Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2981 6. Wahlperiode 26.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsschwächen und/oder Förderbedarfen sowie Förderung von begabten Schülerinnen und Schülern im gemeinsamen Unterricht an den allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. In einer Pressemitteilung vom 26. März 2014 mit dem Titel „Förderung leistungsschwächerer Schüler wird durch Bildungsoffensive verbessert“ spricht der SPD-Schulexperte Andreas Butzki über zahlreiche Förder- stunden, die den Schulen bereits mit dem Grundbudget zur Verfügung stehen. „Alle Schulen erhalten bereits mit ihrem Grundbudget an Stunden zahlreiche Förderstunden. Eine Regionale Schule mit 290 Schülern benö- tigt so zum Beispiel etwa 440 Unterrichtsstunden, um die Stundentafel abzudecken, erhält aber faktisch schon heute etwa 500 Stunden. Mit diesen zusätzlichen Stunden können die Schulen pädagogisch sinnvolle Angebote unterbreiten und auch besondere Förderung organisieren“. Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Jahrgangs- stufen ist bei dieser Modellrechnung nicht dargestellt. Drucksache 6/2981 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welche Stundenzuweisung ergibt sich für eine Regionale Schule mit einer Anzahl von 250 Schülerinnen und Schülern für das Grundbudget und wie viele Stunden verbleiben a) für die Absicherung der Stundentafel, b) für rein organisatorische oder durch äußere Umstände bedingte Klassenteilung, wie zum Beispiel Sport- und Werkunterricht sowie Unterricht in PC-Kabinetten, und c) für die Förderung begabter bzw. leistungsschwächerer Schüle- rinnen und Schüler nach Abzug der Stunden, die unter a) und b) ausgewiesen sind (bitte bei der Modellrechnung die jeweilige unterstellte Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Jahrgangsstufen darstellen)? Zu 1 a), b) und c) Grundsätzlich bestehen je nach Verteilung der Schülerzahlen auf Jahrgangsstufen und Klassen zahllose Möglichkeiten der Stundenberechnung. Im Interesse einer aussagekräftigen Antwort erfolgt daher eine Darstellung der Stundenzuweisung anhand einer tatsächlichen Schule, deren Schülerzahl nahe an der erfragten liegt. Für die Beantwortung der oben genannten Fragen werden die Stundenzuweisung und das Unterrichtsangebot einer konkreten Regionalen Schule aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg mit einer Gesamtschülerzahl von 230 zum Schuljahresbeginn angemeldeten Schülerinnen und Schülern herangezogen. Grundlage ist das Schuljahr 2013/2014. Die Schule hat zum Schuljahresbeginn 418,3 Lehrerwochenstunden im Grundbedarf erhalten. Mit dieser Stundenzuweisung wird im zweiten Schulhalbjahr 2013/2014 folgender Unterricht realisiert: Lerngruppenbildung Benötigte Leherwochenstunden Jahr- gangs- stufe Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Klassen * Stunden für Pflicht- unterricht in ent- sprechenden Klassen Stunden für Teilung in Werken und Religion Stunden für äußere Fachleistungs- differenzierung Stunden für Wahlpflicht- angebote 5 26 28 30 30 Werken/ Informatische Bildung/ Kunst 3 Religion 1 Philosophie 1 Nicht vorgesehen. 6 21 24 23 31 31 31 Religion 1 Philosophie 1 Nicht vorgesehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2981 3 Lerngruppenbildung Benötigte Leherwochenstunden Jahr- gangs- stufe Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Klassen * Stunden für Pflicht- unterricht in ent- sprechenden Klassen Stunden für Teilung in Werken und Religion Stunden für äußere Fachleistungs- differenzierung Stunden für Wahlpflicht- angebote 7 13 12 33 33 Religion 1 Entfällt aufgrund der Klassengröße. Russisch 3 Französisch 3 8 16 16 32 32 Religion 1 Russisch 3 Französisch 3 9 16 15 34 34 Religion 1 Russisch 3 Französisch 3 10 19 34 Religion 1 Nicht vorgesehen. Russisch 3 Französisch 3 Summe Stunden 385 11 24 * Mehrere Klassen pro Jahrgangsstufe möglich. Diese Schule benötigt für die Umsetzung der Pflichtstundentafel gemäß Kontingentstunden- tafelverordnung 