontrollaufgaben unter Berücksichtigung der Vorschriften über den ökologischen Landbau effizient und nachvollziehbar wahrzunehmen. Einige Auflagen des LALLF wurden erfüllt. Dazu zählen: - die Verbesserung der Aktenführung, - die Überarbeitung einiger Verfahrensanweisungen, - die Durchführung von Personalschulungen zur Kontrolle sowie - die Beschaffung von Ausrüstung zur Vermessung. Insgesamt wurden jedoch weiterhin Mängel festgestellt: - fehlende konkrete Regelung zur Ersterhebung von Daten, - zu wenige Nachkontrollen, insbesondere bei Abmahnungen, - inkonsequente Verfolgung von Verstößen, - nicht nachvollziehbare Risikobewertung. Die Prüfung ergab, dass die Mehrheit der erkannten Mängel direkt auf die Handlungen des ehemaligen Kontrollstellenleiters zurückzuführen war. Dies betrifft insbesondere die Erstellung eines ungenügenden Qualitätshandbuches und die Sanktionierung der Verstöße. Im Bericht sind konkrete Maßnahmen aufgelistet worden, die die Kontrollstelle in einer gegebenen Frist umzusetzen hat. Drucksache 6/2947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Das LALLF hat Auflagen erteilt, dass umfassende Teile bis zum 30. Mai 2014 aufgearbeitet sein müssen. Hierzu zählen zum Beispiel: - die Anpassung des Qualitätsmanagementsystems an die tatsächliche Organisationsstruktur, - die Einreichung eines Fortbildungsplanes mit Thema, Datum, Ort und Veranstalter sowie - die Vorlage eines Planungsschlüssels zur Berechnung des Zeitaufwandes pro Betrieb. Für die vollständige Umsetzung der umfangreicheren Auflagen in der Kontrollpraxis wurde dem Fachverein eine Frist bis zum 3. November 2014 gesetzt. Des Weiteren ist eine Aktualisierung der gesamten Betriebsdaten vorzunehmen. Vorrangig sind Tierhaltungs- betriebe, insbesondere Geflügelbetriebe, zu kontrollieren. Wesentliche Auflagen beziehen sich auf verbesserte Transparenz zu Kontroll- und Schulungsvorgängen sowie der Weiter- leitung von schweren Verstößen an die zuständige Behörde. Bei Nichteinhaltung der Auflagen zur Einhaltung des geltenden Öko-Rechts ist zum einen eine Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 20.000 Euro beabsichtigt. Wird jedoch deutlich, dass die Erfüllung der Auflagen unzureichend im Rahmen einer Gesamtbewertung ist, erfolgt die Aberkennung. Für die nicht umgesetzten Maßnahmen bis zum Audit am 27. Februar 2014 wurde außerdem, wie bereits im März angekündigt, ein Ordnungswidrig- keiten-Verfahren eingeleitet, in dem momentan die Anhörung erfolgt. Derzeit erfolgt außerdem die Prüfung zu möglichen Verstößen in kontrollierten Betrieben, die gegebenenfalls nicht ausreichend sanktioniert worden sind (unter anderem Abmahnung statt Aberkennung der Partie). Aus diesem Grund können über festgestellte Verstöße in den kontrollierten Betrieben noch keine abschließenden Angaben gemacht werden. 4. Hat die in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 6/2722 vom März 2014 gegebene Antwort zur Frage 10. dass die Personalaus- stattung des LALLF als ausreichend eingeschätzt wird, derzeit noch Bestand? a) Sind Pressemeldungen, dass statt vorher drei, jetzt elf Mitarbeiter im LALLF für die Kontrolle der privaten Bio-Kontrolleure tätig sind, zutreffend und seit wann gibt es ggf. diese Personalaus- stattung? b) Woher stammen die zusätzlichen Mitarbeiter und wie werden diese finanziert? Zu 4, 4 a) und 4 b) Aufgrund des eingeleiteten umfassenden Kontrollprogramms (siehe Antwort zu Frage 1) wurde die Personalausstattung für diesen Aufgabenbereich des LALLF mit Wirkung vom 12.04.2014 auf nunmehr 11 Beschäftigte angehoben. Es handelt sich nicht um zusätzlich eingestelltes Personal. Vielmehr erfolgten temporäre personelle Umstrukturierungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Vier Beschäftigte wurden innerhalb des LALLF umgesetzt und weitere vier Beschäftigte kommen aus dem Bereich der Staatlichen Ämter für Umwelt und Landwirtschaft. