Der Minister für Landwirtshaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2993 6. Wahlperiode 14.07.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Personalentwicklung bei der Landesforstanstalt und Einsatz von Lohnunternehmen in den Wäldern des Landes und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung: Nach Errichtung der Landesforstanstalt erfolgten mehrfache Systemumstellungen, sodass nicht zu allen Fragen Angaben rückwirkend zum 01.01.2006 gemacht werden können. 1. Wie haben sich die Größe der Waldfläche insgesamt, die Größe der Waldfläche in Landesbesitz sowie die Fläche von Wald im Privat- besitz in Mecklenburg-Vorpommern seit 1991 bis heute entwickelt? Die Waldfläche in Mecklenburg-Vorpommern ist von zirka 500.000 Hektar (ha) zum Beginn der 1990er-Jahre auf heute zirka 540.000 ha angewachsen. Die im Waldverzeichnis bei der Landesforstverwaltung registrierte Waldfläche entwickelte sich wie folgt: 1992 1994 1997 2002 2005 2011 2014 Gesamtwald (ha) 513.000 498.900 500.200 503.300 512.000 540.000 542.700 Landeswald (ha) 219.000 217.000 221.000 225.700 220.200 222.000 227.000 Privatwald (ha) 64.000 59.100 73.600 101.000 148.000 177.200 189.100 (Quellen: Forstberichte der Landesregierung bis 2011; Waldverzeichnis der LFoA 2014) Drucksache 6/2993 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der dargestellte Waldzuwachs spiegelt sowohl die Neuaufforstungen und natürlichen Waldsukzessionen wider, ist aber auch Ausdruck einer zunehmend besseren Erfassung der Waldfläche mittels GIS(Geoinformationssysteme)-Vermessung und Luftbildern. 2. Wie haben sich seit dem 01.01.2006 jährlich a) die Fläche, die von der Landesforstanstalt bewirtschaftet wird, b) die Anzahl der Beschäftigten in der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, c) die bewirtschaftete Fläche pro Beschäftigten in der Landesforst- anstalt entwickelt? Zu a) Im genannten Zeitraum wurden gleichbleibend zirka 193.500 Hektar Wald durch die Landesforstanstalt bewirtschaftet. Zu b) und c) Die Angaben über die Entwicklung der Beschäftigtenzahl und der bewirtschafteten Fläche je Mitarbeiter sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle: Anzahl der Beschäftigten zum 01.01. eines Jahres und bewirtschaftete Flächen/Mitarbeiter 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl der Beschäftigten 1.526 1.469 1.433 1.379 1.294 1.237 1.172 1.119 1.050 Fläche (in ha) pro Mitarbeiter* 129 134 138 143 151 159 167 176 188 * Bei der Berechnung der durchschnittlich von einem Mitarbeiter bewirtschafteten Fläche werden die Vollzeitäquivalente berücksichtigt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2993 3 3. Wie hat sich seit dem 01.01.2006 jährlich die Anzahl der Beschäf- tigten in der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, unterteilt a) nach Qualifikation, z. B. Waldarbeiterinnen und Waldarbeitern, Forstwirten etc., sowie b) nach Beschäftigten in der Verwaltung und in der Bewirtschaftung, c) nach Status des Beschäftigungsverhältnisses (Beamte, Angestellte) entwickelt? Zu 3, a), b) und c) Zur Beantwortung der Fragen wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Die Angaben beziehen sich jeweils auf den 01.01. des Jahres. Beamte Arbeitnehmer (TV-L) Arbeit- nehmer (TV-L- Forst) Summe hD gD davon RL mD Summe hD gD davon RL mD Summe eD hD gD mD Gesamt 2006 76 298 174 1 375 12 126 52 95 233 918 88 424 96 1.526 2007 76 292 159 1 369 10 112 37 90 212 888 86 404 91 1.469 2008 74 287 157 4 365 10 112 35 89 211 857 84 399 93 1.433 2009 72 278 155 3 353 12 116 36 80 208 818 84 394 83 1.379 2010 71 268 152 2 341 13 122 35 76 211 742 84 390 78 1.294 2011 69 262 155 3 334 13 122 32 72 207 696 82 384 75 1.237 2012 67 259 