Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Mai 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2966 6. Wahlperiode 22.05.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Barrierefreie Arztpraxen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „barrierefreie Arzt- praxis“ und welche Kriterien müssen zwingend erfüllt sein, um als solche zu gelten? § 6 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) geht in seinem Wortlaut von folgenden Kriterien aus: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informations- verarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen, Kommunikationseinrichtungen sowie andere Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ 2. Wie viele Arztpraxen im Land Mecklenburg-Vorpommern gelten gegenwärtig als barrierefrei und durch welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung deren Anzahl zu erhöhen? Zur Anzahl der nach der Antwort zu Frage 1 gemäß den Kriterien des LBGG M-V als barrierefrei geltenden Arztpraxen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 6/2966 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern erfasst in ihrem Arztregister unter dem Aspekt der Barrierefreiheit solche Arztpraxen, die für auf den Rollstuhl angewiesene Menschen erreichbar sind („rollstuhlgerechte Praxis“). Diese Praxen sind in der Arztsuche auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg- Vorpommern (www.kvmv.de) entsprechend ausgewiesen. Die Anzahl der Praxen stellt sich aktuell folgendermaßen dar: Einzelpraxis: 1.167 Gemeinschaftspraxis: 198 Medizinisches Versorgungszentrum: 32 Nicht gesondert erfasst werden hingegen die in der Regel in Krankenhäusern tätigen ermächtigten Ärztinnen und Ärzte. Im Maßnahmenplan der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist in Umsetzung des Artikels 25 - Gesundheit - (Kapitel 1 Seite 41 letzter Absatz) festgeschrieben, dass das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern und die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg- Vorpommern sich darüber einig sind, dass bezüglich der Herstellung einer Barrierefreiheit in Arztpraxen noch weiterer Handlungsbedarf besteht. (http://www.dokumentation.landtag- mv.de/Parldok/dokument/33730/ma%C3%9Fnahmeplan-der-landesregierung-mecklenburg- vorpommern-zur-umsetzung-des-%C3%BCbereinkommens-der-vereinten-nationen- %C3%BCber-die-rechte-von-menschen.pdf ) Daher hat die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in ihrer aktuellen Bedarfsplanung ausdrücklich das Ziel der Schaffung barrierefreier Zugangsmöglichkeiten zur ambulanten medizinischen Versorgung aufgenommen (siehe auch Kapitel 2 Nr. 25 des oben genannten Maßnahmenplans). 3. Wie viele Förderanträge zur Herstellung von Barrierefreiheit sind seit Beginn der Legislaturperiode von Ärztinnen und Ärzten in Mecklenburg-Vorpommern gestellt worden und wie viele konnten positiv beschieden werden? Der Landesregierung sind keine Förderprogramme zur Förderung barrierefreier Arztpraxen bekannt. Insofern liegen auch keine entsprechenden Förderanträge vor. 4. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Verän- derung von Förderkriterien, um die Anzahl „barrierefreier Arztpraxen “ im Land zu erhöhen, wenn nicht, warum nicht? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.