Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2949 6. Wahlperiode 26.05.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kosten der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und ANTWORT der Landesregierung 1. Nach welchem Schlüssel erfolgt die Finanzierung der Bekämpfungs- maßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner in Mecklenburg- Vorpommern? Die Kosten der Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner (EPS) auf Flächen, für die das Land Verantwortung trägt, werden anteilig vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales (40 Prozent), dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (20 Prozent), dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landes- entwicklung (20 Prozent) und dem Finanzministerium (20 Prozent) getragen. Die Landkreise, die Städte und Gemeinden sowie Privatpersonen sind als Eigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und Gefahrenabwehr selbst für Bekämpfungsmaßnah- men und deren Finanzierung verantwortlich. Drucksache 6/2949 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Laut Bundestagsdrucksache 18/502 belaufen sich die öffentlichen Finanzmittel, die seit 2010 in Mecklenburg-Vorpommern für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners aufgebracht werden mussten, auf 1.066.300,00 Euro. In diese Summe sind die Kosten für den Verwaltungsaufwand und die sonstigen Kosten noch nicht eingeflossen. Wie hoch sind die Kosten unter Einbeziehung von Verwaltungskosten und sonstigen Kosten? a) Wie hoch waren die Kosten der Bekämpfungsmaßnahmen im Wald? b) Durch welche weiteren Träger erfolgten seit dem Jahr 2009 Bekämpfungsmaßnahmen und welche Kosten sind dort nach Kenntnis der Landesregierung angefallen? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Verwaltungs- und sonstige Kosten für die Bekämpfung des EPS können nicht quantifiziert werden. Die erforderlichen Arbeiten (zum Beispiel Monitoring, Organisation, Information, Sicherungsmaßnahmen und andere) wurden im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Bekämpfungsaktionen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung durch die jeweils zuständigen beziehungsweise im Wege der Amtshilfe tätigen Behörden durchgeführt. Neben dem Land und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden auch durch mehrere Städte und Gemeinden in der Region Bekämpfungsmaßnahmen mit Bodengeräten veranlasst. Detaillierte Informationen dazu und zur Höhe der Kosten liegen dem Land nicht vor. Gleiches gilt für die Kosten der Jahre 2009 bis 2012. Gegen den EPS gerichtete Bekämpfungsmaßnahmen im Wald erfolgten nur im Jahr 2013, wobei es sich nicht um eine Maßnahme des Forstschutzes, sondern primär des Gesundheits- schutzes handelte. Die Kosten für diese Maßnahme sind ebenfalls in den Gesamtkosten für die Bekämpfungsmaßnahmen des EPS in Höhe von 818.000 Euro im Jahr 2013 enthalten. 3. Welche Kosten verursachte und verursacht der Ankauf der Insektenbekämpfungsmittel für die durch das Land koordinierten Bekämpfungsmaßnahmen der Jahre 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 unabhängig von ihrer späteren tatsächlichen Verwendung (bitte Kosten nach den gewählten unterschiedlichen Insekten- bekämpfungsmitteln aufschlüsseln)? a) Auf welche Weise und unter Hinzuziehung welcher Beratungs- gremien bzw. -institutionen wählte die Landesregierung die angekauften Insektenbekämpfungsmittel aus? b) Waren bei Ankauf die angekauften Insektenbekämpfungsmittel immer für die beabsichtigten Anwendungen (z. B. für das Versprühen aus der Luft) zugelassen und wenn nicht, wie wurde trotzdem die Anwendung der Mittel genehmigt? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2949 3 Die Landesregierung erwarb keine Biozide für die Regulierungsmaßnahmen, diese wurden vom Auftragnehmer der Dienstleistung gestellt. Die Auswahl der Biozide erfolgte nach Zulassungsstatus, Wirksamkeit sowie human- und umwelttoxikologischen Eigenschaften. Nachfolgende Tabelle enthält die eingesetzten Biozide und die Gesamtkosten der Regulie- rungsmaßnahme. Bei der Auswahl der Biozide wurde sich auf den vorhandenen, umfang- reichen Sachverstand der Landesbehörden gestützt. Eingesetzt wurden ausnahmslos zuge- lassene beziehungsweise vertriebsfähige Biozide, deren Anwendung aus der Luft rechtlich möglich war. Im Jahr 