159 3 329 16 134 31 74 224 619 83 393 77 1.172 2013 65 255 155 3 323 17 133 36 71 221 575 82 388 74 1.119 2014 64 249 152 3 316 17 135 38 70 222 512 81 384 73 1.050 Erläuterung: hD = höherer Dienst (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt) gD = gehobener Dienst (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) mD = mittlerer Dienst (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) eD = einfacher Dienst (Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt) RL = Revierleiter Drucksache 6/2993 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Wie haben sich in der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern seit dem 01.01.2006 jährlich a) das geplante und das geleistete Arbeitsstundenvolumen, b) die kalkulierten und tatsächlichen krankheitsbedingten Stunden- ausfälle entwickelt? Zu a) Der Landesregierung liegen hierzu folgende Angaben vor: Jahr Plan (in Tausend Stunden) Ist (in Tausend Stunden) 2008 - 1.181,9 2009 - 1.095,7 2010 996,6 983,1 2011 943,0 914,4 2012 835,4 838,9 2013 771,7 732,3 Zu b) Die Landesforstanstalt erfasst nur die krankheitsbedingten Ausfalltage. Kalkulationen zu möglichen krankheitsbedingten Stundenausfällen werden nicht erstellt. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Für die Jahre, in denen in der Tabelle keine Daten enthalten sind, liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Jahr Ist Krankentage TV-Forst- Beschäftigte Beamte/TV-L-Beschäftigte 2008 - 9.735 2009 - 9.325 2010 20.049 8.830 2011 18.700 8.441 2012 16.057 8.644 2013 15.554 -* * Statistische Erhebung ist noch nicht abgeschlossen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2993 5 5. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung für die öffent- lichen Haushalte und die Bewirtschaftung des Landeswaldes bei der Vergabe an bzw. die Durchführung von Leistungen durch Lohnunter- nehmen gegenüber der Eigenleistung durch die Landesforstanstalt? a) In welcher Höhe sind, einschließlich der Jahre 2014/2015, seit 2006 jährlich finanzielle Mittel für die Fremdbewirtschaftung von Landeswald geplant und ausgegeben worden? b) Wie hat sich der Einsatz der Lohnunternehmen bei der Wald- bewirtschaftung seit Errichtung der Landesforstanstalt zum 01.01.2006 entwickelt (bitte die Anzahl der eingesetzten Lohn- unternehmen, den Umfang der Leistungen nach Arbeitsstunden und Tätigkeitsfeldern jeweils jährlich insgesamt sowie pro Unter- nehmen auflisten)? Die Forstwirtschaft ist durch saisonale Schwankungen sowohl hinsichtlich des Arbeits- spektrums als auch des Arbeitsumfangs geprägt. Folglich muss dem eine diesen unterschied- lichen qualitativen und quantitativen Anforderungen gerecht werdende Arbeitskapazität (Arbeitskräfte und Maschinen) gegenüberstehen. Hierfür sind leistungsstarke forstliche Dienstleistungsunternehmen ein wichtiger Baustein. Aufgrund des zunehmenden Mechanisierungsgrades in der Forstwirtschaft steigt auch der Bedarf an spezialisierten Anbietern. Gleichzeitig ist aus Sicht der Landesregierung auch die Entwicklung der innerbetrieblichen Leistungsfähigkeit der Landesforstanstalt notwendig, um heutigen Anforderungen gerecht zu werden. Aus diesem Grund erhält die Landesforstanstalt auch langfristig ein leistungsfähiges Stammarbeitskräftepotenzial. Eine pauschale Bewertung von Vor- oder Nachteilen durch die Erfüllung der Leistungen durch Lohnunternehmen gegenüber Eigenleistungen wird nicht der komplexen betriebs- wirtschaftlichen Zielsetzung eines Forstbetriebes gerecht. Die bisherigen Erfahrungen der Landesforstanstalt belegen jedoch, dass der betriebswirtschaftliche Erfolg von einem ausgewogenen Verhältnis zwischen dem Einsatz von eigenen Arbeitskräften und der Einbeziehung