Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2954 6. Wahlperiode 22.05.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Differenzierung der Langzeitarbeitslosen durch BA-Vorstand und ANTWORT der Landesregierung Im Gespräch mit der Tageszeitung Die Welt (Ausgabe vom 23.04.2014) teilte der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die Langzeitarbeitslosen in drei Gruppen ein: „Die erste Gruppe kann nach ein- oder zweijähriger intensiver Unterstützung wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die zweite Gruppe ist dauerhaft in ihrer Leistungsfähigkeit objektiv ein- geschränkt, für sie sollte es eine dauerhafte Förderung geben. (…) Dann gibt es noch eine dritte Gruppe. Das sind Ältere zwischen 55 und 65 Jah- ren, für die es in einigen Regionen, vor allem in Ostdeutschland, keine Angebote am Arbeitsmarkt gibt. Wir können ihnen aber nicht zumuten, nach München oder Stuttgart zu ziehen. Für sie müssen wir ein vernünf- tiges Übergangssystem in die Rente organisieren, ohne sie dabei aufs Abstellgleis zu stellen. Wir brauchen für diese Gruppe Ersatzarbeits- plätze, das kann man dann Arbeitsgelegenheit oder Bürgerarbeit nennen.“ Im März 2014 waren in Mecklenburg-Vorpommern 36.036 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Drucksache 6/2954 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele der Langzeiterwerbslosen in Mecklenburg-Vorpommern gehören nach Kenntnis der Landesregierung bzw. der Regional- direktion Nord der BA der vom BA-Vorstand genannten ersten Gruppe an, könnten also nach ein- oder zweijähriger intensiver Unter- stützung wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden? Nach Auskunft der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit beruhen die vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, im Interview mit der Zeitung „Die WELT“ am 23.04.2014 getätigten Aussagen hinsichtlich der Größenordnungen der Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen auf Abschätzungen aus verschiedenen Datenquellen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (unter anderem Administratives Panel, Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherheit, Haushaltspanel). Diese liegen auf Ebene der Bundesländer nicht vor. Auch für die im Interview benannte Gruppenspezifik der Langzeitarbeitslosen liegt den Bundesländern kein entsprechendes Datenmaterial vor. 2. Wie viele der Langzeiterwerbslosen in Mecklenburg-Vorpommern gehören nach Kenntnis der Landesregierung bzw. der Regional- direktion Nord der BA der vom BA-Vorstand genannten zweiten Gruppe an, die in ihrer Leistungsfähigkeit also dauerhaft objektiv ein- geschränkt ist und für die es eine dauerhafte Förderung geben muss? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Aus welchen Gründen sind diese Langzeiterwerbslosen in ihrer Leistungsfähigkeit dauerhaft objektiv eingeschränkt? Die Ursachen für die Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit sind vielfältig. Auf der individuellen Ebene erschweren - auch in Kombinationen - insbesondere fehlende Bildungs- und Berufsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkungen, ein höheres Lebensalter oder die familiäre (Betreuungs-)Situation den Übergang in den Arbeitsmarkt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2954 3 4. Welche Programme gibt es derzeit in Mecklenburg-Vorpommern, um die zweite vom BA-Vorstand genannte Gruppe zu fördern? a) Welche Mittel stehen in den Jahren 2014 und 2015 für Maß- nahmen zugunsten dieser Gruppe zur Verfügung (bitte mit Zuwendungsgeber, Förderprogramm und der jeweiligen Summe angeben)? b) Welche Mittel standen in den Jahren 2009 bis 2013 für Maß- nahmen zugunsten dieser Gruppe zur Verfügung (bitte mit Zuwendungsgeber, Förderprogramm und der jeweiligen Summe angeben)? c) Wie hoch waren in den Jahren 2009 bis 2013 die Anteile bezüglich der von den Programmen erfassten Langzeitarbeitslosen, die wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten (bitte jahr- weise angeben)? Zu 4, 4 a) und 4 b) Langzeitarbeitslose können nach individueller Beratung und bei Vorliegen der Fördervoraus- setzungen vollumfänglich an den Arbeitsmarktinstrumenten der Sozialgesetzbücher Zweites Buch (SGB II) und Drittes Buch (SGB III) partizipieren. Besondere Förderinstrumente werden für diese Personengruppe nicht vorgehalten. Für die Teilgruppe der Langzeitarbeits- losen werden keine Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gesondert ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4 c) Die Bundesagentur für Arbeit weist in den jährlichen Eingliederungsbilanzen nach § 11 SGB III und § 54 SGB II die Eingliederungsquoten nach den einzelnen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten aus. Die Eingliederungsbilanzen bis einschließlich 2012 stehen unter dem folgenden Link im Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach- Themen/Eingliederungsbilanzen/zu-den-Daten/zu-den-Daten-Nav.html Für 2013 liegen noch keine Daten vor. 5. Wie viele der Langzeiterwerbslosen in Mecklenburg-Vorpommern gehören nach Kenntnis der Landesregierung bzw. der Regional- direktion Nord der BA der vom BA-Vorstand genannten dritten Gruppe, also den Älteren zwischen 55 und 65 Jahren, an? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 6/2954 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Welche Beschäftigungsangebote bzw. -programme/-projekte (außer Bürgerarbeit!) gibt es derzeit in Mecklenburg-Vorpommern für Lang- zeitarbeitslose zwischen 55 und 65 Jahren? Besondere Beschäftigungsangebote beziehungsweise -programme/-projekte werden für diese Personengruppe nicht vorgehalten. 7. Welche entsprechenden Initiativen für Beschäftigungskonzepte zugunsten von Langzeiterwerbslosen zwischen 55 und 65 Jahren wird die Landesregierung in dieser Legislaturperiode im Bundesrat oder in anderen Gremien ergreifen? Wann sollen die entsprechenden Initiativen jeweils eingebracht werden? Auf spezielle Zielgruppen ausgerichtete Beschäftigungskonzepte werden derzeit seitens des Landes nicht verfolgt. 8. Welche entsprechenden Initiativen für den Bundesrat oder andere Gremien wird die Landesregierung in dieser Legislaturperiode unter- stützen? Über eine Unterstützung einer Initiative kann erst nach Vorlage des jeweiligen Antrages entschieden werden. Entsprechende Initiativen sind der Landesregierung derzeit nicht bekannt. 9. Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Landesregierung notwendig, um für Langzeitarbeitslose zwischen 55 und 65 Jahren - wie vom BA- Vorstand gefordert - „ein vernünftiges Übergangssystem in die Rente“ zu organisieren? Oberstes Ziel der Landesregierung ist die Integration arbeitsloser Personen aller Alters- gruppen in den Arbeitsmarkt. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.