Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2992 6. Wahlperiode 25.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Großschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Großschutzgebiete (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke) sind für Mecklenburg-Vorpommern nicht nur als Tourismusland von großer Bedeutung. Die anhaltend hohe bzw. zunehmende touristische Nutzung durch Gäste und Einheimische und der damit verbundene Ausbau des Wegenetzes sowie der hohe Informationsbedarf führen auch zu höheren personellen Anforderungen. 1. Wie hat sich die Personalausstattung in den drei Nationalparkämtern, den drei Biosphärenreservaten sowie den acht Naturparken seit dem Jahr 2010 bis heute entwickelt und welche Personalentwicklung ist bis zum Jahr 2020 auf welcher konzeptionellen Grundlage geplant [bitte unterteilt nach Art der Beschäftigung (unbefristet Beschäftigte, befristet Beschäftigte, Honorar-/Werkvertrag-Beschäftigte, Freiwilli- ges Jahr, Bürgerarbeit, Arbeitsgelegenheit, Bundesfreiwilligendienst, sonstige) sowie nach Art der Tätigkeiten, z. B. Rangerstellen, Verwal- tungsstellen, Öffentlichkeitsarbeit auflisten]? Die Personalausstattung in den drei Nationalparken (NLP), drei Biosphärenreservaten (BR) und sieben Naturparken (NP) des Landes sowie die auf der Grundlage der Landespersonal- konzepte von 2004 und 2010 geplante Personalentwicklung im Jahr 2020 ist der anliegenden Tabelle zu entnehmen. Erfasst wurden alle zum 31.12. des jeweiligen Jahres tatsächlich vorhandenen Personen. Drucksache 6/2992 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Tabelle: Personalausstattung der Nationalen Naturlandschaften in Mecklenburg-Vorpommern Jahr Verwal- tung ÖA Ranger Verwal- tung ÖA Ranger Honorar FÖJ BFD Gesamt unbefristet befristet NLP Vorpommersche Boddenlandschaft 2010 29 2 39 1 1 72 2011 28 2 35 2 1 68 2012 27 2 31 2 1 63 2013 27 2 26 2 2 59 2014 26 2 26 2 2 2 60 2015 26 2 26 1 2 57 2020 25 2 25 1 2 55 NLP Jasmund 2010 6 15 1 22 2011 6 15 1 22 2012 6 15 1 22 2013 6 15 1 22 2014 5 14 1 20 2015 5 13 1 1 1 21 2020 5 13 1 1 20 NLP Müritz 2010 43 3 52 1 1 100 2011 40 3 50 1 1 95 2012 40 2 47 1 1 91 2013 37 2 43 1 1 1 85 2014 36 2 42 1 1 1 1 1 85 2015 35 3 42 1 1 2 84 2020 33 3 41 1 2 80 BR Südost-Rügen 2010 15 2 16 1 34 2011 15 2 14 1 32 2012 15 2 13 1 31 2013 16 2 13 1 32 2014 17 2 11 1 31 2015 16 2 11 1 2 32 2020 16 2 11 2 31 BR Schaalsee 2010 17 3 14 1 35 2011 17 3 14 1 35 2012 17 3 14 1 35 2013 17 3 13 1 1 35 2014 17 3 13 1 1 1 36 2015 17 3 13 1 1 1 36 2020 15 3 12 1 1 32 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2992 3 Jahr Verwal- tung ÖA Ranger Verwal- tung ÖA Ranger Honorar FÖJ BFD Gesamt unbefristet befristet BR Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern 2010 2 1 5 1 9 2011 1 1 5 1 8 2012 4 1 5 1 11 2013 4 1 4 1 10 2014 4 1 4 1 10 2015 4 1 4 0 1 10 2020 4 1 3 1 1 10 NP Insel Usedom 2010 3 4 7 2011 2 4 6 2012 2 4 2 1 9 2013 2 4 2 1 9 2014 2 4 1 7 2015 2 4 1 7 2020 2 4 1 7 NP Nossentiner/Schwinzer Heide 2010 2 4 2 8 2011 2 4 2 8 2012 2 4 1 7 2013 2 4 1 7 2014 2 4 2 8 2015 2 4 2 8 2020 2 4 2 8 NP Feldberger Seenlandschaft 2010 2 5 7 2011 2 4 6 2012 2 4 1 7 2013 2 4 6 2014 2 4 1 7 2015 2 4 1 7 2020 2 4 1 7 NP Mecklenburgische Schweiz/Kummerower See 2010 2 4 1 7 2011 2 4 1 7 2012 