von forstlichen Lohnunternehmen abhängt. Zu a) und b) Die nachfolgende Tabelle enthält die nach Angabe der Landesforstanstalt getätigten beziehungsweise geplanten Aufwendungen für die von forstlichen Lohnunternehmen eingekauften Leistungen in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern. Eine Zuordnung zu einzelnen Unternehmen sowie Angaben zu den geleisteten Arbeitsstunden und den beauftragten Unternehmen können seitens der Landesregierung nicht gemacht werden, da es hierzu keine zusammengefasste statistische Erhebung gibt und die Beantwortung eine umfassende Einzelrecherche in allen Forstämtern für den abgefragten Zeitraum erfordern würde. Drucksache 6/2993 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 2008 (Mio. Euro) 2009 (Mio. Euro) 2010 (Mio. Euro) 2011 (Mio. Euro) 2012 (Mio. Euro 2013 (Mio. Euro) 2014 (Mio. Euro) 2015 (Mio. Euro) Holzbringung 5,3 4,8 6,4 5,7 6,4 7,1 7,2 6,0 Walderneuerung 0,5 0,8 0,5 1,2 1,0 1,8 2,1 3,1 Wegebau 2,6 1,0 1,5 2,1 2,3 1,8 1,1 1,3 Sonstige Leistung 0,6 0,4 0,5 0,7 0,9 1,5 1,7 1,3 6. Wie soll sich der Umfang des Einsatzes von Lohnunternehmen in der Landesforstanstalt künftig ganz allgemein sowie konkret in den Jahren 2014 und 2015 entwickeln? a) Welche Perspektiven und Rahmenbedingungen für stabile Planungsgrundlagen der Lohnunternehmen will die Landesforst- anstalt dazu entwickeln? b) Inwieweit legt die Landesregierung an die Tätigkeit der Lohn- unternehmen die gleichen Maßstäbe an und hat die gleichen Erwartungen an eine Auftragsabarbeitung im umfassenden Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffes, wie bei der eigenen umfassenden Waldbewirtschaftung durch die Landesforstanstalt und inwieweit werden diese Anforderungen durch die Lohnunternehmen erfüllt? Die „Unternehmerische Konzeption 2020“ für den eigenen Wirkungskreis bildet die Leitlinie der Landesforstanstalt (siehe http://www.wald-mv.de/lib/media.php?id=5003). Danach wird der Umfang der an Dienstleister zu vergebenden Leistungen zunehmen. Zu a) Die Landesforstanstalt informiert den Verband der forstlichen Lohnunternehmer regelmäßig über die innerbetrieblichen Entwicklungen und Planungen. Dabei werden den Unternehmern auch Art und Umfang sowie die Anforderungen der Landesforstanstalt hinsichtlich der zu vergebenden Leistungen mitgeteilt. Zu b) Die zu vergebenden Leistungen werden entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) vergeben. Bei dem dafür zu erstellenden Leistungsverzeichnis werden neben den quantitativen auch die qualitativen Anforderungen formuliert. Qualitative Abstriche gegenüber den mit eigenem Personal zu erbringenden Leistungen gibt es dabei nicht. Die Landesforstanstalt berücksichtigt in der Vergabe sowohl die Anforde- rungen an die Gewährung des Mindestlohnes als auch den Nachweis einer einschlägigen Zertifizierung. Grundsätzlich erfüllen die Unternehmen die Erwartungshaltung der Landesforstanstalt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2993 7 7. Wie schätzt die Landesregierung die Einhaltung der Sozial-, Arbeits- schutz-, der Qualitäts- und Umweltstandards der Lohnunternehmen ein und wie werden diese von der Landesregierung kontrolliert? a) Wie viele Kontrollen mit welchen Ergebnissen wurden jährlich seit 2006 bei beauftragten Unternehmen zur Bewirtschaftung des Landeswaldes durchgeführt? b) Welche Verstöße wurden festgestellt und wie geahndet? Die Landesforstanstalt hat zur Sicherung dieser Standards Ende 2012 Allgemeine Geschäfts- bedingungen für den Unternehmereinsatz eingeführt (AGB-U). Diese können auf der Internetseite der Landesforstanstalt unter Downloads/Landesforstanstalt in eigener Sache (http://www.wald-mv.de/lib/media.php?id=4467) eingesehen