2009 erfolgte keine Bekämpfung des EPS im Auftrag des Landes. Jahr Biozid Kosten in Euro 2010 Dipel ES 70.000 2011 NeemProtect 173.300 2012 Demand 10 CS 5.000 2013 Dipel ES, Karate 818.000 2014 Foray ES (wirkstoffgleich mit Dipel ES) Rechnungslegung steht noch aus 4. Aus welchem Etat und welchen Titeln des Landeshaushaltes werden die Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner sowie die Untersuchungen zum Befall mit dem Eichenprozessions- spinner finanziert? a) Sind diese Haushaltstitel eigens für diese Maßnahmen um den Eichenprozessionsspinner eingerichtet worden? b) Wenn diese Haushaltstitel nicht eigens für diese Maßnahmen um den Eichenprozessionsspinner eingerichtet worden sind, welche anderen geplanten Maßnahmen der Landesregierung können als Konsequenz aus dem starken finanziellen Engagement bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nicht im ursprünglich geplanten Umfang durchgeführt werden ? Die Fragen 4 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Im Haushalt des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) wurde ein Leertitel, 0811 533.03 - Ausgaben aufgrund von Werkverträgen zur Schädlingsbekämpfung (ursächlich für den EPS), eingerichtet. Aus diesem Titel werden die Ausgaben finanziert. Die Flächeneigentümer erhalten nach Abschluss der Maßnahme vom LALLF Rechnungen. Die Zahlungen der Flächeneigentümer (auch des Landes) werden im Titel 0811 232.02 - Erstattung für Ausgaben zur Schädlingsbekämpfung - vereinnahmt. Zu b) Die Finanzierung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner hat bisher nicht zu Einschränkungen bei geplanten Maßnahmen geführt. Für den Landkreis und die Städte und Gemeinden liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Drucksache 6/2949 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie teuer sind die unterschiedlichen Bekämpfungsstrategien gegen den Eichenprozessionsspinner im Vergleich (Mechanische Bekämp- fung, Chemische Bekämpfung vom Boden, Chemische Bekämpfung aus der Luft)? Die folgenden Angaben sind ungefähre Werte, die auf eigenen Erfahrungen basieren. Die Preise der verschiedenen Anbieter können je nach Auftrag, Anfahrtsweg und Zeitaufwand variieren. In der Preisspanne gilt der höhere Preis für Einzelbäume, der niedrigere Preis für mehrere Bäume, zum Beispiel in Alleen. Ein Luftfahrzeugeinsatz für Einzelbäume findet nicht statt. Der angegebene Preis wurde 2013 je Hektar Fläche bezahlt. In der Tabelle wurde daraus fiktiv der Preis je Baum errechnet, wobei von 16 Alt-Eichen je 100 Meter Allee mit dem Mittel Foray ausgegangen wurde. Bekämpfungsvariante Kosten/Baum in Euro Bemerkung mechanisches Absaugen 50 - 400 chemische Bekämpfung vom Boden 50 - 400 Luftfahrzeugeinsatz 7,50 360 Euro je Hektar, 16 Bäume je 100 Meter, einmaliger Überflug Es handelt sich hier um Herleitungen aus dem Angebot 2013. Preise werden durch die Schädlingsbekämpfungsunternehmen nur auf Anfrage mitgeteilt. Preislisten sind nicht veröffentlicht. Die genannten Preise für bodengestützte Maßnahmen basieren auf Erfahrungs- werten und sind nicht gesichert ermittelbar. 6. Wie teuer ist die Nutzung eines Hubschraubers für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners aus der Luft pro Tag? a) Wie wird dokumentiert, welche Flächen durch Hubschrauber- einsätze beflogen werden und wem gehören diese Flächen? b) Können die durch die Bekämpfungsmaßnahmen betroffenen Kommunen und Landkreise bei Rechnungsstellung durch das Land genau ersehen, für welche konkreten Maßnahmen und Flächen sie bezahlen sollen? Ein Hubschrauber erreicht je nach Arbeitsbedingungen eine mittlere Flächenleistung von 300 Hektar pro Tag. Die flächenbezogenen Behandlungskosten betragen 360 Euro pro Hektar. Zu a) Die Flugrouten erfolgen entsprechend digitaler Flugkarten, die in Vorbereitung der Regu- lierungsmaßnahme von den Bekämpfungsflächen hergestellt und in den Bordcomputer einge- lesen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2949 5 Die tatsächlichen Flugrouten werden durch den Flugschreiber der Maschinen dokumentiert. Die Genauigkeit beträgt +/- 0,1 Meter. Die Daten werden bei der Auswertung in das IT- basierte Kartenwerk übertragen und können mit den verschiedensten Flächen verschnitten werden, sodass sich eine äußerst genaue Abrechnung ergibt. Die daraus erstellten Flächenberechnungen sind präzise. Behandelt wurden nur öffentliche Flächen unterschiedlicher Trägerschaft. Dies ist auch für 2014 beabsichtigt. Zu b) Kommunen und der Landkreis können dies jederzeit anhand der ihnen übergebenen Karten, am Geoportal des Landkreises beziehungsweise am ATKIS-Arbeitsplatz (ATKIS = Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem) der Landesforstanstalt überprüfen. 