Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2990 6. Wahlperiode 20.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Bauliche Investitionsbedarfe der Landesforstanstalt und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie stellt sich die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes der Landes- forstanstalt in Malchin hinsichtlich der Barrierefreiheit (Fahrstühle, Rollstuhlrampen etc.) und der Klimatisierung derzeit dar? Bei dem Gebäude der Zentrale der Landesforstanstalt handelt es sich um einen angemieteten Backsteinbau aus dem Jahre 1930, in 1972 erfolgte ein Anbau. Die Räumlichkeiten wurden zuletzt von 2011 bis 2014 renoviert. Vermieter ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Mietvertrag wurde mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2016 geschlossen und besitzt eine jährliche Verlängerungsoption. Das Haupthaus ist ein Einzeldenkmal im Sinne von § 2 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998 (GVOBl. M-V, S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V, S. 383, 392). Es ist unter der Positionsnummer DM 726 in der Denkmalliste des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte eingetragen. Die Eintragung bezieht sich auf das gesamte Gebäude (innen wie außen), einschließlich der unmittelbaren Umgebung. Baumaßnahmen im beziehungsweise am Gebäude sind somit nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Fahrstühle sind im Gebäude nicht vorhanden, eine Rollstuhlrampe befindet sich am Anbau, von hier ist das gesamte Erdgeschoss erreichbar. Dort befinden sich neben Büroräumen die Poststelle, ein Beratungsraum, eine Teeküche, die Kantine sowie ein barrierefreies Wasserklosett (WC). Drucksache 6/2990 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Das Gebäude ist nicht klimatisiert. Maßnahmen am Gebäudeäußeren (zum Beispiel Rollläden) sind bedingt durch die Vorgaben des Denkmalschutzes nicht umsetzbar, ein in 2011 durchgeführter Versuch mit temperaturmindernden Fensterbeschichtungen führte nicht zum Erfolg. Das Dach des Hauptgebäudes wurde in 2012 saniert und mit einer modernen Dämmung versehen. Die Möglichkeiten zum Einbau einer Klimaanlage werden gegenwärtig geprüft. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Attraktivität des Standortes für die Beschäftigten, insbesondere mit Blick auf die verkehrstechnische Anbindung, die Fahraufwendungen für Dienstfahrten, den aktuellen Personalbesatz und die Fluktuation? Malchin ist nach § 1 des Gesetzes zur Errichtung der Landesforstanstalt (LFAErG) Sitz der Landesforstanstalt. Die Stadt liegt zentral im Land und ist verkehrstechnisch sowohl straßen- als auch schienenseitig gut erschlossen. Die Mehrzahl der Dienstfahrten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt - unabhängig vom Sitz der Landesforstanstalt - in ländliche Bereiche, die nicht oder nur eingeschränkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. In begrenztem Umfang stehen daher geeignete Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Eine lagebedingte Fluktuation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist der Landesregierung nicht bekannt. 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag der IG BAU, eine ergänzende Dienstvereinbarung zu schließen, nach der zum Beispiel auf Antrag Einsätze an Zweitdienstorten genehmigt und Präsenztage in Malchin festgelegt werden sollten? Der Vorschlag der IG BAU zielt auf eine Dienstvereinbarung zwischen dem Vorstand und dem Gesamtpersonalrat der Landesforstanstalt. Die Beurteilung obliegt den Vertragspartnern. Die Landesregierung unterstützt grundsätzlich Flexibilisierungen im bestehenden Rechts- rahmen, sofern diese sowohl den konkreten Anforderungen der dienstlichen Obliegenheiten als auch den Interessen der Beschäftigten gerecht werden. 