Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2978 6. Wahlperiode 16.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Anzahl der funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten in MecklenburgVorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten seit dem Jahr 2000 bis zum 30. April 2014 entwickelt (bitte getrennt nach Jahren sowie getrennt nach Geschlechtern ange- ben)? 2. Wie verteilen sich die funktionalen Analphabetinnen und Analpha- beten in Mecklenburg-Vorpommern zum Erhebungsdatum 30. April 2014 auf die Altersgruppen a) der unter 16-jährigen, b) der unter 21-järigen und c) der unter 35-jährigen (bitte getrennt nach Geschlechtern angeben)? Zu 1 und 2 Die ersten und einzigen belastbaren Zahlen zum Ausmaß des funktionalen Analphabetismus in Deutschland wurden 2010 mit der leo.-Level-One-Studie vorgelegt. Danach gibt es in Deutschland 7,5 Millionen funktionale Analphabetinnen und Analphabeten. Eine gesonderte Auswertung für Mecklenburg-Vorpommern liegt nicht vor. Weiterführende Informationen zur leo.-Level-One-Studie sind auf folgender Internetseite einsehbar: http://blogs.epb.uni-hamburg.de/leo/. Drucksache 6/2978 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Anzahl von funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten haben sich seit dem Jahr 2005 bis zum Ende des Jahres 2013 bei Kursen der Volkshochschulen für einen Kurs der „Grundbildung“ angemeldet und wie viele dieser Personen schlossen die jeweiligen Kurse erfolgreich ab (bitte getrennt nach Jahren und Volkshoch- schulen angeben)? Die Volkshochschulen (VHS) erheben in ihrer Statistik nicht, wie viele Personen sich angemeldet haben, sondern die Belegungen. Die Verweildauer in Kursen zur Alphabeti- sierung ist zum Beispiel in Abhängigkeit vom Einstiegsniveau sehr unterschiedlich und kann von einem Semester bis zu mehreren Jahren dauern. Die nachfolgende Tabelle weist die Zahl der Belegungen aus: VHS 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Schwerin 40 40 36 40 48 52 50 36 50 Rostock 239 206 182 193 178 186 193 188 178 Kreis Nordwestmecklenburg Wismar - - - - - - - - - Nordwestmecklenburg (Grevesmühlen) 50 36 46 30 17 30 30 18 - Kreis Mecklenburgische Seenplatte Mecklenburg-Strelitz (Neustrelitz) 81 49 94 64 50 64 92 135 483 Neubrandenburg - - - 113 - - - - Demmin 367 223 175 102 150 137 157 149 Müritz - - - - - - - - Kreis Vorpommern-Rügen Stralsund 39 30 34 80 12 84 18 12 10 Rügen - - - - - - - - - Nordvorpommern (Grimmen, Barth, Ribnitz-Damgarten) 52 29 26 29 - - - 23 28 Kreis Vorpommern Greifswald Greifswald - - - 9 22 14 7 16 269 Uecker-Randow (Pasewalk) 43 59 34 46 40 84 99 74 Ostvorpommern (Anklam) 186 165 77 80 192 140 142 227 Kreis Ludwigslust-Parchim Ludwigslust - - - 112 108 109 119 111 90 Parchim 11 4 - - - 4 2 - Landkreis Rostock Bad Doberan - 5 14 - - - - - - Güstrow - - - - - - - - - Gesamtbelegungen 1.108 846 718 898 817 904 909 989 1.108 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2978 3 Die Frage nach dem erfolgreichen Abschluss lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Gruppe der funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten eine sehr heterogene Zielgruppe ist. Der erfolgreiche Abschluss eines Alphabetisierungskurses lässt sich nicht wie zum Beispiel bei Schulabschlusskursen, an deren Ende eine Prüfung steht, definieren. Dement- sprechend können diese Zahlen durch die Volkshochschulen nicht erhoben werden und liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Wie haben sich die Kosten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Kursen zur „Grundbildung“ seit dem Jahr 2005 an den Volkshochschulen entwickelt (bitte nach Jahren und Volkshochschulen getrennt angeben)? Wie bereits in den Antworten