Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2952 6. Wahlperiode 22.05.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Innovative arztentlastende Konzepte in der ambulanten medizinischen Versorgung von Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche innovativen arztentlastenden Konzepte, wie AGnES, agnes zwei, EVA, HELVER, MoNI, Mopa, VERAH oder Verah-Care kommen in der ambulanten medizinischen Versorgung von Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz? Vom Land Mecklenburg-Vorpommern sind in den Jahren 2005 - 2008 die Modellprojekte „AGnES“ durchgeführt worden. Zum 01.01.2009 wurde auf Bundesebene, durch eine entsprechende Novellierung des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V), die Voraussetzung für die Übernahme nichtärztlicher Praxisassistenten in die Regelfinanzierung der Gesetzlichen Krankenver- sicherung geschaffen. Seither liegt es in der Verantwortung der Selbstverwaltungspartner, die Einsatzmöglichkeiten weiterzuentwickeln. Nähere Angaben zu den in Mecklenburg- Vorpommern zum Einsatz kommenden arztentlastenden Konzepten in der ambulanten medizinischen Versorgung „VERAH“ beziehungsweise „Verah-Care“ finden sich in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Partner in der gesundheitlichen Selbstverwaltung unter dem Link: www.kvmv.de. Drucksache 6/2952 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Was waren die Gründe für die Auswahl der in der Antwort zu Frage 1 genannten Konzepte? Das Modellprojekt „AGnES“ wurde ausgewählt, um dem Ärztemangel in ländlichen Regionen wirksam entgegenzutreten und für die Bevölkerung die ambulante medizinische Versorgung auf qualitativ hochwertigem Niveau zu ergänzen. Da es sich bei der Auswahl der arztentlastenden Konzepte seit der Übernahme in die Regelfinanzierung des SGB V um eine Angelegenheit der gesundheitlichen Selbstverwaltung handelt, liegen der Landesregierung zu den Gründen der Auswahl keine Erkenntnisse vor. 3. Unter welchen Voraussetzungen kommen die verschiedenen arztent- lastenden Konzepte zum Einsatz? Welche bedarfsplanerischen Beschränkungen bestehen? Im Land Mecklenburg-Vorpommern bestehen seit einer entsprechenden Empfehlung der Konzertierten Aktion Gesundheit beim Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales keine Beschränkungen für das Tätigwerden von arztentlastenden Fachkräften mehr. Diese können im gesamten Land zum Einsatz kommen. 4. Wie hat sich die Zahl der arztentlastenden Fachkräfte in Mecklenburg- Vorpommern in den letzten 10 Jahren entwickelt? Im Jahr 2005 war im Rahmen des Modellprojektes „AGnES“ eine Fachkraft tätig, im Jahr 2008 drei Fachkräfte. Inzwischen sind mehr als 140 nichtärztliche Praxisassistentinnen im Land Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. 5. Wo und in welchen Regionen sind die arztentlastenden Fachkräfte tätig (bitte auflisten für die Regionen in den letzten Jahren)? Da die Beschränkung der Tätigkeit der nichtärztlichen Praxisassistentinnen auf unterversorgte Gebiete aufgehoben wurde, sind diese Fachkräfte im ganzen Land Mecklenburg-Vorpommern tätig. Die mitwirkenden Arztpraxen sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg- Vorpommern gelistet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2952 3 6. Unterscheiden sich die verschiedenen arztentlastenden Konzepte in der Vergütung (falls das der Fall sein sollte, bitte die einzelnen Konzepte skizzieren)? Zur Vergütung der verschiedenen arztentlastenden Konzepte liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.