werden. In diesen AGB-U sind unter anderem festgelegt, welche Unterlagen von den Unternehmen beizubringen sind (zum Beispiel Eigenerklärung Anmeldung der Beschäftigten bei der Berufsgenossenschaft, Berufs- und Betriebshaftpflicht, Mindestlohn) und dass der Einsatz von Subunternehmen genehmigungspflichtig ist und die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten sind. Es sind spezielle Qualitätsstandards für die Bestandesbegründung, für den Bodenschutz und für die Holzernte, Bringung und Polterung definiert. Für die Arbeiten Bestandesbegründung, Waldpflege ohne Holzanfall, Holzernte, Bringung und Polterung sowie für sonstige Einzelleistungen sind in den AGB-U Abnahmeprotokolle vorgeschrieben. In diesen Abnahmeprotokollen werden gemeinsam mit den Unternehmern die geleisteten Arbeiten bewertet und dabei zum Beispiel die Arbeitsqualität und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beurteilt. Zu a) und b) Die verantwortlichen Mitarbeiter in den Forstämtern begleiten den Unternehmereinsatz in ihren Revieren und wirken so auf qualitätsgerechte und sichere Arbeitsausführung hin. Jeder Unternehmereinsatz wird damit im Rahmen der Ausschreibung vor Leistungserbringung als auch über die Abnahme der Leistung kontrolliert. Zusätzliche Kontrollen zur Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards führen die Auditoren der Zertifizierungsunternehmen im Rahmen der Vor-Ort-Audits in den Wäldern der Landesforstanstalt durch. Insgesamt kann die Landesforstanstalt den meisten Unternehmen eine hohe Arbeitsqualität bestätigen. Wenn mit Unternehmen negative Erfahrungen gemacht werden, entfällt deren Einsatz oder wird künftig noch strenger kontrolliert. So wurden in Ausnahmefällen bei erheblichen Fehlleistungen auch Unternehmen von der Fläche verwiesen und der Vertrag aufgekündigt. Drucksache 6/2993 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 8. Wie viele Arbeitsunfälle mit Personen- bzw. Sachschäden wurden seit 2006 jährlich durch Forstbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, durch die Landesforstanstalt und durch im Auftrag des Landes bzw. der Landesforstanstalt tätige Unternehmen gemeldet? Jeder Forstbetrieb beziehungsweise jedes Unternehmen ist nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes zur Erfassung von Arbeitsunfällen verpflichtet. Forstliche Lohnunter- nehmen sind kraft Gesetz bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Hauptsitz Kassel, gesetzlich unfallversichert. Kenntnis über Unfälle in den Unternehmen, die per Werkvertrag für die Landesforstanstalt tätig werden, erhält die Landesforstanstalt in der Regel nur, wenn es sich um sehr schwere oder tödliche Arbeitsunfälle handelt. Dies wurde seit 2008 mit einer Anlage „Sicherstellung Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Werkvertrag“ beziehungsweise seit 2012 mit den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Unternehmereinsatz“ geregelt. Auf dieser Grundlage sind der Landesforstanstalt bisher drei tödliche beziehungsweise tödlich endende und zwei sehr schwere Unfälle bekannt geworden. Seit 2006 ereignete sich in der Landesforstanstalt nachfolgende Anzahl an Arbeitsunfällen: Jahr Anzahl Arbeitsunfälle davon tödlich Anzahl Wegeunfälle davon tödlich 2006 104 2 4 - 2007 86 - 2 - 2008 127 2 3 - 2009 77 - 4 - 2010 91 - 11 - 2011 61 - 3 - 2012 80 - 6 - 2013 67 1 2 - Zu den meldepflichtigen Arbeitsunfällen in anderen Forstbetrieben liegen der Landes- regierung für den Zeitraum 2006 bis 2012 folgende Unfallzahlen vor: Jahr Kommunal- und Körperschaftswald Privatwald Forstliche Lohnunternehmen 2006 15 70 23 2007 10 54 14 2008 17 51 17 2009 10 32 11 2010 5 26 86 2011 8 8 55 2012 15 3 42 (Quelle: Angaben der