Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2986 6. Wahlperiode 24.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Förderung und Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und/oder Rechnen sowie mit den Förderschwerpunkten „Sprache“, „emotional-soziale Entwicklung“ und „Lernen“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Wie hat sich die Anzahl der nicht bearbeiteten Anträge auf Aner- kennung einer a) Lese- und/oder Rechtschreibschwäche und b) Dyskalkulie für die Schuljahre 2011/2012, 2012/2013 sowie zum Ende des 1. Halbjahres 2013/2014 entwickelt (bitte nach Schulamtsbereichen, nach Art der Teilleistungsschwäche und nach Schuljahren getrennt angeben)? Zu 1 a) und 1 b) Eine förmliche Anerkennung bei Teilleistungsstörungen erfolgt nur für eine Lese-Recht- schreibschwäche in der Jahrgangsstufe 4 nach Ziffer 4.1.6 der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen vom 20. Mai 2014 (Mittl.bl. BM M-V S. 134). Drucksache 6/2986 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Eine Dyskalkulie wird förmlich nicht anerkannt. Im Folgenden werden daher die Anträge auf Feststellung eines Förderbedarfs wegen einer Teilleistungsstörung betrachtet. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass es keine nicht bearbeiteten Anträge auf Anerkennung von Teil- leistungsstörungen gibt. Somit kann nur eine Statistik über die Anzahl der Anträge auf Feststellung einer Teilleistungsstörung (Verfahrenseinleitung) und abschließender Diagnostik gegeben werden. Im Vergleich zum Abarbeitungstand Ende des Schuljahres 2012/2013 (Vergleich Antwort zur Frage 1a) und 1b) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2169) wurde die Anzahl an noch nicht abgeschlossenen Anträgen weiter reduziert. Nahezu hundert Prozent der Anträge auf Anerkennung einer Lese- und/oder Rechtsschreibschwäche aus den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 sind endgültig abgeschlossen (99,8 Prozent beziehungsweise 96,9 Prozent). Von den 2.412 bisher im aktuellen Schuljahr eingegangenen Anträgen sind bereits 87,5 Prozent abgeschlossen. Von den Anträgen auf Feststellung einer Lernbeeinträchtigung im mathematischen Bereich aus dem Schuljahr 2011/2012 sind mit 98,9 Prozent nahezu alle Anträge abgeschlossen. Für das Schuljahr 2012/2013 beträgt die Quote 92,5 Prozent. Für das aktuelle Schuljahr sind von den 336 bisher eingegangenen Anträgen 55,7 Prozent abge- schlossen. Die ausführliche Abarbeitungslage nach Staatlichen Schulämtern kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Staatliches Schulamt Anträge aus dem Schuljahr: 2011/2012 2012/2013 2013/2014 (April 2014) Anzahl ein- gegangener Anträge abgeschlossen April/Mai 2014 (in Prozent) Anzahl ein- gegangener Anträge abgeschlossen April/Mai 2014 (in Prozent) Anzahl ein- gegangener Anträge abgeschlossen April/Mai 2014 Neubrandenburg LRS 1) 637 99,1 548 98,9 484 93,6 LimB 2) 50 92,0 50 98,0 49 75,5 Greifswald LRS 1) 820 100,0 723 91,8 685 93,1 LimB 2) 100 100,0 86 81,4 72 59,7 Schwerin LRS 1) 824 100,0 690 100,0 700 89,3 LimB 2) 127 100,0 159 100,0 128 67,2 Rostock LRS 1) 494 100,0 641 97,5 543 72,6 LimB 2) 95 100,0 115 88,3 87 24,1 Land Mecklenburg-Vorpommern LRS 1) 2.775 99,8 2.602 96,9 2.412 87,5 LimB 2) 372 98,9 410 92,5 339 55,2 1) Lese- und/oder Rechtschreibschwäche 2) Lernbeeinträchtigung im mathematischen Bereich Die Gründe für noch nicht abschließend bearbeitete Anträge können vielfältig sein. Die positive Entwicklung des Abarbeitungsstandes belegt jedoch, dass die Reorganisations- maßnahmen im Bereich der zentralen Diagnostik erfolgreich sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2986 3 2. Wie hat sich die Anzahl der noch nicht bearbeiteten Anträge auf Fest- stellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes in den Förder- schwerpunkten a) Lernen b) emotional-soziale Entwicklung und c) Sprache für die Schuljahre 2011/2012, 2012/2013 sowie 2013/2014 entwickelt (bitte getrennt nach Förderschwerpunkten, Schulamtsbereichen und Schuljahren angeben)? Zu 2 a), 2 b) und 2 c) Es sei darauf verwiesen, dass es keine nicht bearbeiteten Anträge auf sonderpädagogischen Förderbedarf gibt. Somit kann nur eine Statistik über die Anzahl der Anträge auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (Verfahrenseinleitung) und abschließender Diagnostik gegeben werden. Für das Schuljahr 2011/2012 sind 99,7 Prozent der 4.165 Anträge auf sonderpädagogischen Förderbedarf abgeschlossen. Für das Schuljahr 2012/2013 beträgt die Quote auf alle Anträge bezogen 96,2 Prozent und im aktuellen Schuljahr sind rund 50 Prozent der bisher eingegan- genen Anträge auf sonderpädagogischen Förderbedarf abgeschlossen. Wie sich