Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2959 6. Wahlperiode 16.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Beschäftigung von Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsschwächen und Förderbedarfen an Beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Zu den Antworten der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage „Beschäftigung von Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg- Vorpommern (Drucksache 6/2847 vom 31.03.2014)“ stelle ich Nachfragen , die sich auf die Antworten der Landesregierung beziehen. 1. Welche Gründe führt die Landesregierung für die Zunahme von Teilzeitarbeitsverträgen bei dem Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung seit dem Schuljahr 2009/2010 bis zum Schuljahr 2013/2014 an? Drucksache 6/2959 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Da das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung grundsätzlich im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses sinnvoll in die schulorganisatorischen Abläufe und gemäß der sich aus dem Schulbetrieb ergebenden pädagogischen Erfordernisse eingesetzt werden kann, werden bei Neueinstellungen in der Regel Teilzeitarbeitsverhältnisse mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern begründet. Der Anstieg der Anzahl der Beschäftigten als Personal mit sonderpädagogischer Aufgaben- stellung führt somit zwangsläufig auch zu einem Anstieg der Anzahl der Teilzeitbeschäf- tigten. 2. Wie stellt sich die Entwicklung des Gesamtarbeitsvolumens, in Vollzeitäquivalenten ausgedrückt, bei dem Personal mit sonder- pädagogischer Aufgabenstellung seit dem Schuljahr 2009/2010 bis zum Schuljahr 2013/2014 dar (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Entwicklung des Personalbestandes mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern ab dem Schuljahr 2009/2010: Schuljahr 2009/2010 (Stichtag: 06.10.2009) 2010/2011 (Stichtag: 14.10.2010) 2011/2012 (Stichtag: 07.10.2011) 2012/2013 (Stichtag: 16.10.2012) 2013/2014 (Stichtag: 21.10.2013) Schulamts- bereich An- zahl VA* An- zahl VA* An- zahl VA* An- zahl VA* An- zahl VA* Greifswald Förder- schule 89 73,2 93 76,6 93 77,8 121 100,7 125 100,2 Grund- schule 10 7,8 10 7,9 11 8,1 11 8,4 11 8,3 Regionale Schule - - - - - - - - 1 0,8 Gesamt Greifswald 99 81,0 103 84,5 104 85,9 132 109,1 137 109,2 Neubran- denburg Förder- schule 128 110,7 127 109,1 124 107,4 111 95,8 123 107,0 Grund- schule 6 3,8 7 5,0 7 4,9 6 4,5 5 3,8 Kooperative Gesamt- schule - - - - - - - - 1 0,8 Gesamt Neubrandenburg 134 114,5 134 114,1 131 112,3 117 100,3 129 111,5 Rostock Förder- schule 143 124,6 127 115,8 133 115,9 135 114,8 144 122,9 Gesamt Rostock 143 124,6 127 115,8 133 115,9 135 114,8 144 122,9 Schwerin Förder- schule 134 118,9 139 121,8 128 113,0 133 115,9 137 119,9 Grund- schule 8 6,1 8 6,6 8 6,1 7 5,3 7 5,3 Gesamt Schwerin 142 125,0 147 128,4 136 119,0 140 121,2 144 125,2 Gesamt 518 445,0 511 442,8 504 433,1 524 445,4 554 468,8 * VA = Vollzeitäquivalente Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2959 3 Die Anzahl des Personals mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung an den beruflichen Schulen betrug im Zeitraum vom 20.04.2009 bis zum 31.03.2011 fünf, in Vollzeitäquivalen- ten ausgedrückt 4,38. Das Personal wurde an der damaligen Beruflichen Schule der Landeshauptstadt Schwerin für sonderpädagogische Aufgabenstellung zur Durchführung des Europäischen Sozialfonds-Projekts „Sonderpädagogische Ergänzungsbedarfe zur Stärkung der Basis- und Schlüsselqualifikationen von Schüler/innen“ befristet beschäftigt. 3. Welche Anzahl von Lehrkräften mit einer Ausbildung in berufsbezo- gener Sonderpädagogik arbeiten seit dem Schuljahr 2009/2010 bis zum Schuljahr 2013/2014 an den Beruflichen Schulen, die über Abteilungen mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung verfügen (bitte getrennt nach Schuljahren und den jeweiligen Beruflichen Schulen angeben)? Im Schuljahr 2013/2014 sind an den beruflichen Schulen mit sonderpädagogischen Abteilungen 19 Lehrkräfte mit einer Ausbildung in berufsbezogener Sonderpädagogik beschäftigt: Berufliche Schule mit einer Abteilung für sonderpädagogische Aufgabenstellungen Anzahl der Lehrkräfte mit einer Ausbildung in Sonderpädagogik Berufliche Schule Greifswald 4 Berufliche Schule für Wirtschaft, Handwerk und Industrie Neubrandenburg 4 Berufliche Schule für Dienstleistung und Gewerbe Rostock 5 Berufliche Schule für Technik Schwerin 6 gesamt 19 Bezüglich der Schuljahre 2009/2010 bis 2012/2013 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über die erfragten Daten in statistisch aufbereiteter Form vor und können aufgrund der erforderlichen komplexen Aufbereitung der Daten im Rahmen einer Kleinen Anfrage auch nicht erlangt werden. 