Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2985 6. Wahlperiode 03.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schwimmunterricht an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Derzeit ist im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Erhebung zum Schwimmunterricht im Schuljahr 2012/2013 für alle Grundschulen des Landes in Vorberei- tung. Diese soll darüber Auskunft geben, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen der Schwimmunterricht durchgeführt wird. Gleichzeitig sollen auch die Qualität der Abschlüsse und die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfasst werden. 1. An welchen öffentlichen Grundschulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern wurde seit dem Schuljahr 2009/2010 bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 kein Schwimmunterricht durchgeführt (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schuljahren angeben)? 2. An welchen öffentlichen Grundschulen des Landes führte der nicht durchgeführte Schwimmunterricht dazu, dass Grundschülerinnen und Grundschüler in ihrer gesamten Grundschulzeit keine Möglichkeit erhielten, während ihrer Grundschulzeit das Schwimmen im Rahmen des Sportunterrichts zu erlernen? Drucksache 6/2985 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Anzahl von Schülerinnen und Schüler ist seit dem Schuljahr 2009/2010 von der Tatsache betroffen, dass sie während ihrer gesam- ten Grundschulzeit keinen Schwimmunterricht absolvierten (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schuljahren angeben)? Zu 1, 2 und 3 Zu den Fragen 1 bis 3 liegen der Landesregierung derzeit noch keine Daten vor. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Wie gewährleistet die Landesregierung die Realisierung des Schwimmunterrichts als pflichtigen Bestandteil des Sportunterrichts? Im Jahr 2010 wurden von einer Arbeitsgruppe einheitliche Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Schülerleistungen im Schwimmunterricht in der Grundschule erarbeitet. Diese Materialien sind über die Staatlichen Schulämter an alle Grundschulen versandt worden. Der Schwimmunterricht wird von entsprechend ausgebildeten Lehrkräften abgesichert. Das Land trägt die Kosten für den Nachweis der Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte, der alle zwei Jahre erbracht werden muss. Fortbildungsmaßnahmen zum Schwimmen werden durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Bei der Festsetzung der Grundbedarfsfaktoren für die Grundschulen an Lehrerwochenstunden ist auch ein gesondertes Budget für die Schwimmausbildung eingeflossen. Auch der Personalbedarf, der beispielsweise für die Beaufsichtigung der Kinder in den Schwimmstätten entstehen kann, wurde dabei berücksichtigt. 5. Wer trägt die Beförderungskosten, die zur Realisierung des verpflich- tenden Unterrichtsinhaltes des Schwimmens anfallen? Die Beförderungskosten zu den Schwimmstätten werden für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft von den Schulträgern aufgebracht (vergleiche § 110 Absatz 2 Ziffer 8 Schulgesetz). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2985 3 6. Welche Anzahl von Sportlehrkräften verfügen über die gültige Ausbil- dung zur Rettungsschwimmerin und zum Rettungsschwimmer im Schuljahr 2013/2014 (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Im Rahmen der Schulstatistik wird nicht erhoben, ob Lehrkräfte eine gültige Ausbildung als Rettungsschwimmerin beziehungsweise Rettungsschwimmer haben. 7. Ist es gewährleistet, dass an jeder öffentlichen Grundschule eine Sportlehrkraft tätig ist, die über die Ausbildung zum Rettungs- schwimmer verfügt und somit den Schwimmunterricht durchführen kann (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Im Rahmen der Schulstatistik wird nicht erhoben, ob an jeder Schule eine Sportlehrkraft tätig ist, die über eine Ausbildung als Rettungsschwimmerin beziehungsweise Rettungsschwimmer verfügt (siehe auch Antwort zur Frage 6). Grundsätzlich geht die Landesregierung allerdings davon aus, dass alle Lehrkräfte und insbesondere die Schulleiterinnen und Schulleiter ihren Verpflichtungen nachkommen. Allerdings ist hinsichtlich der Fragestellung anzumerken, dass keineswegs an jeder Grundschule eine entsprechende Befähigung vorhanden sein muss, da es Schwimmlehrkräfte gibt, die den Schwimmunterricht an mehreren öffentlichen Grundschulen durchführen.