Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3007 6. Wahlperiode 16.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterricht von Kindern mit Förderbedarfen und Qualifizierung der Lehrkräfte und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Welche Anzahl von Lehrkräften an den öffentlichen Grundschulen des Landes hat sich für das Fortbildungsangebot „Auf dem Weg zur inklusiven Grundschule“ mit dem Maßnahmebeginn 3. Februar 2014 beworben und welcher Anzahl von Lehrkräften wurde die Teilnahme an dieser Maßnahme bewilligt (bitte getrennt nach Schulamts- bereichen angeben)? Im 2. Kurs „Auf dem Weg zur inklusiven Grundschule“, der am 3. Februar 2014 begann, standen 125 Kursplätze in den vier Schulamtsbereichen zur Verfügung. Im Staatlichen Schulamt Schwerin wurden aufgrund der hohen Nachfrage des ersten Kurses (Beginn August 2013) zwei Kurse eingerichtet. Ein Kurs konnte bereits mit Bewerberinnen und Bewerbern des ersten Verfahrens komplett besetzt werden (Kurs a) ein zweiter Kurs (Kurs b) wurde neu ausgeschrieben: Drucksache 6/3007 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 - Staatliches Schulamt Greifswald: 28 Bewerbungen/24 Zusagen, - Staatliches Schulamt Neubrandenburg: 30 Bewerbungen/25 Zusagen, - Staatliches Schulamt Schwerin (Kurs a): 33 Bewerbungen/25 Zusagen, - Staatliches Schulamt Schwerin (Kurs b): 27 Bewerbungen/25 Zusagen, - Staatliches Schulamt Rostock: 37 Bewerbungen/25 Zusagen. 2. An wie vielen öffentlichen Grundschulen des Landes sind - im Ver- gleich zur Gesamtanzahl der öffentlichen Grundschulen - Lehrkräfte tätig, die an der Fortbildung „Auf dem Weg zur inklusiven Grundschule “ teilnehmen (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben )? Staatliche Schulämter Rostock Neubrandenburg Greifswald Schwerin Gesamtanzahl öffentlicher Grundschulen (inklusive Regionale Schulen mit Grundschulen) 53 42 85 84 Anzahl der Schulen, die an Kursen teilnehmen 28 24 22 41 Seit August 2013 werden in jedem Schulamtsbereich Kurse „Auf dem Weg zur inklusiven Grundschule“ durchgeführt. Derzeit nehmen 225 Lehrkräfte aus 115 Grundschulen des Landes an diesen Kursen teil. Die nächste Kursausschreibung erfolgt zum Schuljahr 2015/2016. Weitere Kurse werden in den darauffolgenden Schuljahren angeboten. 3. Welche Anzahl von Fortbildungsangeboten in jeweils welchem Umfang wurde zum Schwerpunkt des „Gemeinsamen Unterrichts“ seit dem Schuljahr 2010/2011 a) für Lehrkräfte an öffentlichen Grundschulen und b) für Lehrkräfte an weiterführenden öffentlichen Schulen angeboten (bitte getrennt nach Schuljahren, Schulamtsbereichen und Schularten angeben)? Der Fortbildungsschwerpunkt individuelle Förderung/Inklusion (hier: Gemeinsamer Unterricht) ist seit 2010 ein Schwerpunkt der Fortbildungsaktivitäten des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Veranstaltungen sind: - leistungsdifferenzierter Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und den Naturwissenschaften, - Diagnostik und individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern im integrativen Unterricht, - Diagnostik und individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen/Hochbegabten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3007 3 Zu diesem Schwerpunkt werden sowohl Veranstaltungen angeboten, die für Teilnehmerinnen und Teilnehmer landesweit konzipiert sind, als auch Veranstaltungen, die für die Regional- bereiche organisiert werden. Die Veranstaltungen sind nicht für einzelne Schularten spezifiziert, aus diesem Grund kann eine entsprechende Untergliederung nicht angegeben werden. Veranstaltungen Schuljahr landesweit Regionalbereich Greifswald Regionalbereich Neubrandenburg Regionalbereich Rostock Regionalbereich Schwerin 2010/2011 34 55 36 72 23 2011/2012 56 98 40 31 44 2012/2013 47 120 48 39 37 2013/2014 80 125 42 56 83 4. Welche Anzahl von Lehrkräften nahm an den unter Frage 3 benannten Fortbildungen teil und welche inhaltlichen Schwerpunkte waren Bestandteil dieser Fortbildungen (bitte getrennt nach Schuljahren, Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Die in Frage 3 quantifizierten Veranstaltungen wurden von Teilnehmerinnen und Teil- nehmern, wie in nachfolgender Tabelle angegeben, besucht. Zu den inhaltlichen Schwer- punkten wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer Schuljahr landesweit Regionalbereich Greifswald Regionalbereich Neubrandenburg Regionalbereich Rostock Regionalbereich Schwerin 2010/2011 1.325 1.178 696 1.298 232 2011/2012 1.671 2.127 899 570 593 2012/2013 1.162 2.648 858 682 1.194 2013/2014 2.074 1.896 1.189 1.116 1.959 5. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler entwickelt, die seit dem Schuljahr 2008/2009 bis zum Schuljahr 2013/2014 die erste bzw. zweite Jahrgangsstufe wiederholten (bitte getrennt nach Schul- jahren, wiederholter Jahrgangsstufe und Schulamtsbereichen angeben)? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt wurden und derjenigen Schülerinnen und Schüler, die freiwillig die Jahrgangsstufen 1 und 2 der allgemein bildenden Schulen wiederholen, ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Drucksache 6/3007 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Wiederholerinnen und Wiederholer* in der Jahrgangsstufe 1 und 2, die im aktuellen Schuljahr eine Klasse wiederholten beziehungsweise wiederholen Schuljahr Jahrgangs- stufe Wiederholerin/Wiederholer* je Staatlichem Schulamt Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin 2008/2009 1 Mecklenburg-Vorpommern gesamt: 260 2 Mecklenburg-Vorpommern gesamt: 372 2009/2010 1 44 88 56 80 2 110 84 92 121 2010/2011 1 57 81 62 81 2 111 82 97 132 2011/2012 1 76 90 73 85 2 82 84 85 123 2012/2013 1 Daten liegen (aufgrund eines technischen Fehlers) nicht vor. 2 2013/2014 1 Daten liegen noch nicht vor. 2 * Wiederholerinnen und Wiederholer sind die nicht versetzten und diejenigen Schülerinnen und Schüler, die freiwillig eine Jahrgangsstufe wiederholen. 6. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler entwickelt, die seit dem Schuljahr 2008/2009 bis zum Schuljahr 2013/2014 in die Diagnoseförderklassen 0 und in die Diagnoseförderklassen 1 einge- schult worden sind (bitte getrennt nach Schuljahren, wiederholter Jahrgangsstufe und Schulamtsbereichen angeben)? Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im jeweiligen Schuljahr eine Diagnoseförderklasse (DFK) besuchen: Schuljahr Staatliches Schulamt Jahrgangsstufe DFK 0 DFK 1 DFK 2 2008/2009 Greifswald 170 162 168 Neubrandenburg 189 215 164 Rostock 249 271 234 Schwerin 266 285 215 2009/2010 Greifswald 149 189 150 Neubrandenburg 184 208 191 Rostock 241 273 253 Schwerin 252 275 263 2010/2011 Greifswald 114 148 171 Neubrandenburg 179 199 181 Rostock 172 264 246 Schwerin 200 265 244 2011/2012 Greifswald 23 117 135 Neubrandenburg 131 184 176 Rostock 201 180 261 Schwerin 164 208 246 2012/2013 Greifswald 93 62 133 Neubrandenburg 109 131 133 Rostock 158 222 159 Schwerin 194 193 177 2013/2014* Greifswald 133 107 56 Neubrandenburg 116 119 124 Rostock 157 182 210 Schwerin 134 204 165 * vorläufige Angaben Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3007 5 Eine Einschulung in die DFK 1 erfolgt nicht. Die Schülerin beziehungsweise der Schüler steigt ohne Versetzung oder Wiederholung eines Schuljahres von der DFK 0 über die DFK 1 in die DFK 2 auf. 7. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler entwickelt, die seit dem Schuljahr 2008/2009 bis zum Schuljahr 2013/2014 die dritte Klasse der „Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen“ besuchten bzw. besuchen (bitte getrennt nach Schuljahren und Schul- amtsbereichen angeben)? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 3 an allgemeinen Förderschulen beziehungsweise an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatliches Schulamt Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin 2008/2009 allgemeine Förderschule 114 119 105 151 2009/2010 113 112 114 163 2010/2011 103 115 128 120 2011/2012 Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen 93 88 106 103 2012/2013 65 44 87 76 2013/2014* 88 44 91 112 * vorläufige Angaben 8. Welche Höchstschülerzahl wurde in welcher Rechtsnorm als Begren- zung der Aufnahme-kapazität für Diagnoseförderklassen festgelegt? Eine Höchstschülerzahl als Begrenzung der Aufnahmekapazität für Diagnoseförderklassen ist nicht festgelegt. Gemäß § 9 Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 vom 16. April 2014 bilden die Schulen im Rahmen der zugewiesenen Lehrer- wochenstunden des Grundbudgets und des Zusatzbedarfes in eigener pädagogischer Verantwortung Klassen und Lerngruppen und entscheiden über die Organisation der individuellen Förderung nach Maßgabe der festgestellten individuellen Bedarfe. Drucksache 6/3007 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 9. Nach welchen Kriterien und Fristen erfolgt der Übergang der Schüle- rinnen und Schüler aus der Diagnoseförderklasse 2 in die zweite Jahr- gangsstufe der Grundschulen? Im Regelfall ist ein Wechsel aus der Diagnoseförderklasse 2 in die zweite Jahrgangsstufe der Grundschule nicht vorgesehen. Die Beschulung in der Diagnoseförderklasse (DFK 0 bis DFK 2) erfolgt mit dem Ziel, durch diagnosegeleitete Förderung Entwicklungsrückstände abzubauen und den Schulbesuch ab der Jahrgangsstufe 3 an einer Grundschule zu ermöglichen. 10. Zu welchem konkreten Zeitpunkt erfolgte in den Schuljahren 2011/2012 sowie 2012/2013 der Übergang der Schülerinnen und Schüler aus der Diagnoseförderklasse 2 in die öffentlichen Grund- schulen (bitte getrennt nach jeder Diagnoseförderklasse angeben)? In der Regel erfolgt der Übergang der Schülerinnen und Schüler aus der Diagnoseförder- klasse 2 in die öffentlichen Grundschulen (Klasse 3) zum Schuljahresbeginn. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann auch innerhalb des Schuljahres ein Wechsel veranlasst werden.