4. Welche Anzahl von Lehrkräften mit einer Ausbildung in berufsbezo- gener Sonderpädagogik arbeiten seit dem Schuljahr 2009/2010 bis zum Schuljahr 2013/2014 an den Beruflichen Schulen, die nicht durch Frage 3 erfasst werden (bitte getrennt nach Schuljahren und den jeweiligen Beruflichen Schulen angeben)? Im Schuljahr 2013/2014 sind an den beruflichen Schulen weitere 15 Lehrkräfte mit einer Ausbildung in berufsbezogener Sonderpädagogik beschäftigt, die nicht durch die Antwort zur Frage 3 erfasst werden. Drucksache 6/2959 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Berufliche Schule Anzahl der Lehrkräfte mit einer Ausbildung in Sonderpädagogik Berufliche Schule Parchim 3 Berufliche Schule für Gesundheit und Sozialwesen Schwerin 1 Berufliche Schule Wismar 1 Berufliche Schule für Wirtschaft und Verwaltung Neubrandenburg 3 Berufliche Schule Stralsund 3 Berufliche Schule Sassnitz 1 Berufliche Schule Wolgast 2 Berufliche Schule Ribnitz-Damgarten 1 Gesamt 15 Bezüglich der Schuljahre 2009/2010 bis 2012/2013 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über die erfragten Daten in statistisch aufbereiteter Form vor und können aufgrund der erforderlichen komplexen Aufbereitung der Daten im Rahmen einer Kleinen Anfrage auch nicht erlangt werden. 5. Durch welche zusätzlichen Angebote werden Schülerinnen und Schüler an Beruflichen Schulen unterstützt, die a) eine Lese-Rechtschreib-Schwäche bzw. eine Dyskalkulie, b) einen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen und c) einen Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotional-soziale Ent- wicklung aufweisen, aber keine Ausbildung in den Abteilungen mit sonderpädagogischen Aufgabenstellung absolvieren? Zu 5 a), 5 b) und 5 c) Für Schülerinnen und Schüler, für die aufgrund fehlender Berufsreife oder nach Feststellung der Agentur für Arbeit fehlender Ausbildungsreife ein Förderbedarf besteht, wird ein flächendeckendes Angebot von berufsausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen vorgehalten: - Teilzeitbildungsgänge der berufsausbildungsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVB), die außer an den beruflichen Schulen mit Abteilungen für sonderpädagogische Aufgaben- stellung in Greifswald, Neubrandenburg (Wirtschaft, Handwerk und Industrie), Rostock (Dienstleistung und Gewerbe) und Schwerin (Technik) auch an den beruflichen Schulen in Ribnitz-Damgarten, Sassnitz, Stralsund, Wolgast, Eggesin, Malchin, Neubrandenburg (Wirtschaft und Verwaltung), Neustrelitz, Waren, Bad Doberan, Güstrow, Rostock (Technik, Klinikum), Parchim, Schwerin (Wirtschaft und Verwaltung) und Wismar für insgesamt 1.585 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2013/2014 eingerichtet sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2959 5 - Vollzeitbildungsgänge mit in der Stundentafel ausgewiesenem Stütz- und Förderunterricht des ein- und zweijährigen Berufsvorbereitungsjahres (BVJ), die außer an den beruflichen Schulen mit Abteilungen für sonderpädagogische Aufgabenstellung auch an den beruf- lichen Schulen in Sassnitz, Wolgast, Eggesin, Neubrandenburg (Wirtschaft und Verwal- tung), Güstrow, Parchim, Schwerin (Gesundheit und Sozialwesen) und Wismar für insgesamt 551 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2013/2014 eingerichtet sind. In der Berufsausbildung ist darüber hinaus die Notwendigkeit des Nachteilsausgleichs und der Binnendifferenzierung unter Beachtung des angestrebten Berufsabschlusses und in Abstimmung zwischen der Ausbildungseinrichtung und der Berufsschule im Einzelfall zu prüfen. Folgende Formen des Nachteilsausgleichs können unter anderem an den beruflichen Schulen angewendet werden: - Nutzung des pädagogischen Ermessensspielraums und methodisch-didaktischer Hilfen, - Beratung hinsichtlich spezifischer Lernstrategien, - Aufbereitung des Lernmaterials (zum Beispiel vergrößerte Schrift), - Unterstützung bei der Leistungserhebung und Leistungsbewertung, - Stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, insbesondere in Deutsch, den Fremdsprachen und im berufsspezifischen Unterricht. In besonders begründeten Fällen kann sich eine Veränderung der Prüfungsformen nach Prüfung des Einzelfalles unter Beachtung der Anforderungen des Ausbildungsberufes und den Möglichkeiten des Einsatzes von technischen Hilfen im Sinne des Nachteilsausgleiches als notwendig erweisen. Für die Prüfungsorganisation können folgende Vereinbarungen zur Anwendung kommen: - Prüfung in gewohnter Umgebung, - Teilnahme vertrauter Personen, - Vorlesen der schriftlichen Aufgaben und gegebenenfalls Niederschrift der mündlich gegebenen Antworten durch Dritte, - Vorsehen einer mündlichen Ersatzprüfung, - Verlängerung der Einlesezeit für die Prüfungsfragen beziehungsweise der Vorbereitungs- zeit bei einzelnen Prüfungsaufgaben, - individuelle und zeitliche Gliederung und Strukturierung der Prüfung, - Auswahlantwortverfahren oder mündliche Prüfung, - Gewährung des Einsatzes technischer Hilfen, wie zum Beispiel Taschenrechner, oder selbst gefertigter Tabellen und Anschauungsmittel. Drucksache 6/2959 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. Welche Zusatzbedarfe werden den Beruflichen Schulen im Rahmen der Unterrichtsversorgung für die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen zugewiesen? Den Klassen in den Maßnahmen der Berufsvorbereitung und der Benachteiligtenausbildung wird ein höherer Unterrichtversorgungfaktor (0,772 Lehrerwochenstunden pro Schülerin beziehungsweise Schüler) zugewiesen. In den sonstigen Bildungsgängen der Berufsschule beträgt der Unterrichtsversorgungsfaktor 0,591 Lehrerwochenstunden pro Schülerin beziehungsweise Schüler.