379 Lehrerwochenstunden. Bei einer Zuweisung von 418 Lehrerwochen- stunden verbleiben 39 Stunden der Grundbedarfszuweisung für Teilungsstunden, für die äußere Fachleistungsdifferenzierung, für den Wahlpflichtunterricht sowie für die individuelle Förderung. Im Pflichtunterricht bietet die Schule in den Jahrgangsstufen 7 und 10 für jede Klasse jeweils zwei zusätzliche Unterrichtsstunden an (das heißt sechs zusätzliche Stunden zu den oben genannten 379 Stunden). Die Schule setzt elf Stunden für die Teilung der Klassen in Werken/Informatische Bildung sowie in Religion/Philosophie ein. Ein Einsatz zusätzlicher Lehrerwochenstunden für die Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Englisch und Mathematik in der Jahrgangsstufe 7, in Englisch, Mathematik und Deutsch in der Jahrgangsstufe 8 sowie in Englisch, Mathematik, Deutsch und einer Naturwissenschaft in der Jahrgangsstufe 9 ist angesichts der Klassengrößen nicht notwendig. Im Wahlpflichtunterricht der Jahrgangsstufen 7 bis 10 werden drei parallele Kurse angeboten. Die Schule bietet zur Auswahl als zweite Fremdsprache Französisch und Russisch an. Neben den drei Stunden aus der Pflichtstundentafel setzt die Schule pro Jahrgang jeweils drei Lehrerwochenstunden für Französischunterricht und drei Lehrerwochenstunden für den Russischunterricht ein. Die kleinste Lerngruppe im Fach Französisch besteht laut Angabe der Schulleitung aus sechs Schülerinnen und Schülern. Drucksache 6/2981 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Diese Schule realisiert eine besondere individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler durch die Bildung relativ kleiner Kassen und Lerngruppen. Durch die Bildung von Parallelklassen in den Jahrgangsstufen, die Teilungsstunden in Werken/Informatische Bildung sowie in Religion/Philosophie und durch drei parallele Kurse im Wahlpflichtunterricht entstehen unterdurchschnittlich kleine Lerngruppen. In Klassen mit 12, 13 oder 16 Schülerinnen und Schülern ist eine individuelle Förderung möglich, wie sie sonst nur mit erheblichen zusätzlichen Lehrerwochenstunden in einer durchschnittlich großen Klasse möglich wäre. In kleinen Klassen ist eine besondere pädagogische Förderung aufgrund der guten Betreuungsverhältnisse also immer schon „eingebaut“. An dieser Stelle ist auch der Blick auf alternative Gestaltungsmöglichkeiten der Schule zu richten. Sowohl die 7. Jahrgangsstufe als auch die 9. Jahrgangsstufe werden zweizügig geführt. In der 7. Jahrgangsstufe wurden zwei Klassen mit jeweils 12 und 13 Schülerinnen und Schülern und in der 9. Jahrgangsstufe zwei Klassen mit jeweils 15 und 16 Schülerinnen und Schülern gebildet. Würde zumindest die Jahrgangsstufe 7 nur einzügig geführt, könnte die Schule nochmals eine erhebliche Anzahl von Stunden für besondere Fördermaßnahmen erwirtschaften. Darüber hinaus ist diese Regionale Schule eine Ganztagsschule. Als Ganztagsschule stehen ihr weitere 22 Unterrichtsstunden zur Verfügung, die ebenfalls für differenzierte Angebote genutzt werden können. Die zitierten Aussagen hinsichtlich der Möglichkeit, mit dem Grundbudget auch eine individuelle Förderung realisieren zu können, werden durch das oben ausgeführte Beispiel bestätigt. Allerdings lassen sich die im System befindlichen „freien Reserven“ nur sehr schwer bestimmen. Je nach Schülerzahl, Schülerzahlverteilung auf die Jahrgangsstufen sowie Klassenbildung in jeder einzelnen Schule verbleiben unterschiedliche Freiräume für besondere Förderung. Die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler über die Pflichtstundentafel hinaus kann in unterschiedlicher Weise erfolgen, durch zusätzliche Förderstunden, durch Teilungsstunden oder, wie im obigen Fall, durch die Bildung kleinerer Lerngruppen. Zudem sei darauf hingewiesen, dass die schülerbezogene besondere pädagogische Grundausstattung auch in Abhängigkeit von der jeweiligen Klassengröße betrachtet werden muss. Bei jeder Schulgröße gibt es daher eine Vielzahl von