Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2974 6. Wahlperiode 10.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Alleenschutz und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Baumfällungen von Alleebäumen gab es ab 2010 an Bundes- und Landesstraßen getrennt nach Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit und aufgrund von Baummaßnahmen (bitte nach Straßenbauämtern sortieren)? Die Angaben in der nachfolgenden Tabelle beinhalten sowohl Fällungen von Alleebäumen als auch von Bäumen in einseitigen Baumreihen an Bundes- und Landesstraßen seit 2010. Straßenbauamt Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit seit 2010 Fällungen aufgrund von Baumaßnahmen seit 2010 Schwerin 3.476 455 Güstrow 2.570 1.086 Neustrelitz 3.189 845 Stralsund 4.781 260 Drucksache 6/2974 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wo wurden Alleebäume an Bundes- und Landesstraßen seit 2010 als Ersatz gepflanzt und wie viele waren dies jeweils? Die Angaben in der nachfolgenden Tabelle beinhalten sowohl Pflanzungen von Alleebäumen als auch von Bäumen in einseitigen Baumreihen. Straßenabschnitt Anzahl gepflanzter Bäume Landesstraße (L) 121 Insel Poel, Pflanzung am Radweg 192 L 17 Radweg Passow - Goldberg 604 L 42 Radweg Parum - Dümmer und L 04 Radweg Wittenburg - Hagenow 190 L 03 Grevesmühlen - Klütz, Ergänzungspflanzung 124 Bundesstraße (B) 321 Ortsdurchfahrt Suckow 75 B 104 Schwerin - Gadebusch, Ergänzungspflanzung 453 B 198/B 103 Knotenpunkt bei Plau 126 L 17 Radweg Güstrow - Gutow 305 L 142 Brücke Schwaan 60 B 104 Groß Roge 35 B 194 Ortsdurchfahrt Stavenhagen 104 B 105 Neubukow - Kröpelin 205 B 194 Ortsumgehung Loitz 70 L 35 Neubrandenburg - Neddemin 1.082 B 109 Radweg Pasewalk - Jatznick 245 B 104 Radweg Bismark - Linken, Gemeindeweg Grenzdorf 130 B 198/Kreisstraße MST 29 Knoten Bergfeld 70 L 34 Peckatel - Hohenzieritz 363 B 198 Ersatzneubau Brücke Vietzen 146 B 122 Radweg Landesgrenze Brandenburg - Canow 26 L 28 Ortsdurchfahrt Ueckermünde, Liepgartener/Chausseestraße 13 B 104 Ortsdurchfahrt Pasewalk, Löcknitzer Straße 37 B 198 Radweg Zinow - Carpin 11 L 26 Knotenpunkt B 109/110 (Redoute) - Rubkow 176 L 21 Wustrow - Ahrenshoop, Lückenbepflanzung 36 B 104 Teterow - Neu Panstorf 957 L 12 Radweg Kühlungsborn - Heiligendamm 38 B 196 Süllitz - Sellin, Ergänzungspflanzung 80 L 30 Radweg Grimmen - Bartmannshagen 344 L 291 Ortsdurchfahrt Sehlen 27 L 213 Radweg Stralsund - Prohn 161 B 104 Ortsdurchfahrt Neubrandenburg, Weitiner Straße 24 B 104 Radweg Bismark - Linken 77 B 113 Grambow Bahnübergang – B 104 Linken 330 B 198 Radweg Katzengrund - Canzow 61 B 193 Brücke über die DB AG bei Adamsdorf 45 B 113 Krackow - Lebehn 95 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2974 3 Straßenabschnitt Anzahl gepflanzter Bäume L 252 Radweg B 198/L 252 Klein Trebbow - Brücke über die DB AG 67 L 20/L 204/Kreisstraße MÜR 1, Kreisverkehr 51 L 204 Ersatzneubau Brücke über die Nebel bei Cramon 35 L 241 Ortsdurchfahrt Röbel, Minikreisel Mirower Straße 12 B 195 Gallin - Zarrentin, Ortsdurchfahrt Boizenburg 383 B 321 Parchim - Lübz 135 L 091 Demen - Kobande 