2 4 6 2013 2 4 6 2014 2 4 1 7 2015 2 4 1 7 2020 2 4 1 7 Drucksache 6/2992 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Jahr Verwal- tung ÖA Ranger Verwal- tung ÖA Ranger Honorar FÖJ BFD Gesamt unbefristet befristet NP Am Stettiner Haff 2010 2 4 6 2011 2 4 1 7 2012 2 4 4 10 2013 2 4 1 7 2014 2 4 1 7 2015 2 4 1 7 2020 2 4 1 7 NP Sternberger Seenland 2010 2 4 6 2011 2 4 1 7 2012 2 4 6 2013 2 4 1 7 2014 2 4 1 7 2015 2 4 1 7 2020 2 4 1 7 NP Flusslandschaft Peenetal 2010 2 3 5 2011 2 4 6 2012 2 4 6 2013 2 4 1 7 2014 2 4 1 1 8 2015 2 4 1 7 2020 2 4 1 7 Zusammenfassung Nationale Naturlandschaften in Mecklenburg-Vorpommern 2010 127 11 169 3 8 318 2011 121 11 161 4 10 307 2012 123 10 153 3 3 12 304 2013 121 10 142 3 3 2 11 292 2014 119 10 138 5 1 1 2 7 10 293 2015 117 11 137 3 1 4 17 290 2020 112 11 133 5 17 278 Erläuterungen: ÖA - Öffentlichkeitsarbeit FÖJ - Freiwilliges Ökologisches Jahr BFD - Bundesfreiwilligendienst Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2992 5 2. Wie hat sich das geleistete Jahresarbeitszeitvolumen in den drei Natio- nalparkämtern, den drei Nationalparken sowie den acht Naturparken seit dem Jahr 2010 bis heute entsprechend dem Personalkonzept sowie entsprechend Frage 1 und Antwort der Landesregierung dazu ent- wickelt und wie soll es sich laut Personalkonzept bis zum Jahr 2020 entwickeln? 3. Welches Vollzeitäquivalent ergibt sich aus dem Personalkonzept sowie der in den verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen geleiste- ten Jahresarbeitszeit jeweils in den drei Nationalparkämtern, den drei Biosphärenreservaten sowie den acht Naturparken in den Jahren 2010 bis 2013 und wie soll sich dies laut Personalkonzept bis zum Jahr 2020 entwickeln? Zu 2 und 3 Das geleistete Jahresarbeitszeitvolumen und die Vollzeitäquivalente werden im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) für die Nationalparkämter Müritz und Vorpommern, die Ämter für die Biosphärenreservate Schaalsee und Südost-Rügen sowie für die sieben Naturparke gesamt erfasst. Die Entwicklung in den Jahren 2010 - 2013 ist in der nachfolgen- den Tabelle dargestellt: Tabelle: Jahresarbeitszeitvolumen und Vollzeitäquivalente (VZÄ) 2010 - 2013 Nationalpark- amt Müritz Nationalparkamt Vorpommern (Jasmund, Vor- pommersche Boddenland- schaft) Amt für Biosphä- renreservat Südost- Rügen Amt für Biosphären- reservat Schaalsee (Flussland- schaft Elbe, Schaalsee) Naturparke Stunden 2010 209.710,000 211.104,500 69.043,350 86.287,840 80.327,440 daraus resultierende VZÄ 103,20 103,89 33,98 42,46 39,53 Stunden 2011 197.297,500 183.331,800 69.165,350 93.095,900 82.980,460 daraus resultierende VZÄ 97,48 90,58 34,17 46,00 41,00 Stunden 2012 188.179,650 163.310,550 63.950,150 88.557,090 81.299,880 daraus resultierende VZÄ 93,34 81,01 31,72 43,93 40,33 Stunden 2013 171.590,550 151.511,700 62.519,900 82.351,110 82.149,400 daraus resultierende VZÄ 86,14 76,06 31,39 41,34 41,24 Die VZÄ wurden berechnet aus den tatsächlich geleisteten Jahresarbeitsstunden (Daten aus der KLR) geteilt durch die jeweiligen Jahressollarbeitsstunden für eine Vollzeitarbeitskraft. Belastbare Angaben zum Jahresarbeitszeitvolumen und zu den Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2014 bis 2020 können daher nicht abgegeben werden. Drucksache 6/2992 