Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2961 6. Wahlperiode 26.05.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kriterien zur Vergabe von SPNV-Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung zur Druck- sache 6/2257 frage ich die Landesregierung: 1. Welche konkreten Einzelheiten begründeten die erheblichen Zweifel der VMV, dass die Ostseelandverkehr GmbH (OLA) den Schienen- personenverkehr nicht bis Dezember 2014 durchführen konnte? Es bestanden erhebliche Zweifel hinsichtlich der Verfügbarkeit der erforderlichen materiellen Ressourcen, insbesondere der Fahrzeuge, sowie hinsichtlich der Verfügbarkeit der erforder- lichen personellen Ressourcen. Die Zweifel an der Verfügbarkeit der erforderlichen materiellen Ressourcen begründeten sich seinerzeit unter anderem in der Entscheidung der Ostseeland Verkehr GmbH (OLA), Ende 2013 Teile des von ihr eingesetzten Fahrzeugparks zu ihrer Schwestergesellschaft Bayerische Oberlandbahn GmbH zu verschieben, ohne jedoch Mietverträge für Ersatz- fahrzeuge abzuschließen. Der enge Gebrauchtfahrzeugmarkt gab Grund zur Annahme, dass der OLA keine oder nicht ausreichend geeignete Fahrzeuge zur Verfügung stehen könnten. Die Zweifel an der Verfügbarkeit der erforderlichen personellen Ressourcen begründeten sich seinerzeit unter anderem in der von der Veolia Verkehr GmbH forcierten Verminderung des Personalstamms der OLA in Mecklenburg-Vorpommern. Da ein Andauern dieses Vorgangs nicht ausgeschlossen werden konnte, bestand die Gefahr, dass die OLA aufgrund Personalmangels wichtige Aufgaben nicht oder nicht in der geforder- ten Qualität erbringen könnte. Drucksache 6/2961 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche erforderlichen Förderungen wurden im Detail mit dem Abschluss eines neuen Verkehrsvertrages zum Dezember 2013 für die Leistungen der OLA bis Dezember 2013 mit einem anderen Eisen- bahnverkehrsunternehmen (EVU) abgegolten, der die Anforderungen an die Vermeidung einer übermäßigen Ausgleichsleistung gemäß dem Anhang Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (ABl. 2007 Nr. L 315 S. 1) erfüllt? Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2257 vom 14. Oktober 2013 verwiesen. Es wurden keine erforderlichen Förderungen abgegolten. 3. Was kostete dieser Zuschuss an das bzw. die zu beauftragten EVU dem Land Mecklenburg-Vorpommern? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Welche Kosten entstehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern im Fahrplanjahr 2014 jeweils durch die neuen EVU im Vergleich zum Vorjahr bei den Leistungen, die bis Dezember 2013 durch die OLA erbracht wurden? Im Fahrplanjahr 2014 entstehen voraussichtlich Minderkosten in Höhe von etwa 3,3 Millionen Euro. 5. Warum musste ein Wirtschaftsprüfer die Angemessenheit der Höhe des Zuschusses prüfen? Nach den Regelungen des Anhangs zur Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (ABl. EU 2007 Nr. L 315 S. 1) darf die Ausgleichsleistung den Betrag nicht überschreiten, der dem finanziellen Nettoeffekt der Summe aller (positiven oder negativen) Auswirkungen der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen auf die Kosten und Einnahmen des Betreibers eines öffentlichen Dienstes entspricht. Die Ermittlung des finanziellen Nettoeffekts fällt in das übliche Tätigkeitsfeld eines Wirtschaftsprüfers. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2961 3 6. Welche Kosten entstanden dem Land durch die zusätzliche Beauftra- gung eines Wirtschaftsprüfers? Keine.