Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2994 6. Wahlperiode 13.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Institutionelle Förderung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass in die Beantwortung der Kleinen Anfrage ausschließlich die vom Land institutionell geförderten Einrichtungen in Mecklenburg- Vorpommern einbezogen worden sind. Neben der Förderung von Projekten ist auch eine institutionelle Förde- rung grundsätzlich möglich, wenn insbesondere die Voraussetzungen der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern erfüllt sind. Näheres wird in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften geregelt. 1. Wie hat sich die Zahl der Fälle für institutionelle Förderungen durch das Land in den Jahren 2010 bis 2013 entwickelt (bitte für jedes Jahr sowie getrennt nach den jeweiligen Geschäftsbereichen angeben)? Geschäftsbereich Anzahl 2010 2011 2012 2013 Landtag 1 1 1 1 Ministerpräsident -Staatskanzlei- 1 1 0 0 Ministerium für Inneres und Sport 1 1 1 1 Drucksache 6/2994 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Geschäftsbereich Anzahl 2010 2011 2012 2013 Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus 3 3 2 2 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 10 10 10 10 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz 6 6 6 6 Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales 3 3 5 5 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung 2 2 2 2 2. Wie hat sich die Höhe der Gesamtausgaben des Landes für institu- tionelle Förderungen in den Jahren 2010 bis 2013 entwickelt (bitte für jedes Jahr sowie getrennt nach den jeweiligen Geschäftsbereichen angeben)? Geschäftsbereich Ausgaben in Tausend Euro 2010 2011 2012 2013 Landtag 432,4 432,4 432,4 432,4 Ministerpräsident -Staatskanzlei- 82,0 82,0 0,0 0,0 Ministerium für Inneres und Sport 1.628,9 1.747,1 1.822,6 1.804,1 Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus 3.472,0 3.561,8 2.570,0 2.570,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 41.488,1 40.493,7 47.380,5 46.637,0 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz 20.196,9 20.480,4 19.460,5 20.067,5 Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales 399,5 402,0 1.276,1 1.445,7 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung 1.364,6 1.408,4 1.433,0 1.484,8 3. Welche institutionellen Förderungen waren im vorangegangenen und sind im aktuellen Doppelhaushalt veranschlagt (bitte auch getrennt nach den jeweiligen Geschäftsbereichen angeben)? Im vorangegangenen und im aktuellen Doppelhaushalt waren und sind unverändert (die Einrichtungen betreffend) folgende institutionelle Förderungen veranschlagt: Landtag - Zuwendungen an kommunalpolitische Vereinigungen Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2994 3 Ministerium für Inneres und Sport - Landessportbund M-V e. V. Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus - Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. - Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Stiftung Mecklenburg - Ernst-Barlach-Stiftung Güstrow - Stiftung Deutsches Meeresmuseum - Stiftung Pommersches Landesmuseum - Institut für Atmosphärenphysik e. V. Kühlungsborn - Institut für Plasmaforschung und Technologie e. V. Greifswald - Institut für Ostseeforschung Warnemünde - Leibniz-Institut für Katalyse e. V. Rostock - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Neustrelitz - Max-Planck-Institut für Plasmaphysik Greifswald Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz - Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern e. V. - Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern - Leibniz-Institut für Nutztierbiologie - Landwirtschaftsberatung M-V/S-H GmbH - Bienenzuchtzentrum Bantin - Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung Gatersleben, Außen- stelle Nord Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales - Landesvereinigung für Gesundheitsförderung - Landesseniorenbeirat M-V e. V. - Landesjugendring M-V e. V. - Landesfrauenrat M-V e. V. - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH - Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern e. V. Drucksache 6/2994 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Wie bewertet die Landesregierung das Instrument der institutionellen Förderung grundsätzlich? 5. Unter welchen Voraussetzungen hält die Landesregierung eine institutionelle Förderung im Unterschied zu einer Projektförderung für geboten? 6. In welchen Fällen wurden nach Kenntnis der Landesregierung Projektförderungen in institutionelle Förderungen gewandelt? 7. Welche maßgeblichen Gründe waren bzw. sind nach Auffassung der Landesregierung in der Regel ursächlich dafür, dass selbst langjährige und bewährte Projektförderungen nicht in institutionelle Förderungen gewandelt wurden bzw. werden? Die Fragen 4, 5, 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Die institutionelle Förderung ist vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Form der freiwilligen staatlichen Leistungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung. Wie die Projektförderung dient auch die institutionelle Förderung der Erfüllung von Aufga- ben, an deren Ausführung durch solche Stellen das Land ein erhebliches Interesse hat. Im Unterschied zur Projektförderung, die auf einzelne abgegrenzte Maßnahmen ausgerichtet ist, ist die institutionelle Förderung in der Regel eine auf Dauer angelegte Zuwendung zum laufenden Betrieb der Institution, was dem Zuwendungsempfänger neben einer größeren Planbarkeit auch eine größere fachliche Selbständigkeit bei der Verwendung der Mittel innerhalb der im Ganzen geförderten Aufgaben verschafft. Dagegen ist die Förderung einzelner, abgeschlossener Projekte eine flexible und die Versteti- gung von Förderausgaben vermeidende Form der Zuwendung, die dem Zuwendungsgeber mit Blick auf sein erhebliches Interesse größere Möglichkeiten gibt, über den konkreten Zuwen- dungszweck jeweils auf die geförderte Maßnahme Einfluss zu nehmen. Im Lichte dieser Maßstäbe sind in den zurückliegenden Jahren keine neuen institutionellen Förderungen eingerichtet worden. 8. Beabsichtigt die Landesregierung, im Rahmen des kommenden Doppelhaushaltes neue institutionelle Förderungen anzustrengen und wenn ja, welche und aus welchen Gründen? 9. Beabsichtigt die Landesregierung, im Rahmen des kommenden Doppelhaushaltes bestehende institutionelle Förderungen aufzugeben und wenn ja, welche und aus welchen Gründen? Die Fragen 8 und 9 werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2994 5 Seitens der Landesregierung bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Pläne, neue institu- tionelle Förderungen einzurichten oder bestehende institutionelle Förderungen aufzugeben. Solche Überlegungen bleiben dem Haushaltsplanaufstellungsverfahren vorbehalten, welchem hier nicht vorgegriffen werden soll. Letztlich obliegt es dem Gesetzgeber, mit der Feststellung des Haushaltsplanes die jeweilige Art der von ihm beabsichtigten Zuwendungen festzulegen.