Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2987 6. Wahlperiode 05.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke und Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie in Ramelow und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg liegt der Antrag vor, die Planfeststellung für eine Deponie der Klasse I in Friedland - Ortsteil Ramelow durchzuführen. Der Antragsteller ist verpflichtet, in seinem Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Deponie die abfallwirtschaftliche Notwendigkeit der begehrten Maßnahme zu begründen. Im laufenden Planfeststellungsverfahren hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Planfeststellungsbehörde bei der Prüfung der abfallwirtschaftlichen Notwendigkeit des beantragten Vorhabens das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie beteiligt. Drucksache 6/2987 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wann, wie und mit welchem Ergebnis erfolgte eine Prüfung der zuständigen Landesbehörden, ob die vom Antragssteller beantragten Abfälle grundsätzlich vorhanden sind? Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie prüfte die vom Antragsteller vorgelegten Bedarfsbegründungen vom 23.11.2010, 22.06.2012 und 27.9.2012. Die ersten zwei Bedarfsbegründungen wurden durch den Antragssteller aufgrund der Hinweise des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie überarbeitet. In einer fachlichen Stellungnahme vom 18.10.2012 bestätigte das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie gegenüber dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte auf Grundlage der dritten Bedarfsbegründung einen regionalen Bedarf für die Beseitigung von zirka 49.000 Tonnen Abfällen pro Jahr auf einer Deponie der Klasse I. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie prüfte im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle insbesondere, ob der Antragssteller schlüssig darlegen konnte, dass - mit dem dargestellten Aufkommen an Abfällen gerechnet werden kann, - er tatsächliche Zugriffsmöglichkeiten auf die benannten Abfälle besitzt, - die Abfälle zur Ablagerung auf der beantragten Deponie geeignet sind, - unter Beachtung der Abfallhierarchie keine vorrangige Verwertung der Abfälle längerfristig möglich und zumutbar ist sowie - für die gemeldeten Abfälle keine anderweitigen zumutbaren Beseitigungsmöglichkeiten im Land längerfristig zur Verfügung stehen. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Antrages ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte im Sommer 2013 aufgrund neuer Erkenntnisse zur regionalen Abfallbewirtschaftung zu der Einschätzung gelangt, dass eine nochmalige Prüfung des abfallwirtschaftlichen Bedarfs der beantragten Deponie erforderlich ist. Dies wurde sowohl dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie als auch dem Antragsteller mitgeteilt. Ein abschließendes Ergebnis der erneuten Bedarfsprüfung, bei der das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte wiederum das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie einbezogen hat, liegt noch nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2987 3 2. Welche Gründe liegen vor, die zu einer Zustimmung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie am 18.10.2012 zur 3. Bedarfsanalyse des Antragsstellers führten? Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie hielt ausweislich seiner Stellungnahme vom 18.10.2012 insbesondere die zur Beseitigung gemeldeten Abfallarten, den dargelegten Anfall und die Begründung der nicht oder nicht wirtschaftlich möglichen Verwertung für nachvollziehbar dargestellt. Die beantragte Menge lag zudem noch in dem im Jahr 2009 abgeschätzten Ablagerungsbedarf von zirka 400.000 Tonnen Abfällen pro Jahr auf Deponien der Deponieklasse 0 und I in Mecklenburg-Vorpommern. 3. Vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte wurde im Rahmen einer Vorprüfung für das Deponie-Planfeststellungsverfahren den am Verfahren beteiligten Behörden in einem Rundschreiben vom August 2013 mitgeteilt, dass der Antragsteller falsche Angaben zur Belieferung und damit falsche Angaben zum Bedarf gemacht hat. Ist der Landesregierung diese Feststellung der Behörde bekannt und wie bewertet sie diese (bitte ausführlich begründen, einschließlich der Darlegung zu gegebenenfalls falschen Angaben des Antragstellers)? Der Landesregierung ist ein Schreiben des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte aus dem Juli 2013 bekannt, in welchem dieses das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie auf neue Erkenntnisse zu den in der Bedarfsbegründung des Antragsstellers getätigten Angaben hinwies, die eine nochmalige Prüfung des abfallwirtschaftlichen Bedarfs für die beantragte Deponie erfordern. Vor diesem Hintergrund hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte mit dem vorbezeichneten Schreiben das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie um erneute fachliche Stellungnahme gebeten. Die Landesregierung hält es für sachgerecht, dass das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, nachdem es neue Erkenntnisse gewonnen hat, den abfallwirtschaftlichen Bedarf für die beantragte Deponie hinterfragt. Soweit ein solcher nicht festgestellt werden kann, fehlt es nach Ansicht der Landesregierung an der erforderlichen Rechtfertigung zur Errichtung der geplanten Deponie. Ob ein entsprechender Bedarf für das geplante Vorhaben besteht, entscheidet das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte im weiterführenden Planfeststellungsverfahren unter Einbeziehung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie. Dabei wird insbesondere zu betrachten sein, ob und inwieweit die bisherigen Darlegungen des Antragstellers zum erwarteten Abfallaufkommen, zur Ablagerungsfähigkeit der Abfälle sowie zum Nichtvorhandensein von anderen zumutbaren und längerfristigen Entsorgungsmöglichkeiten auch bei Zugrundelegung der neu zu Tage getretenen Umstände schlüssig und nachvollziehbar sind. Drucksache 6/2987 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Hat die zuständige Genehmigungsbehörde den Antragsteller aufge- fordert, von seinem Vorhaben auf Errichtung und Betrieb einer Deponie in Ramelow Abstand zu nehmen? Wenn ja, warum? Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat den Antragssteller zu keinem Zeitpunkt aufgefordert, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. Der Antragsteller wurde lediglich über den aktuellen Verfahrensstand informiert, unter anderem auch über die aus Sicht des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bestehende Notwendigkeit der nochmaligen Überprüfung des abfallwirtschaftlichen Bedarfs. In diesem Zusammenhang wies das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte darauf hin, dass im Falle eines fehlenden abfallwirtschaftlichen Bedarfs für den Antragssteller die Möglichkeit bestünde, den Antrag für das Vorhaben zurückzuziehen. 5. Wie wird von der obersten Naturschutzbehörde die naturschutzfachliche Eignung oder Nichteignung des Geländes bewertet, das inmitten von wertvollen und geschützten Naturräumen liegt? Die oberste Naturschutzbehörde ist im Planfeststellungsverfahren nicht zuständig. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die naturschutzfachliche Eignung oder Nichteignung der Umwandlung eines aktiven Kiestagebaus in eine Deponie zu bewerten. Die zuständige untere Naturschutzbehörde ist im Planfeststellungsverfahren aktiv eingebunden. Naturschutzfachliche oder naturschutzrechtliche Gründe stehen nach derzeitiger Kenntnis einer Eignung des Geländes als Deponie nicht entgegen.