Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2982 6. Wahlperiode 05.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Ehrenamtskarte in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Ehrenamtskarten sollen das ehrenamtliche Engagement anerkennen und fördern. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Ehrenamtskarte in der Stadt Rostock, andere Städte überlegen die Einführung einer entsprechen- den Karte. In anderen Bundesländern gibt es landesweite Ehrenamts- karten. 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Erfahrungen der Stadt Rostock mit ihrer Ehrenamtskarte? Nach Auskunft der Hansestadt Rostock wurde die Rostocker Ehrenamts-Card seit ihrer Einführung im September 2011 zirka 870 Mal an ehrenamtlich Tätige vergeben, die sich über längere Zeit mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr bei einer gemein- nützigen Organisation mit Sitz in Rostock engagieren. Inhaberinnen und Inhaber können bei Erfüllung der Voraussetzungen Vergünstigungen, wie beispielsweise für Besuche in Kultur- und Freizeiteinrichtungen und für den öffentlichen Nahverkehr, erhalten. Die Finanzierung der Vergünstigungen erfolgt größtenteils über Sponsoring. Von der Hansestadt Rostock werden die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und der Ausgleich für den öffentlichen Nah- verkehr getragen. Dafür sind Haushaltsmittel in Höhe von derzeit jährlich 30.000,00 Euro eingestellt. Personell ist eine Halbtagsstelle mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Ehren- amts-Card gebunden. Die Erfahrungen mit der Ehrenamts-Card werden von der Hansestadt Rostock als durchweg positiv bewertet. Drucksache 6/2982 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über Erfahrungen anderer Bundesländer mit landesweiten Ehrenamtskarten? Ehrenamtskarten wurden mittlerweile in einer Vielzahl von Bundesländern eingeführt. Konkretere Kenntnisse über Erfahrungen anderer Bundesländer mit landesweiten Ehrenamts- karten liegen lediglich aus Bayern, Niedersachsen und Bremen vor. Das Land Bayern hat eine Studie zur Umsetzung und Nutzung der Bayerischen Ehrenamts- karte in Auftrag gegeben, dessen Evaluationsergebnisse im Februar 2014 von der Hochschule für angewandte Wissenschaften München veröffentlicht wurden. Die Studie wurde bearbeitet und vorgelegt von Prof. Dr. Martina Wegner, Hochschule München im Februar 2014, die Evaluationsergebnisse sind abrufbar unter: http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/ stmas/stmas_internet/ehrenamt/evaluierung_ehrenamtskarte.pdf. Nach Auskunft der Niedersächsischen Staatskanzlei wurde die Ehrenamtskarte in Nieder- sachsen mit Stand Mai 2013 in 37 Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen einge- führt. Seit September 2010 gibt es eine gemeinsame Karte mit dem Land Bremen. Mit Stand Mai 2013 wurden 12.554 Ehrenamtskarten in Niedersachsen und 1.427 in Bremen verliehen. In den Ländern Niedersachsen und Bremen werden über 1.198 öffentliche und private Vergünstigungen gewährt. Die Ehrenamtskarte ist als Dank an die Engagierten gedacht. Die Erfahrungen mit der Ehrenamtskarte werden insgesamt als positiv bewertet. 3. Was spricht für die Einführung einer landesweit geltenden Ehrenamts- karte in Mecklenburg-Vorpommern und was spricht dagegen? Das Thema ist im Jahr 2013 in der Landeskoordinierungsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement “ mit den Landkreisen, dem Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und dem Städteund Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern erörtert worden. Im Ergebnis bestand Einigkeit, dass zunächst regionalen Formen der Anerkennung für ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement der Vorrang eingeräumt werden sollte. 4. Hat sich nach der Einführung von Ehrenamtskarten, beispielsweise in Bayern, Hessen, Niedersachsen oder in Sachsen, das ehrenamtliche Engagement in den Bundesländern erhöht? Evaluierungsergebnisse sind nur aus Bayern bekannt. Nach der Studie der Hochschule für angewandte Wissenschaften München zur Umsetzung und Nutzung der Bayerischen Ehren- amtskarte aus Februar 2014 wird die Ehrenamtskarte in erster Linie als Instrument der Aner- kennung gesehen. Zur Förderung des Engagements ist sie weniger geeignet. Die Ehrenamtskarte generiert nach den Evaluierungsergebnissen zumeist keine neuen Freiwilligen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2982 3 5. Welche Finanzierungsmodelle gibt es für die Ehrenamtskarten in den anderen Bundesländern und wie ist deren Umfang gestaltet? Konkretere Angaben zu Finanzierungmodellen für die Ehrenamtskarte liegen nur zu den Ländern Bayern und Niedersachsen vor. Nach der zuvor erwähnten Studie wurde in Bayern vor der offiziellen Einführung der Ehren- amtskarte in einem Landkreis eine dreijährige, vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration finanzierte Pilotphase durchgeführt. Zur Höhe der Förderung enthält die Studie keine Angaben. Teilnehmende Landkreise und kreisfreie Städte erhalten eine Anschubfinanzierung in Höhe von 5.000 Euro vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Das vorgenannte Ministerium unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte darüber hinaus durch persönliche Betreuung, Organisation halbjährlicher Treffen, den Druck von Ehrenamtskarten und Öffentlichkeitsarbeit. Zur Höhe dieser Kosten und zu Ausgaben in den Landkreisen und kreisfreien Städten für Personal- und Verwaltungsaufwand sowie etwaige Ausgleichszahlungen für bereitgestellte Vergünstigungen, sind der vorgenannten Studie keine Angaben zu entnehmen. Nach Auskunft der Niedersächsischen Staatskanzlei unterstützt das Land die Einführungs- phase der Ehrenamtskarte durch Bereitstellung von Werbematerialien im Wert von bis zu 3.000 Euro pro Landkreis und kreisfreier Stadt. Das Land stellt den Kommunen die Ehren- amtskarte kostenfrei zur Verfügung und hat die Entwicklung des landesweit einheitlichen Designs finanziert. Angaben zu Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte in Nieder- sachsen liegen nicht vor. 6. Wie viele Menschen könnten in Mecklenburg-Vorpommern schätzungsweise eine landesweit geltende Ehrenamtskarte bean- tragen? Hierzu sind keine Angaben möglich. Die Zahl der Berechtigten ist abhängig von der Ausge- staltung der Voraussetzungen für den Erwerb einer landesweiten Ehrenamtskarte. 7. Was würde die Einführung einer landesweit geltenden Ehrenamtskarte in Mecklenburg-Vorpommern pro Jahr kosten? Hierzu sind keine Angaben möglich. Die Kosten der Einführung einer landesweiten Ehren- amtskarte sind abhängig von deren konkreter Ausgestaltung. Drucksache 6/2982 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Wie könnten die Kosten für eine Ehrenamtskarte in Mecklenburg- Vorpommern finanziert werden? Hierzu sind keine Angaben möglich. Die Frage der Finanzierung ist abhängig von den Kosten für die Einführung einer landesweiten Ehrenamtskarte. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Plant die Landesregierung, eine Ehrenamtskarte oder etwas Gleich- wertiges in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Legislatur einzu- führen? Wenn ja, wie soll sie ausgestaltet sein? Mit den kommunalen Landesverbänden sowie verschiedenen im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement tätigen Vereinen und Verbänden werden Gespräche zur modellhaften Erprobung in einzelnen Städten und Regionen geführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.