zu den Kleinen Anfragen auf Drucksache 6/2607 und 6/2710 ausgeführt, befinden sich die Volkshochschulen in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte und unterstehen weder der Fach- noch der Rechtsaufsicht des Landes. Bezüglich der Gebühren wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese auf der Grundlage von Gebührensatzungen der Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte erhoben werden. Unabhängig von der Zuständigkeit beabsichtigt die Landesregierung, im Zusammenwirken mit den Trägern der Volkshochschulen künftig die Gebührenfreiheit für die Grundbildung sicherzustellen. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf eine Erhebung des Volkshochschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. Darüber hinaus liegen der Landesregierung diesbezüglich keine Daten vor. Volkshochschule Kosten pro Unterrichtseinheit (UE) (in Euro) VHS Rostock 2005: von 0,30 bis 1,00 2006: von 0,50 bis 1,13 2007: von 0,50 bis 1,00 2008: von 0,50 bis 1,25 2009: von 0,50 bis 1,25 2010: von 0,50 bis 1,25 2011: von 0,50 bis 1,25 2012: von 0,50 bis 1,50 2013: von 1,00 bis 1,50 VHS Schwerin Kurse seit 2005: 1,00 Landkreis Vorpommern-Rügen VHS Stralsund 2005-2010: 0,52 2011-2013: 0,60 Ab 2014: 0,50 Landkreis Ludwigslust-Parchim VHS Parchim Kurse erst seit 2013: 2,00 Drucksache 6/2978 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Volkshochschule Kosten pro Unterrichtseinheit (UE) (in Euro) VHS Ludwigslust Kurse erst seit 2009 2009 bis 2012: kostenlos beziehungsweise über Dritte finanziert Seit 2013: 2,00 mit der Möglichkeit des Gebührenerlasses Landkreis Vorpommern-Greifswald VHS Greifswald 2005/2006: 1,00 2007 bis 2009: 1,10 2010 bis Frühjahr 2014: 0,70 ab Herbst 2014: 0,50 VHS Pasewalk 0,50 bei 10 Teilnehmern; bei kleineren Gruppen höhere Gebühren möglich VHS Anklam Kurse seit 2005: 0,50 bis 1,08 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte VHS Demmin grundsätzlich 0,25 VHS Neustrelitz grundsätzlich 0,25 VHS Neubrandenburg derzeit kein Angebot VHS Waren derzeit kein Angebot Landkreis Rostock VHS Güstrow 2005-2009: nur Auftragsmaßnahmen seit 2008: 1,25 seit 2014: 1,20 VHS Doberan seit 2006: 1,00 seit 2004: 1,20 Die Gesamtkursgebühr hängt davon ab, wie viele Unterrichtseinheiten die einzelnen Kurse haben. Das kann im Hinblick auf die Kurse, die Volkshochschulen und die Teilnehmenden sehr unterschiedlich sein. 5. Wie haben sich die finanziellen Mittel des Landes, die seit dem Jahr 2005 bis zum Doppelhaushalt 2014/2015 für Kurse der „Grundbildung “ bereitgestellt wurden, entwickelt (bitte nach Jahren getrennt angeben)? Die finanzielle Förderung der Volkshochschulen und damit der Kurse der Grundbildung setzt sich zusammen aus a) der Förderung nach § 8 Absatz 2 Weiterbildungsförderungsgesetz (Grundversorgung) aus Kapitel 0750 Titel 685.01 und b) einer speziellen Förderung der Honorarausgaben für Lehrkräfte für Schulabschlüsse an Volkshochschulen nach § 32 Absatz 4 Schulgesetz aus Kapitel 0750 Titel 671.18. Die Mittel, die aus dem Kapitel 0750 Titel 685.01 im Rahmen der Grundversorgung zur Verfügung gestellt werden, lassen sich nicht gesondert für den Bereich der Grundbildung ausweisen, da diese Angaben nicht in statistisch aufbereiteter Form vorliegen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2978 5 Die Mittel des Landes für die Grundbildung, die im Haushalt des Kapitels 0750 Titel 671.18 (Nachholen von Schulabschlüssen und Alphabetisierung) abgebildet sind, stellen sich im nachgefragten Zeitraum wie folgt dar: 2004/2005: 200.000 Euro pro Haushaltsjahr, 2006/2007: 200.000 Euro pro Haushaltsjahr, 2008/2009: 300.000 Euro pro Haushaltsjahr, 2010/2011: 330.000 Euro pro Haushaltsjahr, 2012/2013: 330.000 Euro pro Haushaltsjahr.