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2947 5 5. Welche Auswirkungen hat die evtl. erfolgte Umverteilung der Mitarbeiter auf die Aufgabenerledigung in anderen Bereichen und ist die Personalausstattung nur eine zeitweilige Entscheidung? Die Personalausstattung ist vorübergehend angehoben worden. In den StÄLU werden die Aufgaben - soweit möglich - durch andere Beschäftigte übernommen. Im LALLF gibt es derzeitig Einschränkungen bei der Arbeitserledigung beziehungsweise Kontrolltätigkeit in folgenden Bereichen: - Futtermittelkontrolle, - Überwachung der Handelsklassen, - Überwachung Tierzucht, - Technischer Dienst (unter anderem Stallklimamessungen). 6. Welche Schlussfolgerungen zieht das Ministerium für sein eigenes Handeln aus den bisherigen Ergebnissen der Überprüfung der privaten Kontrollstellen? Das Kontrollsystem in Deutschland hat sich grundsätzlich bewährt. Dennoch bedarf es unter Berücksichtigung der aktuellen Vorkommnisse der in der Antwort zu Frage 2 benannten Maßnahmen. Auch im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der Strategie für den ökologischen Landbau besitzt der Kontrollbereich eine grundlegende Bedeutung. Der zukünftige Personalbedarf im LALLF wird in diesem Zusammenhang geprüft. Drucksache 6/2947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Anlage zu Frage 2 Auf der AMK Cottbus 2014 als TOP 18 eingebrachter Beschlussvorschlag Mecklenburg- Vorpommerns (-zurückgezogen-) TOP 18: Kontrollsystem im Ökolandbau Berichterstatter: Mecklenburg-Vorpommern Beschlussvorschlag: 1. Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder stellen fest, dass es einer Weiterentwicklung des Öko-Kontrollsystems in Deutschland bedarf. 2. Sie bitten den Bund zu diesem Zweck, unter Einbeziehung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), der Kontrollstellen und der Deutschen Akkreditie- rungsstelle (DAkkS) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Weiterentwicklung des deutschen Kontrollsystems für Bioprodukte und deren Kennzeichnung einzurichten. Arbeitsschwerpunkte der BLAG sollten insbesondere sein: - bundeseinheitliche Vorgaben für die gute Kontrollpraxis als Methodenstandard, - bundeseinheitliche Schulungen des Kontrollpersonals in Anlehnung an die Lebensmittelüberwachung, - Vorgaben zur Gebührenerhebung der Kontrollstellen, - der Aufbau einer bundesweit einheitlichen Datenbank der zuständigen Behörden der Länder, der BLE und der DAkkS zu den Ergebnissen der Überwachungstätigkeit bei den Kontrollstellen. 3. Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder bitten den Bund, bis zur Herbst-AMK 2014 über erste Ergebnisse der BLAG zu berichten. Begründung: Das Kontrollsystem in Deutschland hat sich grundsätzlich bewährt. Die Zuständigen Behörden für ökologischen Landbau in Deutschland führen regelmäßig begleitende Kontrollen und Audits über die Arbeitsweise der Kontrollstellen durch. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden zwischen den Ländern und der BLE ausgetauscht und hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen bewertet. Im Ergebnis dieser Begleitungen wurden jedoch trotz der Vorgaben im Rahmen des Ökolandbaugesetzes (ÖLG) und der Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung – ÖLGKontrollStZulV) durch die Zuständigen Behörden bei einzelnen Kontrollstellen wiederholt Mängel in der Kontrolldurchführung festgestellt. Daher wird die zeitnahe Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Weiterentwicklung des Öko-Kontrollsystems für erforderlich gehalten. Aufgabe der BLAG muss es sein, bundesweit einheitliche und verbindliche Vorgaben für die gute Kontrollpraxis zu erarbeiten und die Sanktionierung von Verstößen durch Kontrollstellen im Rahmen rechtlicher Regelungen effizienter zu gestalten. Um langfristig ein qualitativ hochwertiges Kontrollsystem im Ökolandbau sicherzustellen, müssen in diesen Kontext Überlegungen im Hinblick auf ein bundeseinheitliches Schulungs- konzepts für das Kontrollpersonal sowie die Frage der Gebührenfestsetzung einbezogen werden. Ferner ist durch die Schaffung einer bundesweit einheitlichen Datenbank zu den Ergebnissen der Überwachungstätigkeit und der Audits der Länder sowie der DAkkS ein umfassenderer und effizienter Datenaustausch zu schaffen. Die von der BLAG festgelegten Maßnahmen müssen zeitnah umgesetzt werden. Der Bund wird daher gebeten, zur Herbst- AMK über erste Ergebnisse der BLAG zu berichten.