Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2980 6. Wahlperiode 05.06.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Langzeitarbeitslose und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Drucksache 6/2905. Dort wird in der Antwort auf Frage 4 festgestellt, dass der Teilnehmerkreis bei den Angeboten zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung für Arbeitslose und insbesondere Langzeitarbeitslose relativ klein geblieben und somit hinter den Erwartungen der Projektträger zurückgeblieben ist: „Arbeitslose und insbesondere Langzeitarbeitslose müssen künftig stärker für ihre gesundheitlichen Belange sensibilisiert werden.“ Die Förderung von Langzeitarbeitslosen erfolgt laut Antwort auf Frage 2 auch in der Förderperiode 2014 bis 2020 über Integrationsprojekte. Laut derzeitigen Planungen werden dafür aus dem Europäischen Sozialfonds Mittel in Höhe von 22,91 Mio. Euro bereitgestellt. Eine detaillierte Darstellung der Förderung kann allerdings noch nicht erfolgen, „da die Genehmigung des Operationellen Programms zum Europäischen Sozialfonds seitens der Europäischen Kommission noch aussteht.“ 1. Wann ist mit der Genehmigung des Operationellen Programms zum Europäischen Sozialfonds seitens der Europäischen Kommission zu rechnen? Mecklenburg-Vorpommern hat das Operationelle Programm zum Einsatz des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Mai 2014 bei der Europäischen Kommission eingereicht. Drucksache 6/2980 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Kommission das Operationelle Programm spätestens sechs Monate nach der Einreichung genehmigen, vorausgesetzt, den Anmerkungen der Kommission wurde in angemessener Weise Rechnung getragen. Folglich wird mit dem Abschluss des Genehmigungsverfahrens im Rahmen des Operationellen Programmes bis zum Jahresende gerechnet. 2. Welche Gründe gibt es für die offensichtliche Verzögerung bei der Genehmigung des Operationellen Programms? Aus hiesiger Sicht sind keine Verzögerungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu erwarten. 3. Mit welchen konkreten Maßnahmen soll eine stärkere Sensibilisierung von Langzeitarbeitslosen für ihre gesundheitlichen Belange erreicht werden? 4. Soll eine entsprechende Konzeption erarbeitet werden? a) Wenn ja, wer soll sie erarbeiten und bis wann soll die Konzeption vorliegen? b) Wenn nicht, warum wird keine entsprechende Konzeption erarbeitet ? Zu 3, 4, a) und b) Eine stärkere Sensibilisierung von Langzeitarbeitslosen für ihre gesundheitlichen Belange soll im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Integrations- und Kleinprojekten erfolgen. Die Richtlinien werden derzeit erarbeitet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2980 3 5. Wie bewertet die Landesregierung das im Zeitraum von November 2011 bis November 2012 durchgeführte Pilotprojekt der Agentur für Arbeit Neubrandenburg zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und nicht langzeitarbeitslosen Personen im Hinblick auf die Zahl a) der in den ersten Arbeitsmarkt vermittelten Personen (Integrations- quote: 21,5 Prozent)? b) der aus den Maßnahmen vorzeitig ausgeschiedenen Personen (51 von 219)? Zu a) Die Förderung der beruflichen Weiterbildung beziehungsweise Qualifizierung von arbeitslosen Menschen ist originäre Aufgabe der Agenturen für Arbeit. Nachrangig zu Förderungen der Bundesagentur für Arbeit können durch das Land in Sonderfällen Zuwendungen gewährt werden, um Arbeitslose zielgerichtet und am Fachkräftebedarf ausgerichtet zu qualifizieren und in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Unter dieser Zielsetzung wurden die Inhalte der Qualifizierungen gemeinsam mit den Jobcentern der drei Landkreise und der Arbeitsagentur Neubrandenburg entwickelt und umgesetzt, da eine hinreichende Finanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise die Jobcenter aus tatsächlichen Gründen nicht beziehungsweise nicht im notwendigen Umfang gegeben war. Da sich das Pilotprojekt auf die berufliche Qualifizierung einer Personengruppe mit multiplen Integrationshemmnissen konzentrierte, entsprach die Integrationsquote grundsätzlich den Erwartungen der Landesregierung. Zu b) Eine Bewertung der aus den Maßnahmen vorzeitig ausgeschiedenen Personen ist nicht möglich, da die Gründe für das Ausscheiden der Personen statistisch nicht erfasst worden sind. 6. Aus welchen Gründen gab es kein Folgeprojekt? Auf eine Weiterführung des Projektes durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde verzichtet, da die Jobcenter in ihrer strategischen Ausrichtung und den Jahreshaushaltsplanungen eine stärkere Orientierung auf Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen angezeigt haben.