Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2995 6. Wahlperiode 24.06.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Barrierefreie Kinos in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation der Kinos, Filmtheater, Lichtspielhäuser Open-Air-Kinos etc. in MecklenburgVorpommern bezüglich ihrer Barrierefreiheit, insbesondere a) Zugänglichkeit, Wegeleitung, b) Möglichkeit der Nutzung durch hörgeschädigte Menschen, c) Möglichkeit der Nutzung durch sehgeschädigte Menschen? Die Fragen 1 a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung ist bekannt, dass Vereine und Verbände von Menschen mit Behinderungen seit Jahren Erwartungen und Bedürfnisse an ihren Kinobesuch äußern, die noch nicht erfüllt sind. Festzustellen ist aber auch, dass in den letzten drei Jahren mehr Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen das Filmkunstfest Mecklenburg-Vorpommern besuchen. Diese positive Entwicklung ist insbesondere dem Verein Haus der Begegnung Schwerin mit seinem Kompetenzzentrum für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen zu verdanken. Der Verein stellt auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit der Filmland MecklenburgVorpommern gGmbH hörverstärkende Funktechnik für schwerhörige Zuschauer zur Verfügung und setzt sich dafür ein, dass mindestens ein Film mit Audiodeskription für blinde und sehbehinderte Menschen sowie ein Film mit Untertiteln für gehörlose Menschen gezeigt wird. Drucksache 6/2995 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Seit 2011 organisiert das Kompetenzzentrum des Vereins Haus der Begegnung Schwerin zusammen mit der Filmland Mecklenburg-Vorpommern gGmbH jährlich eine Podiumsdiskussion zum Thema „Barrierefreiheit“, um die Öffentlichkeit auf die Bedürfnisse von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen aufmerksam zu machen. Auf dem am 7. Mai 2014 in Schwerin stattgefundenen Podiumsgespräch „Barrierefreies Kino“ wurde unter anderem durch die Filmförderanstalt über Fördermöglichkeiten für Kinobetreiber informiert. Danach können seit Inkrafttreten des neuen Filmförderungsgesetzes am 1. Januar 2014 Investitionen, die im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit stehen, zur Hälfte von der Filmförderanstalt bezuschusst werden. Auch wurde die App „Greta & Starks“ für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen vorgestellt. In Umsetzung von Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention - Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport - sind alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Teilnahme an solchen Veranstaltungen zu ermöglichen. Bezüglich der Zugänglichkeit hat die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 18. April 2006 mit der Regelung des § 50 (Barrierefreies Bauen) die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, alten Menschen und Menschen mit Behinderung sowie Personen mit Kleinkindern eine ungehinderte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Öffentlich zugängliche bauliche Anlagen müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von diesem Personenkreis barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Die Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten Mecklenburg-Vorpommern trifft darüber hinaus konkrete Regelungen zu Besucherplätzen für Rollstuhlbenutzerinnen und -benutzer und deren Begleitpersonen sowie zu Stellplätzen für die Kraftfahrzeuge behinderter Personen. Eine Beteiligung der Betroffenen erfolgt bei Rechtsetzungsverfahren im Rahmen der Verbandsanhörung. Im Rahmen der Städtebauförderung sind die durch barrierefreies Bauen bedingten Mehrausgaben grundsätzlich förderfähig. Sofern Gemeinden Städtebaufördermittel für kommerziell betriebene, private oder gemeinnützige kommunale Kinos einsetzen, können die sich aus den Anforderungen an barrierefreies Bauen ergebenden Mehrausgaben anerkannt werden. Gemäß Kapitel 2, laufende Nummer 17 des „Maßnahmeplans der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ vom August 2013 wird die Kulturförderrichtlinie durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit als eine Zuwendungsvoraussetzung überarbeitet. Als voraussichtlicher Zeitraum des Inkrafttretens ist das Jahr 2015 vorgesehen. Des Weiteren wird auf den 1. Bewirtschaftungserlass 2014 des Finanzministeriums, Punkt 3.9 aufmerksam gemacht. Danach sollen die fördernden Geschäftsbereiche bei der Erarbeitung von Förderrichtlinien untersuchen, inwieweit die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen berührt sein können und wie dem gegebenenfalls in den Richtlinien mit geeigneten Fördervoraussetzungen entsprochen werden kann. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2995 3 2. Wie viele barrierefreie Kinos, Filmtheater, Lichtspielhäuser, Open- Air-Kinos o. ä. Einrichtungen gibt es in welchen Gemeinden/Städten in Mecklenburg-Vorpommern? Der Landesregierung liegen dazu keine Informationen vor. 3. Wie bewertet die Landesregierung den Informations- bzw. Kenntnisstand der o. g. Einrichtungen zu den besonderen Fördermöglichkeiten des Bundes, die laut Filmförderungsgesetz seit dem 01.01.2014 für Deutschland gelten und welche Maßnahmen ergreift das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, um die jeweiligen Akteure der Branche auf diese Fördermöglichkeiten hinzuweisen? Im Rahmen des 24. Filmkunstfestes Mecklenburg-Vorpommern wurde in Kooperation der Filmland Mecklenburg-Vorpommern gGmbH und dem Haus der Begegnung Schwerin am 07.05.2014 in Schwerin der Branchentag zum Thema „Barrierefreie Kinos“ für Kinobetreiber in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Über den Informations- und Kenntnisstand der Kinos, Filmtheater, Lichtspielhäuser, OpenAir -Kinos etc. in Mecklenburg-Vorpommern zu den besonderen Fördermöglichkeiten des Bundes liegen der Landesregierung keine weiteren Informationen vor. 4. Welche konkreten Möglichkeiten der Förderung werden den o. g. Einrichtungen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich eröffnet, um Barrierefreiheit herzustellen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Forderung „Kino für Alle“ zu unterstützen und in MecklenburgVorpommern umzusetzen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 6/2995 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern ansässig, die sich mit der technischen Entwicklung oder Herstellung von audiovisuellen Unterstützungssystemen befassen und wie werden diese ggf. unterstützt? Der Landesregierung liegen dazu keine Informationen vor. 7. Welche wissenschaftlichen Forschungen bzw. Projekte werden in Mecklenburg-Vorpommern in welchen Einrichtungen mit dem Ziel betrieben, insbesondere hör-, und/oder sehgeschädigten Menschen einen gleichwertigen Zugang zu Film, Fernsehen, Rundfunk, Konzert und Theater zu ermöglichen und wie unterstützt die Landesregierung diese? Der Landeregierung sind diesbezüglich keine spezifischen Forschungsprojekte bekannt. 8. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung bei der Herstellung von Barrierefreiheit für die o. g. Bereiche und wie werden die Betroffenen an den Prozessen beteiligt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.