Möglichkeiten, Lerngruppen zu bilden und die individuelle Förderung zu gestalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2981 5 2. Welche Stundenzuweisung ergibt sich für eine Regionale Schule mit einer Anzahl von 310 Schülerinnen und Schülern für das Grundbudget und wie viele Stunden verbleiben a) für die Absicherung der Stundentafel, b) für rein organisatorische oder durch äußere Umstände bedingte Klassenteilung, wie zum Beispiel Sport- und Werkunterricht sowie Unterricht in PC-Kabinetten, und c) für die Förderung begabter bzw. leistungsschwächerer Schüle- rinnen und Schüler nach Abzug der Stunden, die unter a) und b) ausgewiesen sind (bitte bei der Modellrechnung die jeweilige unterstellte Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Jahrgangsstufen darstellen)? Zu 2 a), b) und c) Für die Beantwortung dieser Fragen wird die Stundenzuweisung und Lerngruppenbildung des Schuljahres 2013/2014 einer konkreten Regionalen Schule zugrunde gelegt [mit Verweis auf die Antwort zu den Fragen 1 a), b) und c)]. Diese Schule, die in der Orientierungsstufe dreizügig und ab der Jahrgangsstufe 7 zweizügig ist, erhielt für 299 Schülerinnen und Schüler eine Zuweisung für den Grundbedarf von 499,2 Lehrerwochenstunden. Für die Erfüllung der Kontingentstundentafel werden 441 Lehrerwochenstunden benötigt. Es verbleiben 58,2 Lehrerwochenstunden für Teilungs-, Wahlpflicht- und Förderunterricht. 3. Welche Stundenzuweisung ergibt sich für eine Regionale Schule mit einer Anzahl von 175 Schülerinnen und Schülern für das Grundbudget und wie viele Stunden verbleiben a) für die Absicherung der Stundentafel, b) für rein organisatorische oder durch äußere Umstände bedingte Klassenteilung, wie zum Beispiel Sport- und Werkunterricht sowie Unterricht in PC-Kabinetten, und c) für die Förderung begabter bzw. leistungsschwächerer Schüle- rinnen und Schüler nach Abzug der Stunden, die unter a) und b) ausgewiesen sind (bitte bei der Modellrechnung die jeweilige unterstellte Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Jahrgangsstufen darstellen)? Zu 3 a), b) und c) Für die Beantwortung dieser Frage wird die Stundenzuweisung und Lerngruppenbildung des Schuljahres 2013/2014 einer konkreten Regionalen Schule zugrunde gelegt [mit Verweis auf die Antwort zu den Fragen 1 a), b) und c)]. Diese Schule, die in der Orientierungsstufe zweizügig und ab der Jahrgangsstufe 7 einzügig ist, erhielt für 169 Schülerinnen und Schüler eine Zuweisung für den Grundbedarf von 340,2 Lehrerwochenstunden. Für die Erfüllung der Kontingentstundentafel werden 251 Lehrerwochenstunden benötigt. Es verbleiben 89,2 Lehrerwochenstunden für Teilungs-, Wahlpflicht- und Förderunterricht. Drucksache 6/2981 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 4. Welche Stundenzuweisung ergibt sich für eine Regionale Schule mit einer Anzahl von 110 Schülerinnen und Schülern für das Grundbudget und wie viele Stunden verbleiben a) für die Absicherung der Stundentafel, b) für rein organisatorische oder durch äußere Umstände bedingte Klassenteilung, wie zum Beispiel Sport- und Werkunterricht sowie Unterricht in PC-Kabinetten, und c) für die Förderung begabter bzw. leistungsschwächerer Schüle- rinnen und Schüler nach Abzug der Stunden, die unter a) und b) ausgewiesen sind (bitte bei der Modellrechnung die jeweilige unterstellte Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Jahrgangsstufen darstellen)? Zu 4 a), b) und c) Für die Beantwortung dieser Frage wird die Stundenzuweisung und Lerngruppenbildung des Schuljahres 2013/2014 einer konkreten Regionalen Schule zugrunde gelegt [mit Verweis auf die Antwort zu den Fragen 1 a), b) und c)]. Diese Schule, die in allen Jahrgangsstufen einzügig ist, erhielt für 98 Schülerinnen und Schüler eine Zuweisung für den Grundbedarf von 218,1 Lehrerwochenstunden. Für die Erfüllung der Kontingentstundentafel werden 190 Lehrerwochenstunden benötigt. Es verbleiben 28,1 Lehrerwochenstunden für Teilungs-, Wahlpflicht- und Förderunterricht.