122 L 081 Muchow -Blievensdorf 512 L 16 Mestlin - Hohen Pritz 71 L 06/L 04 - Ortsdurchfahrt Vielank 160 B 104 Prüzen - Bülow, Lückenbepflanzung 71 B 104 Gädebehn - Pinnow, Lückenbepflanzung 57 B 103 Hoppenrade, Lückenbepflanzung 9 B 110 Radweg Dargun - Deven 330 B 198/L252 Knoten Klein Trebbow 154 B 108 Knoten Vielist - Sportflugplatz 50 B 198 Vietzen - Mirow 159 B 104 Parkplatz Glantzhof 43 B 109/B 110 Redoute Anklam, Pflanzung am Radweg 32 L 20 Radweg Malchin - Basedow, Lückenbepflanzung 183 L 14 Radweg Bützow - Steinhagen, Lückenbepflanzung 141 L 14 Güstrow - Strenz, Lückenbepflanzung 19 L 142 Knotenpunkt B 103 - Strenz, Lückenbepflanzung 14 L 141 Rosenow, Lückenbepflanzung 25 L 27 Groß Teetzleben - Lebbin, Lückenbepflanzung 60 L 11 Groß Tessin - Krakow am See, Lückenbepflanzung 45 L 11 Abzweig Kurzen Trechow - Abzweig Bernitt, Lückenbepflanzung 20 L 122 Westhof, L 201 Alt Pannekow 300 L 092 Fahrbinde - Raduhn - Schlieven 117 L 01 Klütz - Wohlenberg 224 L 01 Wohlenberg - Gägelow 371 L 281 Oertzenhof - Schönbeck 357 L 241 Röbel - Dambeck 568 L 25 Buschhof - Schwarz 142 B 5 Radweg Grabow - Kremmin 44 B 192 Radweg Rockow - Möllenhagen 51 B 192 Karow - Alt-Schwerin 304 B 104 Strasburg - Werbelow 320 B 104 Polzow - Zerrentin 6 B 113 Penkun - Lebehn 100 B 109 Ortsumgehung Levenhagen 319 B 111 Radweg Ortsausgang Züssow - Knotenpunkt B 109 125 L 271 Hohenmocker - Letzin 653 Drucksache 6/2974 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Straßenabschnitt Anzahl gepflanzter Bäume L 14 Brücke Plaaz und Radweg Plaaz - Diekhof 262 L 12 Radweg Neubukow - Russow 50 L 20 Ortsdurchfahrt Neukalen 64 L 03 Ortumgehung Klütz 153 L 02 Ortsdurchfahrt Wedendorf 77 L 28 Ortsdurchfahrt Ueckermünde, Chausseestraße 21 L 31 Vogelsang für L 283 Ortsdurchfahrt Grünhof 7 L 28 Meiersberg - Hoppenwalde 97 L 25 Buschhof - Schwarz 63 Summe 14.872 Weiterhin wurden in dem Zeitraum 3.027 Ersatzpflanzungen, die sich aus Baumfällungen an Bundes- und Landesstraßen aufgrund von Bauvorhaben oder aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ergeben haben, an Kreis- und Gemeindestraßen durch die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. 3. Wie viele Prozent dieser Neuanpflanzungen sind misslungen? Falls diese Angaben nicht erfasst werden, warum geschieht dies nicht? Im Rahmen der Vertragsgestaltung durch die Straßenbauämter werden bei Neuanpflanzungen zwei Jahren als Verjährungsfrist für die Gewährleistung vereinbart. Zudem wird mit den Auftragnehmern der Neupflanzung gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTVLA-StB) eine 3- beziehungsweise 5-jährige Entwicklungspflege vertraglich vereinbart. Bislang sind keine misslungenen Neupflanzungen bekannt. 4. Wie viele Fällungen gab es seit der Alleenkartierung 1996 an den Kreis- und Gemeindestraßen und wie viele Neuanpflanzungen stehen dem gegenüber? Falls diese Angaben nicht erfasst werden, warum geschieht dies nicht? Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten für Kreis- und Gemeindestraßen vor. