Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2957 6. Wahlperiode 03.06.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Dienstanweisung eines Klinikdirektors und ANTWORT der Landesregierung Am 24.03.2014 erließ der Direktor der Klinik für Kieferorthopädie der Universitätsmedizin Greifswald eine Dienstanweisung, mit der er die Zusammenarbeit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit wissen- schaftlichen Kolleginnen und Kollegen innerhalb und außerhalb der Klinik, insbesondere in Bezug auf Veröffentlichungen, von seiner Zustimmung abhängig machte und dies mit aktuellen Vorkommnissen begründete. Am 28.03.2014 wurde diese Dienstanweisung zurück- genommen. 1. Womit begründete bzw. begründet der Direktor den Erlass dieser Dienstanweisung? Das Ziel der Dienstanweisung war es nach Aussage des Direktors, einen Überblick über die heterogenen Forschungsaktivitäten und Kooperationen des Lehrstuhls zu diesem Zeitpunkt zu erlangen. Sie ist in einer Reihe mit Bemühungen zu sehen, nach Übernahme der Poliklinik eine genaue Beschreibung des Ist-Zustandes in der Patientenversorgung, Lehre und Forschung zu erlangen, um darauf aufbauend die Ausrichtung für die Zukunft zu planen; zu keinem Zeitpunkt sei intendiert gewesen, eine Veröffentlichung von Forschungsergebnissen von seiner Zustimmung abhängig zu machen. Drucksache 6/2957 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wann hat die Landesregierung Kenntnis von dieser Dienstanweisung erhalten und wie hat sie ggf. reagiert? Die Landesregierung hat am 25. März 2014 erstmals von dieser Dienstanweisung Kenntnis erlangt. Die Universitätsmedizin Greifswald wurde daraufhin um Stellungnahme gebeten. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Dienstanweisung insgesamt sowie mit besonderem Blick auf den Grundsatz der Freiheit von For- schung und Lehre? Eine Rechtswidrigkeit erscheint nicht offensichtlich. Das grundsätzliche Spannungsverhältnis zwischen der Forschungsfreiheit einerseits und der Verantwortlichkeit der Einrichtungsleitung für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung andererseits ist in Rechnung zu stellen. Insbesondere in der Medizin und Gesundheitsforschung sind auch die Rechte Dritter und der gesamten Bevölkerung, Aspekte des Patientenschutzes und des Datenschutzes zu betrachten. 4. Warum wurde diese Dienstanweisung zurückgenommen? Die Einrichtungsleitung hat die Dienstanweisung zurückgenommen, um entstandene Irritationen zu beenden. 5. Welche Regelungen zu (wissenschaftlichen) Veröffentlichungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an anderen wissenschaft- lichen Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern üblich? Als Regelungen mit Empfehlungscharakter werden häufig die Empfehlungen der Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ angewendet. Ob und welche weiteren Regelungen insbesondere an anderen wissenschaft- lichen Einrichtungen außerhalb des Landes verwendet werden, kann im Rahmen dieser Kleinen Anfrage nicht beantwortet werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2957 3 6. Inwieweit gab es Beschwerden über die Leitungstätigkeit des Direktors seit seiner Berufung zum 1. November 2013? Wenn ja, wie viele und welcher Art waren die Beschwerden? Es gab bisher weder im Dekanat noch im Vorstand der Universitätsmedizin Greifswald Beschwerden über die Leitungstätigkeit des Direktors. 7. Inwieweit sind Dienstanweisungen Bestandteil der Beratungen der Aufsichtsgremien? Dienstanweisungen sind grundsätzlich dem operativen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Die Zuständigkeit hierfür liegt gemäß § 102 Landeshochschulgesetz beim Vorstand, in Angelegenheiten von Forschung und Lehre bei der Fakultätsleitung. In der Regel sind Dienstanweisungen daher nicht Bestandteil der Beratung des Aufsichtsrates, soweit dessen Zuständigkeit nicht anderweitig tangiert wird. 8. Inwieweit sieht sich die Landesregierung veranlasst, diesen Vorfall auf der nächsten Aufsichtsberatung durch ihre Vertreterin bzw. ihren Vertreter aufzurufen und wann findet diese statt? Die nächste Sitzung des Aufsichtsrates der Universitätsmedizin Greifswald ist für den 17. Juni 2014 geplant. Nachdem die oben genannte Dienstanweisung nicht mehr wirksam ist und auch keine sonstige Zuständigkeit des Aufsichtsrates gesehen wird, erscheint die Befassung des Aufsichtsrates nicht angezeigt.