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Bei der Berechnung der VZÄ werden Beschäftigungsverhältnisse und Praktika unter drei Monaten nicht berücksichtigt. Daraus resultieren Abweichungen der VZÄ im Vergleich zu den Angaben der Beschäftigten in der Tabelle zu Antwort 1. Des Weiteren sind Abweichun- gen damit zu begründen, dass in der Tabelle zu Antwort 1 auch Teilzeitarbeitskräfte enthalten sind. Abweichungen können sich auch aus der statistischen Erfassung der Meldungen sowie Fehlern im Meldeverfahren ergeben. 4. Wie beurteilt die Landesregierung den aktuellen Personalbesatz je 1000 Hektar insgesamt sowie den Personaleinsatz der Ranger im Vergleich zu dem jeweiligen Personalbesatz in anderen deutschen Großschutzgebieten? Ein Vergleich mit Großschutzgebieten anderer Bundesländer ist nur eingeschränkt möglich, da über die Stellenausstattung in den anderen Bundesländern keine aktuellen Angaben vorliegen. Eine nicht-repräsentative Recherche anhand veröffentlichter Evaluierungsberichte oder von Haushaltsplänen einzelner Schutzgebiete (Zeitraum 2011 - 2012) ergibt mit Bezug auf jeweils 1.000 Hektar (ha) Schutzgebiets-Landfläche folgende grobe Einschätzung: Die Nationalparke in Mecklenburg-Vorpommern liegen mit durchschnittlich 3,19 Beschäftigten beziehungsweise 1,71 Rangern je 1.000 ha im mittleren Bereich der Personalausstattung der verglichenen deutschen Nationalparke (Spanne reicht von 1,65 bis 8,56 Beschäftigten beziehungsweise 0,03 bis 5,44 Rangern je 1.000 ha). Die Biosphärenreservate des Landes haben in diesem Vergleich mit 0,89 Beschäftigten beziehungsweise 0,34 Rangern je 1.000 ha eine gute Ausstattung (Spanne reicht von 0,14 bis 0,89 Beschäftigten beziehungsweise 0,06 bis 0,34 Rangern je 1.000 ha). Auch die Naturparke in Mecklenburg-Vorpommern liegen mit 0,14 Beschäftigten bezie- hungsweise 0,09 Rangern je 1.000 ha im Vergleich mit der Personalausstattung der anderen Naturparke im Mittelfeld (Spanne reicht von 0,11 bis 0,34 Beschäftigten beziehungsweise 0,03 bis 0,24 Rangern je 1.000 ha). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2992 7 5. Wie haben sich die Besucherzahlen in den Großschutzgebieten insge- samt sowie je Großschutzgebiet pro Jahr seit 2007 jährlich entwickelt? Die Zahlen der von Beschäftigten der Großschutzgebiete bei Führungen, Vorträgen und in Ausstellungen direkt betreuten Besucherinnen und Besucher sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Tabelle: Besucherzahlen Nationale Naturlandschaften M-V Nationale Naturlandschaften in Mecklenburg- Vorpommern (NNL M-V) Betreute Gäste in den NNL M-V (Führungen, Vorträge, Ausstellungen) Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zentrale Veranstaltungen (Bundesgarten- ausstellung, Internationale Grüne Woche, sonstige Messen) 281.500 40.202 12.080 8.118 4.693 NLP Vorpommersche Boddenlandschaft 263.727 259.335 243.115 237.358 199.366 190.271 162.751 NLP Jasmund 315.223 324.186 319.933 293.995 306.516 244.803 256.624 NLP Müritz 102.689 116.176 117.719 112.628 106.533 107.607 102.748 BR Südost-Rügen 141.689 41.538 52.253 50.923 39.892 35.990 37.422 BR Schaalsee 61.083 66.467 64.777 94.421 81.575 91.614 63.337 BR Flußlandschaft Elbe Mecklenburg- Vorpommern 14.137 8.588 9.442 10.835 8.345 9.010 27.545 NP Insel Usedom 15.569 14.725 23.678 15.877 17.323 