dies differenziert nach Staatlichen Schulämtern und den Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Anträge aus dem Schuljahr Neubrandenburg Greifswald Schwerin Rostock Anzahl eingegangener Anträge abge- schlossen April/Mai 2014 1) Anzahl eingegangener Anträge abge- schlossen April/Mai 2014 1) Anzahl eingegangener Anträge abge- schlossen April/Mai 2014 1) Anzahl eingegangener Anträge abge- schlossen April/Mai 2014 1) 2011/2012 SoPäd 2) 723 100 1.222 99,8 1.283 100 937 98,9 2012/2013 3) Lernen 182 100,0 405 94,1 612 100 401 90,8 esE 4) 170 100,0 503 95,0 410 100 319 80,3 Sprache 133 94,7 172 93,6 172 100 184 94,0 2013/2014 3) Lernen 152 86,8 374 45,2 550 54,4 306 47,4 esE 4) 193 73,6 471 22,7 339 45,4 265 33,6 Sprache 109 90,8 147 38,1 186 66,7 144 55,6 1) Angaben in Prozent 2) Anträge auf sonderpädagogischen Förderbedarf insgesamt 3) Anträge, die mehrere Förderschwerpunkte enthalten, werden für jeden beantragten Förderschwerpunkt einzeln gezählt. 4) emotionale und soziale Entwicklung Drucksache 6/2986 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Gründe für noch nicht abschließend bearbeitete Anträge können vielfältig sein. Die positive Entwicklung des Abarbeitungsstandes belegt jedoch, dass die Reorganisations- maßnahmen im Bereich der zentralen Diagnostik erfolgreich sind. 3. Wie stellt sich die Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben seit dem Schuljahr 2011/2012 bis zum Ende des 1. Halbjahres des Schuljahres 2013/2014 dar (bitte getrennt nach Schuljahren und Schulamtsbereichen angeben)? 4. Wie stellt sich die Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen seit dem Schul- jahr 2011/2012 bis zum Ende des 1. Halbjahres des Schuljahres 2013/2014 dar (bitte getrennt nach Schuljahren und Schulamts- bereichen angeben)? Zu 3 und 4 Die amtliche Schulstatistik für das Schuljahr 2013/2014 liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Somit sind keine gesicherten Aussagen für das aktuelle Schuljahr 2013/2014 möglich. Die Anzahl an Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen wird erst seit dem Schuljahr 2012/2013 erfasst. Die vorliegenden Werte sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatliches Schulamt Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2012/2013 Greifswald 2.257 2.294 2.451 170 Neubrandenburg 1.740 1.894 1.716 110 Rostock 1.386 1.407 1.428 166 Schwerin 2.120 2.227 2.169 237 insgesamt 7.503 7.822 7.764 683 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2986 5 5. Wie stellt sich die Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen in den Förderschwerpunkten a) Lernen b) emotional-soziale Entwicklung und c) Sprache seit dem Schuljahr 2011/2012 bis zum Ende des 1. Halbjahres des Schuljahres 2013/2014 dar (bitte getrennt nach Schuljahren und Schulamtsbereichen angeben)? Zu 5 a), 5 b) und 5 c) Die Angaben für die Schuljahre 2010/2011 und 2011/2012 basieren auf der amtlichen Schulstatistik. Für das Schuljahr 2013/2014 liegt die amtliche Schulstatistik zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Somit sind keine gesicherten Aussagen für das aktuelle Schuljahr 2013/2014 möglich. Für das Schuljahr 2012/2013 konnte im Rahmen der amtlichen Schulstatistik aufgrund technischer Probleme bei der Umstellung vom Schulberichtssystem auf das Schulinformations- und Planungssystem die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht valide ermittelt werden. Daher wird für das Schuljahr 2012/2013 die Summe aus der Anzahl an Schülerinnen und Schülern in Förder- schulkassen an eigenständigen Förderschulen oder in Förderschulklassen anderer Schularten (ohne Schulwerkstätten) an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und der Anzahl an Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, die im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts gemäß § 35 Absatz 1 Schulgesetz an Schulen in öffentlicher Trägerschaft beschult wurden und gemäß § 35 Absatz 2 Schulgesetz in Verbindung mit § 6 der jeweils gültigen Unterrichtsversorgungsverordnung mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden gefördert wurden, dargestellt: Schuljahr insgesamt davon nach Staatlichen Schulamt Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen 2010/2011 5.771 1.349 1.317 1.416 1.689 2011/2012 5.376 1.227 1.250 1.325 1.574 2012/2013* 5.116 1.417 743 1.298 1.658 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung 2010/2011 2.878 1.133 692 789 264 2011/2012 3.045 1.237 729 797 282 2012/2013* 2.642 1.230 531 837 44 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache 2010/2011 1.336 378 258 432 268 2011/2012 1.218 343 227 384 264 2012/2013* 1.134 338 158 390 248 * ohne Schulen in freier Trägerschaft