Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2953 6. Wahlperiode 05.06.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Polizei: Mögliche Drogendelikte und Mitarbeiter in sensiblen Bereichen und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen nehmen Bezug auf die Drucksache 6/2873. 1. Kann aufgrund der zusammenfassenden Antwort zu den Fragen 1, 2, 2 a) und 2 b) der o. g. Drucksache davon ausgegangen werden, dass, bezogen auf polizeiliche Strukturen des Landes Mecklenburg- Vorpommern, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz registriert worden sind? Wenn ja, zu wie vielen entsprechenden Vorfällen kam es in den Jahren von 2004 bis 2014 (bitte jahrweise aufführen)? Nein. Im Übrigen wird auf die in Frage 1 Bezug genommene Antwort verwiesen. Drucksache 6/2953 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Mit welchen Maßnahmen und Angeboten ist die Kontrolle und Betreuung der in sensiblen Bereichen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden? a) Welche Tätigkeitsfelder innerhalb der Polizei gehören zu den sensiblen Bereichen? b) Welchen Anforderungsprofilen müssen die in der Dienst- und Fachaufsicht sowie in der Mitarbeiterfürsorge tätigen Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter genügen (bitte auch die jeweils notwen- digen Qualifikationen aufführen)? c) In welchen Abständen erfolgt eine Kontrolle der in sensiblen Bereichen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bitte nach Tätigkeitsfeldern differenzieren)? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Zu den sensiblen Bereichen zählen insbesondere solche, in denen personenbezogene beziehungsweise Falldaten einem erhöhten Schutzbedürfnis unterliegen und/oder die Ermitt- lungen zunächst verdeckt geführt werden. Dies kann die der Organisierten Kriminalität oder der Kinderpornografie ebenso betreffen, wie beispielsweise ein einzelnes Verfahren der Diebstahlskriminalität. Eine Darstellung aller dieser Tätigkeitsfelder innerhalb der Polizei ist aufgrund der Vielzahl der Fallgestaltungen nicht möglich. Die in der Dienst- und Fachaufsicht sowie in der Mitarbeiterfürsorge tätigen Vorgesetzten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich regelmäßig durch ihren zuvor geleisteten beruflichen Werdegang, durch Auswahlverfahren und spezifische Aus- und Fort- bildungsmaßnahmen für eine entsprechende Verwendung qualifiziert. Die Durchführung der ihnen obliegenden Anleitung und Kontrolle des unterstellten beziehungsweise zu betreuenden Personals ist ein ständiger Teil der Dienstverrichtung. 3. Welche hauptsächlichen Probleme kristallisieren sich im Zuge der Kontrolle und Betreuung der in sensiblen Bereichen tätigen Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht beziehungsweise der Mitarbeiterfürsorge heraus? Mit welchen Handlungsstrategien wird den Problemen begegnet? Ein Schwerpunkt von Problemen wird nicht gesehen. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 2 verwiesen.