20.006 14.322 NP Nossentiner/ Schwinzer Heide 11.304 10.692 8.950 9.408 7.195 12.494 10.478 NP Feldberger Seenlandschaft 15.929 17.274 19.583 19.446 21.714 21.730 26.960 Nationale Naturlandschaften in Mecklenburg- Vorpommern (NNL M-V) Betreute Gäste in den NNL M-V (Führungen, Vorträge, Ausstellungen) Drucksache 6/2992 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 NP Mecklen- burgische Schweiz/ Kummerower See 36.806 29.131 35.384 29.848 19.097 20.427 21.399 NP Am Stettiner Haff 9.698 5.452 2.808 136.466 8.175 4.657 4.311 NP Sternberger Seenland 3.676 7.442 9.006 9.709 12.354 6.151 7.693 NP Flusslandschaft Peenetal 1.032 3.523 2.987 Gesamt 991.530 901.006 1.188.148 1.061.116 841.197 776.401 743.270 6. Wie hat sich der Bootsverkehr auf den zu schützenden Wasserflächen in den Großschutzgebieten seit 2007 entwickelt? Eine Statistik über die Entwicklung des Bootsverkehrs wird nur im Müritz-Nationalpark für den Bereich der Oberen Havel-Wasserwanderstrecke geführt. Dort sind die Bootszahlen von zirka 9.500 im Jahr 2007 auf zirka 8.100 im Jahr 2013 zurückgegangen. 7. Wie sind die Ranger in den Großschutzgebieten zurzeit tariflich ein- gruppiert? a) Welche Möglichkeiten, eine bessere Eingruppierung zu erreichen, gibt es derzeit für die Ranger? b) Wie viele Ranger oder sonstige Beschäftigte konnten in den Jahren 2010 bis 2013 durch die Teilnahme an einer Aufstiegsqualifizie- rung eine Höherstufung oder eine höhere Eingruppierung errei- chen? c) Wie viele Lehrgänge für eine Aufstiegsqualifizierung mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden in den Jahren 2010 bis 2013 durchgeführt und wie viele dieser Lehrgänge sind in den Jahren 2014 und 2015 geplant? Die Wachtleiterinnen und Wachtleiter sind in die Entgeltgruppe (E) 8 des Tarifvertrages zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst) eingruppiert. Die Ranger mit erfolgreich abgeschlossenem Fortbildungslehrgang zum Natur- und Landschaftspfleger (gNL) sind in den drei Nationalparken in die E 7 TV-L-Forst und in den Biosphärenreservaten und Naturparken in die E 6 TV-L-Forst eingruppiert. Die Arbeiterinnen und Arbeiter ohne erfolgreich abgeschlossenen Fortbildungslehrgang zum Natur- und Landschaftspfleger beziehungsweise zur Natur- und Landschaftspflegerin sind in die E 5 TV-L-Forst ein- gruppiert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2992 9 Zu a) Nach Übertragung der Aufgaben eines Wachtleiters beziehungsweise einer Wachtleiterin ist eine Eingruppierung in die E 8 TV-L-Forst möglich. Nach Absolvierung des Fortbildungs- lehrgangs zum Natur- und Landschaftspfleger beziehungsweise zur Natur- und Landschafts- pflegerin ist eine Eingruppierung in den drei Nationalparken in die E 7 TV-L-Forst und in den Biosphärenreservaten und Naturparken in die E 6 TV-L-Forst möglich. Zu b) Im Jahr 2010 konnte in den Naturparken eine Beschäftigte durch Teilnahme an einer Aufstiegsqualifizierung eine höhere Eingruppierung erreichen. Zu c) Im Jahr 2010 wurde in Mecklenburg-Vorpommern der letzte Fortbildungslehrgang zum Natur- und Landschaftspfleger beziehungsweise zur Natur- und Landschaftspflegerin abgeschlossen. Für den Zeitraum vom September 2014 bis Oktober 2015 sind insgesamt acht Beschäftigte zum Fortbildungslehrgang zum geprüften Naturschutz- und Landschaftspfleger