Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3006 6. Wahlperiode 16.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Vertretung von verbeamteten Lehrkräften und ANTWORT der Landesregierung 1. Unter welchen Voraussetzungen können Schulen für verbeamtete Lehrkräfte, die krankheitsbedingt, aus Gründen des Mutterschutzes, der Erziehungszeit oder aus sonstigen Gründen ausfallen, zeitweilig Vertretungslehrkräfte erhalten bzw. die Stelle neu besetzen? Die Voraussetzungen, damit Schulen Vertretungslehrkräfte erhalten können, sind unabhängig vom Status des Personals. Mit Beamtinnen und Beamten besetzte Planstellen können regelmäßig immer erst dann neu besetzt werden, wenn die bisherigen Stelleninhaber keine Besoldung mehr beziehen und Versorgungsempfänger werden. Darüber hinaus wird bezüglich der Möglichkeit der Besetzung von Stellen oder Planstellen von durch oben genannte Gründe abwesenden Personen mit einer weiteren Kraft auf die Regelungen des Haushaltsgesetzes 2014/2015 und Verbundquotenfestlegungsgesetzes 2014/2015 vom 16. Dezember 2013 Artikel 1 § 8 Absatz 8 verwiesen. Drucksache 6/3006 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Inwiefern unterscheiden sich die Voraussetzungen für die Vertretung bzw. die Neubesetzung von verbeamteten Lehrkräften im Vergleich zu angestellten Lehrkräften und welche Probleme ergeben sich hieraus ggf. für die jeweiligen Schulen? Sowohl für die Vertretung, als auch für die Neubesetzung von Stellen und Planstellen gelten die gleichen Regelungen. Lediglich bei der Besetzung von mit Beamtinnen und Beamten besetzten Planstellen mit einer weiteren Lehrkraft findet die Regelung gemäß Haushaltsgesetz 2014/2015 und Verbundquotenfestlegungsgesetz 2014/2015 vom 16. Dezember 2013 Artikel 1 § 8 Absatz 8 Nummer 3 keine Anwendung. 3. Inwiefern wird durch die Verbeamtung von Lehrkräften die Organi- sation von Vertretungspersonal bzw. neuen Lehrkräften durch die Schulen ggf. erschwert? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.