Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2991 6. Wahlperiode 27.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Zukunft des Bundeswaldes in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Antwort der Landesregierung (außer zu Frage 1) bezieht sich ausschließlich auf im Eigen- tum der Bundesrepublik Deutschland befindliche Waldflächen, welche von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet werden. 1. Welche Waldflächen befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern aktuell im Besitz des Bundes bzw. nachgeordneter Behörden, Unter- nehmen oder Stiftungen des Bundes (bitte die Gesamtfläche sowie die Waldflächen nach Größenordnungen auflisten)? Wie im 5. Bericht der Landesregierung über den Zustand der Wälder und die Lage der Forst- wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen (Stichtag 01.01.2011), sind 53.900 ha als Bundeswald klassifiziert. Die BImA besitzt zum gleichen Stichtag 30.300 ha Wald. Weitere kleinere Flächen werden durch andere Bundesbehörden, zum Beispiel durch die Bundesstraßenverwaltung, verwaltet. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) bzw. die DBU Naturerbe GmbH werden derzeit als Waldbesitzer für ca. 2.600 ha im Waldverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern geführt. Da die DBU eine privatrechtliche Stiftung ist, wird der ihr mit den Naturerbeflächen übertragene Bundeswald nach der Eigentumsumschreibung forstrechtlich als Privatwald geführt. Drucksache 6/2991 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Ziele auf Grundlage welcher Konzeption verfolgt nach Kennt- nis der Landesregierung die Bundesregierung mit ihrem Waldbestand in Mecklenburg-Vorpommern? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 3. Wann und mit welchen Ergebnissen haben in den Jahren 2013 und 2014 Konsultationen der Bundesregierung oder von dieser beauftragte Dritte mit der Landesregierung zur Zukunft des Bundeswaldes in Mecklenburg-Vorpommern stattgefunden und wann sind nach aktuellem Stand weitere Gespräche im Jahr 2014 geplant? Seitens der Bundesregierung erfolgten bisher keine Konsultierungen der Landesregierung über die grundsätzliche Zukunft des Bundeswaldes. Innerhalb des Landes finden regelmäßig Gespräche zur forstlichen Entwicklung und Bewirtschaftung der bundeseigenen Waldflächen statt. Darüber hinaus sind im Rahmen der Gespräche zu einer möglichen Übernahme des Truppenübungsplatzes Lübtheen durch das Land auch die hiervon betroffenen Waldflächen ein Gesprächsgegenstand. 4. Welche Position bezieht die Landesregierung zur weiteren Priva- tisierung des Waldbestandes der Bundesrepublik in Mecklenburg- Vorpommern? Die Bundesrepublik Deutschland ist ein wichtiger Waldbesitzer in Mecklenburg- Vorpommern. Sie hat die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über ihr Eigentum frei zu verfügen. Die Landesregierung begrüßt, dass die Bundesrepublik Deutschland Eigentumsflächen für das Nationale Naturerbe an gemeinnützige Institutionen überträgt. Eine auflagenfreie Privatisierung von Staatswald wird jedoch grundsätzlich kritisch bewertet. 5. Welche Waldflächen des Bundes in Mecklenburg-Vorpommern sind zu welchem Zeitpunkt bereits in Privatbesitz übergegangen, zu welchen Bedingungen ist dies geschehen und welche Einnahmen hat der Bund dadurch erzielt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2991 3 6. Welche weiteren Privatisierungen von Waldbestand des Bundes in Mecklenburg-Vorpommern befinden sich zurzeit in welcher Phase der Vorbereitung (bitte mit örtlicher Lage und Größe der Waldfläche angeben)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 7. Welche Waldflächen des Bundes in Mecklenburg-Vorpommern sind zu welchem Zeitpunkt bereits in den Besitz oder die Verfügung des Landes Mecklenburg-Vorpommern