beziehungsweise zur geprüften Naturschutz- und Landschaftspflegerin in Sachsen angemel- det. 8. In welchem Umfang sind in den Großschutzgebieten Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst seit dessen Einführung zum Einsatz gekommen (bitte Anzahl pro Jahr und Großschutzgebiet ausweisen)? a) In welchen Arbeitsbereichen und für welche Tätigkeiten werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst jeweils in den Großschutzgebieten eingesetzt? b) Inwieweit werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundes- freiwilligendienst in Vorbereitung auf ihre Tätigkeit und während ihrer Tätigkeit in den Großschutzgebieten qualifiziert? c) Inwieweit sieht die Landesregierung - aktuell oder perspektivisch - im Einsatz von Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Bundes- freiwilligeneinsatz oder anderen Formen befristet geförderter Beschäftigter in Großschutzgebieten eine Möglichkeit zur Kom- pensation der Personalentwicklung bei den Rangern? Für die Großschutzgebiete wurden über den vertraglich gebundenen Träger Jugendwerk Aufbau Ost JAO gGmbH im Jahr 2013 insgesamt 17 Einsatzstellen für den Bundesfrei- willigendienst (BFD) beantragt und anerkannt. Drucksache 6/2992 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Die Besetzung der Stellen erfolgt seit dem 01.04.2014. Die Verteilung der Stellen und deren aktuelle Besetzung sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Nationale Naturlandschaften in Mecklenburg-Vorpommern Anzahl BFD-Stellen Besetzte Stellen (Stand: 01.07.2014) NLP Vorpommersche Boddenlandschaft 2 2 NLP Jasmund 1 NLP Müritz 2 1 BR Südost-Rügen 2 BR Schaalsee 1 BR Flusslandschaft Elbe Mecklenburg- Vorpommern 1 NP Insel Usedom 1 1 NP Nossentiner/Schwinzer Heide 2 2 NP Feldberger Seenlandschaft 1 NP Mecklenburgische Schweiz/Kummerower See 1 1 NP Am Stettiner Haff 1 1 NP Sternberger Seenland 1 1 NP Flusslandschaft Peenetal 1 1 Gesamt 17 10 Zu a) Die Bundesfreiwilligen wirken unterstützend in den Bereichen der Besucherbetreuung und der Umweltinformation mit. Dazu gehört die Betreuung und Informationsarbeit in Ausstel- lungen, die Mitgestaltung von geführten Exkursionen sowie leichte Pflege- und Instand- setzungsarbeiten. Auch die Mitwirkung an Umweltbildungsveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen (Schulen/Junior Ranger) ist möglich. Zu b) Entsprechend Ziffer 2.1.9. der „Rahmenrichtlinie für die pädagogische Begleitung im Bundesfreiwilligendienst (BFD)“ des Bundesministerins für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.07.2013 steht den Bundesfreiwilligen während ihres Einsatzes monatlich ein Bildungstag zur Verfügung. Der vertraglich gebundene Träger organisiert gemeinsam mit den Einsatzstellen und der Landeslehrstätte für Naturschutz die pädagogische Begleitung nach den Vorschlägen der Bundesfreiwilligen und den Bedürfnissen der Einsatzstellen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Zu c) Der Einsatz der Bundesfreiwilligen soll - wie auch der bereits seit Jahren bewährte Einsatz anderer ehrenamtlich Tätiger (Vogelwarte, FÖJ, Praktikum für die Umwelt) - die Arbeit der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Großschutzgebieten unterstützen und bereichern. Er dient ausdrücklich nicht zur Kompensation der Personalentwicklung bei den Rangern.