4. Inwieweit wäre eine solche Vereinbarung aus Sicht der Landes- regierung geeignet bzw. nicht geeignet, die Motivation der Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter zu erhöhen und die Arbeitsorganisation zu ver- bessern? Die bestehende Dienstvereinbarung zwischen dem Vorstand und dem Gesamtpersonalrat zur flexiblen Arbeitsorganisation (FAO) ist ein wichtiges Instrument, die Balance von Beruf und Familie für die Beschäftigten ausgewogen zu gestalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2990 3 Ob die Zuweisung eines zweiten Dienstortes im Geschäftsbereich der Landesforstanstalt die Motivation einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beeinflusst, kann von der Landes- regierung nicht bewertet werden. 5. Falls die Landesregierung die Konzeption der IG BAU für ungeeignet hält, welche alternativen Vorstellungen gibt es im zuständigen Fach- ministerium? Wie im Bereich der gesamten Landesverwaltung ermöglicht die Nutzung moderner Kommunikationswege eine zunehmende ortsunabhängige und flexible Gestaltung der Ablauforganisation. Gerade durch die dezentrale Organisation der Landesforstanstalt werden diese Möglichkeiten zunehmend Bedeutung erlangen. Wie jedoch in der Antwort zu Frage 3 dargestellt, bedarf es bei der Bewertung der technischen Möglichkeiten immer auch der Berücksichtigung aller damit verbundenen Auswirkungen. Die Landesregierung sieht im bestehenden Rechtsrahmen hinreichend Möglichkeiten einer anforderungsgerechten Ausgestaltung zwischen den Partnern in der Landesforstanstalt. 6. Wie schätzt die Landesregierung den baulichen Investitionsbedarf in der Landesforstanstalt mit den dazugehörigen Immobilien in den Jahren 2014 und 2015 sowie bis zum Jahr 2020 ein? Die Landesforstanstalt geht gegenwärtig von einem Bedarf für bauliche Instandhaltung und Investitionen in Höhe von 12 Millionen Euro bis 2020 aus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 7. In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel in welchem Einzelplan, Kapitel und Titel des Doppelhaushaltes 2014/2015 des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingestellt, um die Umsetzung baulicher Investitionsmaßnahmen im Bereich der Liegenschaften und an den Immobilien der Landesforstanstalt in diesem Zeitraum zu ermög- lichen? Die Landesforstanstalt ist im Haushaltsplan, im Kapitel 0802, Titel 685.75 MG 75 sowie 891.75 mit einem Nettozuschuss zum Verlustausgleich beziehungsweise für Investitionen veranschlagt. Die entsprechende Herleitung ergibt sich aus der Anlage 7 (Wirtschaftsplan) zum Haushaltsplan des Einzelplans 08. Danach sind für die Unterhaltung und Instandsetzung von Gebäuden für 2014 und 2015 jeweils 1,535 Millionen Euro veranschlagt. Dieser Betrag ist auch in der Mehrjährigen Finanzplanung 2016 - 2018 eingestellt. Drucksache 6/2990 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Gemäß den ebenfalls in Anlage 7 des Haushaltsplanes enthaltenen Bewirtschaftungsgrund- sätzen stehen der Landesforstanstalt außerdem die erzielten Erlöse aus dem Verkauf nicht mehr benötigter bebauter Liegenschaften für die oben genannten Zwecke zur Verfügung. Es wird eingeschätzt, dass so im Zeitraum 2014 bis 2020 zirka 1,0 Millionen Euro zusätzlich zu den geplanten Mitteln verfügbar sind. 8. Welche Immobilien der Landesforstanstalt bzw. der von ihr genutzten Immobilien im Besitz des Landes sollen in den Jahren 2014 und 2015 sowie bis zum Jahr 2020 mit welcher Begründung veräußert werden? Im Rahmen der Erarbeitung der Unternehmerischen Konzeption 2020 für den eigenen Wirkungskreis wurde auch das Liegenschaftskonzept aus dem Jahre 2008 einer Überprüfung unterzogen. Ziel war es, den Liegenschaftsbestand auf das notwendige und wirtschaftlich vertretbare Maß zu beschränken. Im Ergebnis plant die Landesforstanstalt, im Zeitraum 2014/2015 vier Revierförstereien, zwei ehemalige Forstamtsgebäude, eine Scheune sowie einige Garagen zu verkaufen. In den Jahren 2016 bis 2020 sollen drei Revierförstereien und eine Scheune veräußert werden.