Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3009 6. Wahlperiode 10.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Reform der Grundsteuer und ANTWORT der Landesregierung Nach einhelliger Auffassung bestehen Zweifel, ob die aktuelle Erhebung der Grundsteuer dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes entspricht. So stellten die Einheitswerte nach den Wertverhältnissen zum 1. Januar 1964 in den alten Bundesländern und zum 1. Januar 1935 in den neuen Bundesländern keine realitätsgerechte Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grundsteuer mehr dar. Auch der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung vom 30.06.2010 die geltende Einheitsbewertung trotz verfassungsrechtlicher Zweifel als noch verfassungsgemäß beurteilt; jedoch auch darauf hingewiesen, dass das weitere Unterbleiben einer allgemeinen Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer mit verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes), nicht vereinbar ist. Entsprechende Reformbemühungen hin zu einem einheitlichen und möglichst einfach strukturierten Bewertungsverfahren waren bislang nicht erfolgreich. Aus den Ländern sind unterschiedliche Modelle vorgeschlagen worden; eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Länder und des Bundes zur Reform der Grundsteuer ist bereits seit dem Jahr 2010 aktiv. 1. Welche Modelle zur Reform der Grundsteuer werden aktuell auf Bundes- bzw. Länderebene noch diskutiert (bitte die jeweiligen Modelle kurz erläutern)? Nach den aktuellen Modellüberlegungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Grundsteuer B soll der Grundbesitz künftig in einem vereinfachten Sachwertverfahren bewertet werden. Drucksache 6/3009 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Dabei wird die Bodenkomponente anhand des Bodenrichtwertes und der Grundstücksfläche ermittelt. Die Gebäudekomponente orientiert sich an den Regelherstellungskosten der Anlage 24 des Bewertungsgesetzes und der Bruttogrundfläche. Innerhalb des Modells werden zwei Varianten mit unterschiedlichen Typisierungsgraden untersucht. Das Modell und die Varianten wurden von der Arbeitsgruppe noch nicht abschließend beschrieben. Die Modellüberlegungen zur Grundsteuer A sehen eine ertragsabhängige Eigentümerbesteuerung vor. Auch für diesen Bereich liegt noch keine Modellbeschreibung vor. 2. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den jeweiligen Modellen für Mecklenburg-Vorpommern? Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine konkreten Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen möglich. Da die Details der Modelle noch nicht abschließend beschrieben sind, können die finanziellen Auswirkungen für Mecklenburg-Vorpommern noch nicht quantifiziert werden. 3. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den jeweiligen Modellen für die Steuerpflichtigen? Die Modellüberlegungen können gegenüber dem bisher angewandten Bewertungsverfahren zu Be- und Entlastungen führen. Die finanziellen Auswirkungen auf einzelne Grundsteuerpflichtige sind nur grundstücksbezogen beurteilbar. Auch zu Auswirkungen auf bestimmte Gruppen von Grundsteuerpflichtigen können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. 4. Welche Ziele strebt die Landesregierung im Rahmen einer Reform der Grundsteuer an und welches der diskutierten Modelle wird durch die Landesregierung unterstützt? Die Landesregierung strebt eine verfassungskonforme, wertorientierte und verwaltungseinfache Lösung an, mit der die Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle erhalten bleibt und nach bundeseinheitlichen Maßstäben erhoben wird. Das kommunale Hebesatzrecht soll erhalten bleiben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3009 3 5. Welche Auffassung vertreten nach Kenntnis der Landesregierung die kommunalen Spitzenverbände in Mecklenburg-Vorpommern zur Reform der Grundsteuer? Die kommunalen Landesverbände in Mecklenburg-Vorpommern treten insbesondere für eine Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen bei der Grundsteuer B und eine Beseitigung von Nachteilen durch die geltende Nutzerbesteuerung bei der Grundsteuer A ein. 6. Wie bewertet die Landesregierung den Erhebungsaufwand der Grundsteuer A in Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich? In Mecklenburg-Vorpommern gilt wie in allen neuen Bundesländern derzeit eine Nutzerbesteuerung . Diese führt gegenüber einer Eigentümerbesteuerung zu weniger wirtschaftlichen Einheiten und somit zu weniger Grundsteuerfällen. Zudem gilt ein vereinfachtes Bewertungsverfahren . Andererseits birgt die Nutzerbesteuerung einen Verwaltungsmehraufwand infolge der laufenden Änderungen der genutzten Flächen. Insoweit ergeben sich nicht näher quantifizierbare Unterschiede im Erhebungsaufwand in den alten und neuen Bundesländern. 7. Bis zu welchem Zeitpunkt ist nach Kenntnis der Landesregierung mit einem gemeinsamen Reformvorschlag der Länder und des Bundes zu rechnen bzw. eine Änderung des bisherigen Bewertungsverfahrens aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten? Ein konkreter Zeitpunkt kann derzeit noch nicht benannt werden. Das Finanzministerium setzt sich für eine zeitnahe Erarbeitung eines Konsensmodells ein.