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2974 5 5. In welcher Höhe wurden seit 2010 Mittel in den Alleenfonds des Landes eingezahlt? a) Von welcher Behörde wurden diese Zahlungen jeweils geleistet? b) Wo wurden Pflanzungen und/oder Pflege aus dem Alleenfonds finanziert? c) Gibt es Zahlungsrückstände und wenn ja, von welcher Behörde? In den Jahren 2010 bis 2013 wurden insgesamt 1.332.535,43 Euro in den Alleenfonds des Landes eingezahlt. Zu a) Diese Einzahlungen wurden von den in der nachfolgend aufgeführten Tabelle genannten Behörden geleistet. Jahr gesamte Einzahlungen (in Euro) davon durch die Straßenbauämter (in Euro) davon durch Sonstige* (in Euro) 2010 168.567,39 77.659,00 90.908,39 2011 196.249,23 86.603,00 109.646,23 2012 148.757,14 100.957,00 47.800,14 2013 818.961,67 780.804,00 38.157,67 Summe 1.332.535,43 1.046.023,00 286.512,43 * wie zum Beispiel Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden Zu b) Die Pflanzungen und/oder Pflegemaßnahmen erfolgten vorrangig an Kreis- und Gemeindestraßen sowie an ländlichen Wegen. Zudem erfolgte 2010 eine Auszahlung aus dem Alleenfonds in Höhe von 6.000,00 Euro an das Straßenbauamt Stralsund für Pflanzungen an Landesstraßen. 2011 erfolgten Auszahlungen aus dem Alleenfonds an das Straßenbauamt Neustrelitz in Höhe von 15.711,26 Euro für Ersatzpflanzungen im Rahmen des Alleenentwicklungskonzeptes an Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Mecklenburg-Strelitz und in Höhe von 33.112,15 Euro für die Pflanzung an der Landesstraße 24 im Abschnitt Röbel - Sietow. Drucksache 6/2974 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Zu c) Seitens der Straßenbauverwaltung des Landes bestehen keine Zahlungsrückstände. Zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung ist jedoch eine an den Alleenfonds zu zahlende Summe von insgesamt 4,9 Millionen Euro vereinbart worden, um damit geeignete Kompensationsmaßnahmen aus Baumfällungen an Bundes- und Landesstraßen zu finanzieren. Diese Summe ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass erforderliche Pflanzflächen an Bundes- und Landesstraßen nicht zur Verfügung stehen. Die oben genannte Summe wird vereinbarungsgemäß in Teilsummen dem Alleenfonds zugeführt. 6. Eine 1996 erstellte Alleenkartierung im Land geht davon aus, dass unter Einbeziehung aller Straßen und Wege im Land das Alleennetz 4.374 Kilometer umfasst. Wurde die Alleenkartierung in Bezug auf Länge, Alter, Zustand und Lückigkeit der Alleen fortgeschrieben und wenn nicht, ist dies vorgesehen ? Nein. Allerdings gab es eine Alleenerfassung nach 1996 an kommunalen Straßen und ländlichen Wegen auf der Insel Rügen sowie im Altlandkreis Ostvorpommern. Eine landesweite Fortschreibung ist nicht vorgesehen. 7. Existiert in Mecklenburg-Vorpommern ein öffentlich einsehbares und auf Basis von Geoinformationssystemen erstelltes Alleenkataster und wenn nicht, ist so ein Kataster geplant? Nein. Für ein zu erstellendes Alleenkataster an Bundes- und Landesstraßen sowie für kommunale Straßen und ländliche Wege wäre es zunächst notwendig, aktuelle Daten zu den bestehenden Alleen zu erheben. Die damit verbundenen finanziellen und personellen Aufwendungen wären derzeit nicht zu leisten.