übergegangen und zu welchen Bedingungen ist dies geschehen? Im Zusammenhang mit der im Rahmen des Nationalen Naturerbes am 28.09.2010 zwischen dem Bund (BImA/BMU) und dem Land geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Übertra- gung von Flächen des Grünen Bandes in Mecklenburg-Vorpommern (Gesamtumfang 624 ha) wurden auch ca. 225 ha Waldflächen (laut Nutzungsart im automatisierten Liegenschafts- buch) aus dem Eigentum der Bundesrepublik Deutschland an das Land Mecklenburg- Vorpommern übertragen. Das Land hat mit der Übernahme die gesamte Altlastenhaftung für alle Flächen übernommen und zahlt dem Bund (BImA) die flächenbezogenen Personalkosten (in den Haushaltsjahren 2010 bis 2017 je 30.000 Euro/240.000 Euro insgesamt) für einen Betreuungsmitarbeiter. 8. Inwieweit sieht die Landesregierung in einer Übertragung von geeig- neten Waldflächen des Bundes an die Landesforstanstalt oder die Wahrnehmung eines Vorkaufsrechts von geeigneten Waldflächen des Bundes durch die Landesforstanstalt eine Möglichkeit, das Betriebs- vermögen und den Bestand der Landesforstanstalt als Anstalt öffent- lichen Rechts zu erhöhen sowie den Anteil des öffentlich bewirtschaf- teten Waldes im Sinne seiner besonderen Gemeinwohlverpflichtung zu erhalten? a) Welche Flächen des jetzigen Bundeswaldes wären davon für die Entwicklung und Stärkung des Landes-Waldbestandes und der Landesforstanstalt besonders geeignet und warum? b) Welchen weiteren Vorhaben zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit und des Betriebsvermögens der Landesforstanstalt geht die Landesregierung nach und, soweit die Stärkung des Betriebs- vermögens der Landesanstalt auch Ziel der Landesregierung ist, wie will sie dieses Ziel ggf. auch ohne Flächenzuwachs erreichen? Grundsätzlich strebt die Landesregierung auf Grundlage des § 6 des Landeswaldgesetz (LWaldG) an, den Staatswald in seiner Flächenausdehnung zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren und zu verbessern. In diesem Zusammenhang ist auch die Übernahme von bundeseigenen Flächen in Landesbesitz nicht ausgeschlossen. Drucksache 6/2991 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Übernahme von Bundeswald in das Eigentum des Landes und seiner Landesforstanstalt wird insbesondere geprüft, wenn es der Verwirklichung wichtiger öffentlicher Landesziele dient. Grundsätzlich stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, wie zum Beispiel ein direkter Kauf, die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 26 LWaldG oder ein Flächentausch. Für den käuflichen Erwerb von Bundeswald bestehen begrenzte finanzielle Möglichkeiten. Zu a) Grundsätzlich könnte sich die Übernahme von Bundeswaldflächen positiv auf die Entwick- lung des Landeswaldes und der Landesforstanstalt auswirken. Seitens der Landesregierung können einzelfallbezogen keine Angaben gemacht werden. Bei möglichen Verhandlungen würde eine zu frühe Darstellung entsprechender Flächen die Verhandlungsposition des Landes nachhaltig schwächen. Es wird auf die einleitende Beantwortung der Frage 8 verwiesen. Zu b) Die Landesforstanstalt hat Ende 2012 ein strategisches Unternehmenskonzept für den eigenen Wirkungskreis beschlossen. Einen Schwerpunkt bildet die weitere Erschließung von Wert- schöpfungspotentialen im ländlichen Raum. Hierzu werden in den kommenden Jahren zahlreiche Investitionen durchgeführt, die sich im Wirtschaftsplan der Landesforstanstalt widerspiegeln. Auch das Engagement der Landesforstanstalt zur Nutzung regenerativer Energien führt zu einer weiteren Entwicklung des Betriebsvermögens. Nicht zuletzt soll unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zielsetzung gemäß § 6 LWaldG der Wald der Landesforst- anstalt in seiner Flächenausdehnung erhalten und nach Möglichkeit vermehrt und verbessert werden.