7. In welcher Höhe müssen Kommunen und Landkreise Finanzmittel für die durch das Land koordinierte Bekämpfung des Eichenprozessions- spinners beisteuern (bitte Angabe der jeweils vom Land bzw. Land- kreis an die Kommunen bzw. vom Land an die Landkreise in Rech- nung gestellten Beträge)? Dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden im Jahr 2013 Kosten in Höhe von 152.327,04 Euro in Rechnung gestellt. Den Ämtern des Landkreises wurden für die Behandlung von kommunalen Alleen folgende Kosten in Rechnung gestellt: Ämter und Gemeinden Kosten in Euro Banzkow 453,75 Boizenburg/Elbe 1.985,42 Boizenburg, Land 6.856,93 Dömitz-Malliß 29.224,99 Eldenburg Lübz 6.372,87 Grabow 7.226,37 Hagenow, Stadt 1.387,66 Hagenow, Land 21.112,17 Lübtheen, Stadt 25.205,43 Ludwigslust, Stadt 11.655,53 Ludwigslust, Land 13.500,35 Neustadt-Glewe 2.967,22 Parchimer Umland 20.467,86 Wittenburg 167,23 Zarrentin 273,80 Drucksache 6/2949 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Welche Kommunen bzw. Landkreise waren und sind nicht bereit, Finanzmittel für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners bereitzustellen? a) Mit welchen Begründungen wird von diesen Kommunen bzw. Landkreisen eine finanzielle Beteiligung an den durch das Land koordinierten Bekämpfungsmaßnahmen abgelehnt? b) Mit welchen Kommunen befindet sich das Land bzw. Landkreise über die Finanzierung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner im Rechtsstreit? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Maßnahme 2013 beschränkte sich auf den Landkreis Ludwigslust-Parchim, der die Maßnahme per Allgemeinverfügung angeordnet und die für ihn entstandenen Kosten beglichen hat. Eine mangelnde Bereitschaft zur Zahlung durch einzelne Kommunen wurde dem Land nicht mitgeteilt. Bislang stehen aus der Regulierungsmaßnahme 2013 für folgende Gemeinden Zahlungen aus: Wöbbelin, Bresegard bei Eldena, Göhlen und Warlow. Das Land befindet sich wegen der Finanzierung der Regulierungsmaßnahme gegen den EPS in keinem Rechtsstreit. Ebenso hat der Landkreis mitgeteilt, dass er in keinem diesbezüglichen Rechts- streit steht. Für Maßnahmen im Jahr 2014 haben alle örtlichen Ordnungsbehörden gegenüber dem Land- kreis Kostenübernahmeerklärungen abgegeben. 9. Welche Kommunen bzw. Landkreise haben die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners per Hubschrauber über ihrem Gemeinde- bzw. Kreisgebiet abgelehnt? Welche Kommunen bzw. Landkreise haben zwar die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners per Hubschrauber abgelehnt, sind aber bereit die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit zu finanzieren? Die abschließende Festlegung der Bekämpfungsfläche erfolgte federführend durch den Land- kreis. Ablehnungen dieser Maßnahmen sind beim Land und seinen Behörden nicht einge- gangen. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat mitgeteilt, dass die Gemeinde Wöbbelin sowohl im Jahr 2013 und auch 2014 die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners per Hubschrauber in ihrem Gemeindegebiet abgelehnt hat. Die Gemeinden Banzkow und Sukow hatten im Jahr 2013 die Bekämpfung aus der Luft lediglich in der innerörtlichen Lage abgelehnt. Nach Kenntnis des Landkreises sind diese Kommunen bereit, die mechanische Bekämpfung des EPS durchzuführen und zu finanzieren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2949 7 10. Befindet sich die Landesregierung bzw. einzelne Landkreise mit Privatpersonen bzw. Institutionen, Organisationen u. a. über die Art und Weise der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Rechtsstreit und wenn ja, mit wie vielen? Die Landesregierung befindet sich in keinem Rechtsstreit bezüglich der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Vom Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde mitgeteilt, dass derzeit ein einstweiliges Rechts- schutzverfahren anhängig ist, über das noch nicht entschieden worden ist.