SVLFG auf entsprechende Anfragen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz; für 2013 liegen noch keine Angaben vor) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2993 9 9. Inwieweit hält die Landesregierung die Zertifizierung von Wald- flächen sowie von Forstwirtschaftsunternehmen für geeignete und ausreichende Instrumente zur nachhaltigen Forstbewirtschaftung? a) Inwieweit hält die Landesregierung die Zertifizierung nach RAL- Gütezeichen Wald- und Landschaftspflege bzw. dem Deutschen Forst Service Zertifikat (DFSZ) oder einem vergleichbaren von PEFC (ehemals Pan-European Forest Certification) oder Forest Stewardship Council (FSC) anerkannten Zertifikat derzeit und künftig zum Schutz des Waldes, der Umwelt und der Beschäftig- ten für ausreichend? b) Welches der seit 2010 vom Land eingesetzten Lohnunternehmen verfügt seit wann über welche Zertifizierung? c) Welche Erfahrungen wurden mit der seit dem 01.01.2010 ver- pflichtenden Zertifizierung der Lohnunternehmen gesammelt Neben den gesetzlichen Verpflichtungen ist die Zertifizierung von Betrieben ein wichtiges ergänzendes Mittel der Selbstkontrolle, Steuerung und Transparenz im Zusammenhang mit der Sicherung einer besonders vorbildlichen Forstwirtschaft. Aus diesem Grund sind alle Waldflächen der Landesforstanstalt sowie zahlreicher privater und öffentlicher Betriebe nach allgemein anerkannten Systemen zertifiziert. Zu a) PEFC fordert die Zertifizierung aller Lohnunternehmer, die in der Waldarbeit eingesetzt werden. Von PEFC werden gegenwärtig folgende verschiedene Zertifikate anerkannt: RAL, Deutsches Forst Service Zertifikat, tqforst-Zertifikat, das „Kompetente Forst Partner“- Zertifikat und das KUQS-System. FSC fordert keine Zertifizierung der einzelnen Unternehmen, stellt aber an den Lohnunter- nehmereinsatz weitgehend vergleichbare Anforderungen wie PEFC. Deshalb hat die Landesforstanstalt für alle in ihren Wäldern eingesetzten Lohnunternehmer eine Zertifizierung gefordert. Für den Erhalt des RAL-Gütezeichens (in Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten vertreten) muss sich das Lohnunternehmen einer umfangreichen Aktenprüfung unterziehen und Referenzobjekte der eigenen Arbeit im Wald begutachten lassen. Neben den im Rahmen der Eigenüberwachung selbst anzufertigenden Prüfprotokollen erfolgt einmal jährlich die Vorortprüfung durch den Auditor. Damit bescheinigt eine vom Waldbesitzer unabhängige Prüfinstanz dem Lohnunternehmen qualitätsgerechtes und gesetzeskonformes Arbeiten beziehungsweise weist unter Fristsetzung auf Verbesserungspotentiale hin. Die Zertifizierungskriterien unterliegen einer dynamischen Anpassung. Dadurch werden soziale und ökologische Standards regelmäßig aktualisiert und optimiert, sodass zeitgemäße Anforderungen umfassend gesichert werden. Drucksache 6/2993 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Zu b) Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Erhebungen vor. Zu c) Durch die Landesforstanstalt wurden bereits vor der Verpflichtung der Unternehmer zur Zertifizierung hohe Anforderungen an die qualitätsgerechte Arbeit und an die Einhaltung zahlreicher besonderer Bestimmungen gestellt. Dadurch kamen in den Forstämtern der Landesforstanstalt bereits zuvor qualifizierte Unternehmen zum Einsatz. Diese Unternehmen haben nach Einführung der Forderung zur Zertifizierung die erforderlichen Zertifikate weitgehend erfüllt und beigebracht. So ergaben sich nur geringe Veränderungen nach Einführung der verpflichtenden Zertifizierung. Insgesamt führte die Zertifizierung zu einem erhöhten finanziellen Aufwand, der jedoch zur Verwirklichung der forstpolitischen Ziele der Landesregierung in angemessenem Verhältnis steht.